Geduld hat doch Grenzen. Die Geschichte der Quoteninitiative 1993-2000

Cognome dell'autore
Nicole
Gysin
Tipo di ricerca
Tesi di laurea
Stato
abgeschlossen/terminé
Cognome del docente
Prof.
Brigitte
Studer
Istituzione
Historisches Institut
Luogo
Bern
Anno
2001/2002
Abstract

Tausende von Frauen versammelten sich am 3. März 1993 spontan auf dem Berner Bundesplatz um zu protestieren. Sie waren empört über die Art und Weise, wie die Bundesversammlung soeben die Wahl Christiane Brunners in den Bundesrat verhindert hatte. Eine medial ausgetragene Schlammschlacht im Vorfeld hatte die Genfer Ständerätin desavouiert – die Wahl selbst war zum politischen Ränkespiel verkommen. Die Nicht-Wahl Brunners war der Kulminationspunkt einer Entwicklung, die den Frauen trotz aller Anstrengungen keine angemessene Vertretung in der Schweizer Politik eingebracht hatte. Das Ereignis mobilisierte die Frauen über die Parteigrenzen hinweg – allenthalben war vom „Brunner-Effekt“ die Rede, der eine Solidarisierungsbewegung und die Lancierung der Quoteninitiative ausgelöst habe.

 

Die Lizentiatsarbeit zeichnet die Geschichte dieser Initiative sowie des Träger-Vereins „Frauen in den Bundesrat“ in den Jahren 1993-2000 nach. Dabei steht zum einen die theoretische Quotendebatte im Mittelpunkt des Forschungsinteresses und zum anderen die durch die Initiative auf verschiedenen Ebenen ausgelöste Gleichheitsdebatte in der Schweiz. So werden zunächst die Funktions- und Anwendungsfelder von Quoten dargestellt sowie die wichtigsten hinter der Quotenidee stehenden theoretischen Konzepte aus dem juristischen, dem philosophischen, dem demokratietheoretischen und dem politologisch-feministischen Diskurs erörtert. Anschliessend wird die langsame Entwicklung der Quotenidee in der Schweiz in den Jahren 1971-1992 nachgezeichnet, um die treibenden Kräfte auf ausserparlamentarischer und institutioneller Ebene festzumachen. Ausgangspunkt der Untersuchung ist dabei die Überlegung, die Quotendebatte sei insbesondere Ausdruck einer grundsätzlichen und augenscheinlich kaum zu überwindenden Spannung zwischen verschiedenen dominierenden Vorstellungen von Gerechtigkeit, Gleichheit und Demokratie. Diese Vorstellungen, so lautet die Leitthese, prallten in der Debatte aufeinander, die durch die Quoteninitiative ausgelöst wurde. Gefragt wird also insbesondere nach der Entstehung bzw. dem Verlauf der schweizerischen Quotendebatte, den beteiligten Akteurinnen und Akteuren, den manifesten und/oder latenten Diskussionsinhalten und -strategien sowie den Realisierungsformen.

 

Der im Gefolge der Brunner-Nichtwahl gegründete Verein „Frauen in den Bundesrat“ lancierte die Quoteninitiative aus einem neuen Selbstverständnis heraus: Im Gegensatz zu früheren Quotenvorstössen wurde nicht mehr Teilnahme angeboten, sondern Teilhabe verlangt. Frauen sollten nun am politischen (Entscheidungs-) Prozess und an der politischen Macht gleichberechtigt teilhaben. Ihre Legitimation bezog die Quoteninitiative dabei aus rechts- und moralphilosophischen sowie demokratietheoretischen Überlegungen heraus. Sie ging von einem distributiven Gerechtigkeitsbegriff aus und visierte das gesellschaftspolitische Ziel einer gerechten Gesellschaft an, die dadurch charakterisiert war, dass alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen auf sämtlichen Ebenen in der ihnen zahlenmässig angemessenen Art und Weise repräsentiert sein sollten. Die geforderten Quoten waren als Instrument gedacht, um den notwendigen sozialen Wandel herbeizuführen, den es für eine gerechtere Umverteilung der Ressourcen brauchte. Angepeilt wurde letztlich ein neuer Gesellschaftsvertrag, der auf einer gerechten, weil den Bevölkerungsanteilen entsprechenden paritätischen Verteilung von Ressourcen und Macht gründete und zu dem die Quotenregelung die notwendigen Voraussetzungen schaffen sollte. Gleichheit war nach diesem Verständnis daher eben nicht erreicht, wenn lediglich formal gleiche Ausgangspositionen geschaffen wurden. Gleichheit war erst dann erreicht, wenn sie substantiell im Ergebnis hergestellt war und daraus eine faktisch gleiche Stellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen der Gesamtgesellschaft resultierte.

 

Es sollte sich für die Initiantinnen als schwere Hypothek erweisen, nicht nur die eigentliche Initiativforderung, sondern auch diesen theoretischen Überbau des Volksbegehrens einer breiten Öffentlichkeit vermitteln zu müssen. Aus diesem Dilemma zwischen der langfristigen Zielsetzung einer neuen Gerechtigkeitskonzeption und der kurzfristigen, konkrete, mehrheitsfähige Forderungen aufzustellen, sollten die Initiantinnen denn auch nicht mehr herausfinden. Das bestätigen insbesondere die vorgenommenen Analysen der medialen sowie der parlamentarischen Behandlungsphase: Zunächst gelang es den Vertreter/innen der Initiative zwar, die prinzipiellen Aspekte des Anliegens in die Diskussion einzubringen. Doch verschanzten sich die Gegner/innen bald hinter formalen und juristischen Argumenten, womit dem Volksbegehren nicht mehr die geringste Chance blieb. Und als nach politischen und juristischen Rückschlägen in der Quotenfrage und dem zunehmend schwindenden öffentlichen Interesse am Thema im Abstimmungskampf auch noch die Unterstützungsfront abbröckelte, war das klare Scheitern der Vorlage an der Urne im Jahr 2000 programmiert.

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