Sieger fallen nicht vom Himmel“. Spitzensportförderung in der Schweiz 1964-2000

Cognome dell'autore
Maja
Neuenschwander
Tipo di ricerca
Tesi di laurea
Stato
abgeschlossen/terminé
Cognome del docente
Prof.
Christian
Pfister
Istituzione
Historisches Institut
Luogo
Bern
Anno
2007/2008
Abstract

Der Spitzensport ist eine spezielle Form menschlicher Existenz – er zeigt in einem Bereich auf, wozu der Mensch fähig ist – oder eben nicht; die Faszination mitzuerleben, wie der Mensch seit Jahrzehnten unterwegs ist, sportartspezifische Rekorde zu verbessern und persönliche Grenzen zu finden, scheint ungebremst und weitet ihn zum öffentlichen Ereignis aus. Die Popularität des Spitzensports hat zu einer immer grösseren Vermarktung und Kommerzialisierung geführt – er erlangt dadurch ökonomische Bedeutung und erhält auf Grund der Funktionalität auch politisches Gewicht.

 

Wie sieht die Förderung des Spitzensports in der Schweiz aus? Mit welchen Massnahmen fördern Bund, Armee und der privatrechtliche Dachverband Swiss Olympic (SO) den Spitzensport? Die Lizentiatsarbeit geht diesen Fragen nach und arbeitet die Fördermassnahmen im Zeitraum von 1964 – 2000 auf der Grundlage von Quellen des Bundesarchivs in Bern (BAR), dem Archiv von SO und dem Archiv des Bundesamts für Sport (BASPO) auf. Diese Eingrenzung begründet sich durch das Ausbleiben von Medaillen an den Olympischen Winterspielen in Innsbruck 1964, das Bevölkerung, Medien und Politik reagieren liess – im Parlament sind in diesem Zusammenhang mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht worden. Die neuere Entwicklung des Sports gipfelt 2000 im ‚Konzept des Bundesrates für eine Sportpolitik in der Schweiz’, das ein erstes Gesamtleitbild des Sports bildet und die Rolle und Aufgabe des Bundes definiert.

 

Die Komponenten ‚Sport und Staat’ sind bereits Thema fachlicher Arbeiten gewesen – das Verhältnis zwischen ‚Spitzensport und Staat’ stellt einen Teilaspekt dar, der bis jetzt nur in Nebensätzen aufgegriffen worden ist.

 

Der erste Teil beleuchtet die Förderung des Spitzensports aus der Optik des Bundes. Die Bedeutung der öffentlichen Spitzensportförderung ist nicht zu unterschätzen. Zwar scheint der Sport mit den Grundwerten der Offenheit und Chancengleichheit einen objektiven und fairen Leistungsvergleich zu ermöglichen, doch die Möglichkeiten hängen stark von den Ausgangsbedingungen ab. In der Schweiz fehlt dem Bund für die Förderung des Spitzensports ein gesetzlicher Auftrag. Ungeachtet der Stufen des Bundes, der Kantone oder Gemeinden ist der öffentlich-rechtliche Träger des schweizerischen Sportkonzepts primär zuständig für den Sport als Bestandteil der schulischen Ausbildung sowie den Breitensport im Hinblick auf die Gesundheitsförderung. Subsidiär unterstützt der Bund aber auch bestimmte Aktivitäten im Spitzensportbereich. Die Massnahmen des Bundes beschränken sich auf vier Grundlagen: die Bundesbeiträge an SO und die Sportverbände, die Beiträge an die sportwissenschaftliche Forschung, die Möglichkeit, Fachkräfte an die Verbände abzuordnen und die Bereitstellung der nötigen Infrastruktur. Daneben müssen aber auch die Steuererleichterungen der Verbände oder die Öffentlichkeitsarbeit durch die schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft berücksichtigt werden. Zusätzlich sind die Sport – Toto – Gelder, die SO und damit den Spitzensport zu knapp 2/3 finanzieren, kantonal alimentierte Mittel. Der chronologisch aufgebaute Darstellungstext führt diese Massnahmen näher aus und zeigt die Ambivalenz zwischen der ‚offiziellen’ Haltung des Bundes, die eine staatliche Spitzensportförderung ablehnt und den effektiv durchgeführten Unterstützungsmassnahmen auf. Der zweite Teil fokussiert auf Unterstützungsmassnahmen im Wehrbereich. Die Militärorganisation von 184 hat die Basis erster Bundesinterventionen im Bereich des Spitzensports geliefert. Anhand ausgewählter Beispiele wird aufgezeigt, wie die Armee einen wichtigen Rahmen für die Förderung des Spitzensports bietet. Neben den guten Trainingsmöglichkeiten lassen sich Sport und Beruf oder berufliche Ausbildung kombinieren und der Sold gewährleistet die finanzielle Grundabsicherung. Mit dem Konzept der Spitzensport – RS legt die Armee ein klares Bekenntnis zum Spitzensport ab. 

 

Der dritte Teil beschäftigt sich mit den Förderungsmassnahmen von SO. Durch die Sportselbstverwaltung auf nationaler Ebene - bedingt durch die im schweizerischen Sportkonzept festgehaltene Aufgabenteilung stellt die Förderung des Spitzensports einen Hauptaufgabenbereich von SO dar. Im untersuchten Zeitraum ist eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Vertretern der beiden Träger des Sportkonzepts, gegründet worden, die Verantwortung und Kompetenz besessen hat, sich aufdrängende Entscheide im Spitzensportbereichzu fällen. Die umgesetzten Förderungsmassnahmen dieses Ausschusses zeigen auch hier deutlich, dass trotz klar definierten Kompetenzabgrenzungen zwischen den beiden Trägern, das gemeinsame Vorgehen im Zentrum steht.

 

Die Arbeit hat aufgezeigt, dass trotz bestehendem Sportkonzept - das die Hauptverantwortung in der Förderung des Spitzensports dem Dachverband SO überträgt - der Bund eine wichtige Rolle in diesem Bereich einnimmt.

 

Accesso al lavoro

Biblioteca

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