Schweizer Sonnenstrom. Grundlagen, Absichten und Massnahmen zur Förderung der Photovoltaik auf Bundesebene 1973-2000.

Cognome dell'autore
Marco
Majoleth
Tipo di ricerca
Tesi di laurea
Stato
abgeschlossen/terminé
Cognome del docente
Prof.
Christian
Pfister
Istituzione
Historisches Institut
Luogo
Bern
Anno
2007/2008
Abstract


Mit der Erdölpreiskrise, die in den Jahren 1973 und 1974 ihren Anfang nahm und Ende 1979 einen erneuten Höhepunkt erreichte, rückte die Photovoltaik, die Erzeugung von Elektrizität unter Nutzung der Sonnenenergie, auch in der Schweiz vermehrt ins Blickfeld. Die Akteure der schweizerischen Energiepolitik waren sich einig, dass es aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen wichtig sei, den Erdölverbrauch zu reduzieren. Der Weg zur Erreichung dieses Ziels war jedoch umstritten. Setzten Staat, Wirtschaft und Energiewirtschaft auf die Substitution von Erdöl durch Kernenergie, so verlangten die Kritiker des „Nuklearfahrplans“ einen vermehrten Ausbau der einheimischen und erneuerbaren Energien.

Die Lizentiatsarbeit beschäftigt sich mit den Grundlagen, Absichten und effektiven Massnahmen zur Förderung einer dieser erneuerbaren Energien, des „Sonnenstroms“. Als Grundlage für eine griffige Förderpolitik auf Bundesebene stehen die Entwicklung des Energieartikels und die parallel dazu verlaufende Debatte um die Erhebung einer Energiesteuer im Vordergrund. Dabei wiederholen sich die Argumentationen von Gegnern wie Befürwortern erweiterter Bundeskompetenzen im Energiebereich im Wesentlichen bei den Debatten um sämtliche Vorlagen. Die Gegner machten vor allem marktwirtschaftliche Argumente geltend, wonach eine Erhöhung der Energiepreise der Wirtschaft schaden würde. Die Befürworter hingegen attestierten einer Energiepreissteigerung innovationsfördernde Wirkung. Erst nach zwei erfolglosen Versuchen und unter dem Eindruck der verheerenden Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 wurde der Energieartikel 1990 in der Bundesverfassung verankert. Eine Energiesteuer war allerdings – nach massivem Widerstand Seitens Energiewirtschaft, Wirtschaft und bürgerlicher Parteien – nicht mehr vorgesehen.

Ohne diese Einnahmen fehlten dem Bund jedoch die Mittel für eine fortschrittliche PhotovoltaikFörderpolitik. Regelmässig gelangten Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden und von vorwiegend linksgrünen Parteien und Gruppierungen mit entsprechenden Forderungen an den Bundesrat. Doch sahen sich die Regierung wie auch eine Parlamentsmehrheit aufgrund der jeweiligen finanziellen Prioritäten kaum zur Förderung der Photovoltaik in der Lage – obwohl sie mit dem Energieverfassungsartikel seit 1990 nicht nur dazu legitimiert, sondern auch verpflichtet gewesen wären.

Erst 1998 wurden mit dem Energiegesetz die Ausführungsbestimmungen zum Verfassungsartikel geschaffen, und wiederum erst zehn Jahre später mit der kostendeckenden Einspeisevergütung eine erste breit gefächerte und langfristige (allerdings im Vergleich etwa zu Deutschland finanziell stark begrenzte) Massnahme zur Förderung der Photovoltaik ergriffen.

Zwar lancierte der Bund schon in den 1990er-Jahren, vor allem im Rahmen des vorerst ambitionierten Aktionsprogramms „Energie 2000“, mehrere Förderprojekte, doch erfüllten diese wichtige Kriterien einer erfolgreichen Förderung nicht: Die Investitionsund Subventionsprogramme waren jeweils von äusserst kurzer Dauer und die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel überaus gering. Zudem war der Preis der konventionellen Konkurrenztechnologie, der Kernenergie, für die Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der mangelnden Berücksichtigung externer Kosten derart tief, dass der Bau von Photovoltaikanlagen vorwiegend finanziell besser gestellten Pionieren vorbehalten war.

Meist jedoch wurden die Fördermassnahmen ursprünglich nicht so halbherzig geplant wie sie dann durchgeführt worden sind. Wiederholt lässt sich die zunehmende Befürwortung einer griffigen Förderpolitik erkennen, je stärker die Diskussion auf fachlicher und je weniger sie auf politischer Ebene geführt wurde: Stellten etwa ausserparlamentarische Kommissionen weit gehende und fortschrittliche Forderungen für die Förderung der Sonnenenergie auf, die das heutige Bundesamt für Energie weitgehend übernahm, so erfuhren sie oftmals vom zuständigen Energieminister und vom Gesamtbundesrat eine erste Redimensionierung. Anlässlich der parlamentarischen Verhandlungen wurden die anfänglichen Absichten meistens ein weiteres Mal verwässert, worauf in Einzelfällen Volk und Stände die Vorlage an der Urne schlussendlich ganz verwarfen.

War und ist die Kernenergie auch umstritten, so ist eine Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor nicht bereit, für das kostbare Gut Energie mehr zu bezahlen. Letztmals zeigte sich diese Diskrepanz zwischen Bewusstsein und Handlungsbereitschaft im Jahr 2000, als eine leichte Erhöhung des Elektrizitätspreises zu Gunsten der Sonnenergieförderung auf Empfehlung des Bundesrats, des Parlaments, der Wirtschaft und der Energiewirtschaft von Volk und Ständen deutlich verworfen wurde. Ebenfalls einseitig auf einen vermeintlich günstigen Energiepreis fixiert, gelang es der schweizerischen Energiepolitik der Jahre 1973 bis 2000 weitgehend nicht, der Nutzung der Alternativenergie Photovoltaik das Feld zu ebnen.

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