Von der Reichsstadt zur Provinzhauptstadt? Verhandlungen in Brüssel und Madrid um die Integration der Reichsstadt Besançon in die Katholische Monarchie (1661 – 1663)

AutorIn Name
Bendicht
Chervet
Art der Arbeit
Masterarbeit
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof. em. Dr.
Christian
Windler
Institution
Historisches Institut
Ort
Bern
Jahr
2025/2026
Abstract

Von der Reichsstadt zur Provinzhauptstadt? Verhandlungen in Brüssel und Madrid um die Integration der ReichDie Masterarbeit befasste sich mit der territorialen Integration der freien Reichsstadt Besançon in die Katholische Monarchie, welche im Anschluss an den 1654 zwischen Kaiser Ferdinand I. Und König Philipp IV. ausgehandelten Abtausch der Stadt gegen die Festungsstadt Frankenthal vollzogen wurde. Konkret richtete sich mein Erkenntnisinteresse auf die Verhandlungen, welche diesstadt Besançon in die Katholische Monarchie (1661 – 1663) Reichsstadt in den 1660er Jahren zur Festlegung der Beitrittsmodalitäten mit den königlichen Räten Philipps IV. an dessen Höfen in Brüssel und Madrid führte. Besançon knüpfte die Zustimmung für die Unterordnung unter die Souveränität Philipps IV. an gewisse Bedingungen. Insbesondere forderte die Reichsstadt, dass als Kompensation für den Verlust der weitreichenden Privilegien, die sie als freie Reichsstadt genossen hatte, das Parlement der Freigrafschaft Burgund–ein Gerichtshof, der neben judikativen auch über weitreichende administrative Kompetenzen verfügte–von Dole nach Besançon verlegt werden sollte.


 

Die Arbeit zeigt, mit welchen Argumenten die Reichsstadt den geforderten Transfer des Parlement gegenüber den Räten Philipps zu begründen suchte. Grundlage hierfür bildete in erster Linie die Auswertung eines ausführlichen Berichts des Deputierten Pierre François Henry, den der Magistrat Besançons als Verhandlungsführer nach Brüssel und Madrid abgeordnet hatte. Darüber hinaus wurden diverse Denkschriften, die Henry an den beiden Höfen unter den Mitgliedern der königlichen Räte verbreitete, sowie im Rahmen der Verhandlungen angefertigten Verwaltungsakten (Consultas) analysiert. Die Auswertung dieser Quellen ergab, dass Besançon seine Forderung nach dem Erhalt des Parlement damit begründete, der Abtausch der Reichsstadt gegen Frankenthal sei eigentlich unrechtmässig gewesen. Henry zufolge verfügte Ferdinand I. als Kaiser lediglich über äusserst beschränkte Herrschaftsrechte über Besançon. Deshalb sei er nicht berechtigt gewesen, die volle Souveränität über die Stadt an Philipp IV. zu übertragen. Diesen Standpunkt untermauerte der Deputierte mit unterschiedlichen historischen und reichsrechtlichen Argumenten. So verortete er den Ursprung und damit auch die Unabhängigkeit seiner Heimatstadt in einer mythischen Urzeit, die der Gründung des Heiligen Römischen Reichs deutlich vorausging – selbst dann, wenn man das Heilige Römische Reich im Sinne einer Translatio Imperii als Fortführung des antiken Imperium Romanum verstand. Besançon habe sich dem Römischen Reich freiwillig und nur unter der Bedingung angeschlossen, dass die althergebrachten Freiheiten der Stadt von den Kaisern weiterhin respektiert werden würden. Ferner griff Henry zeitgenössische Überlegungen zur Anwendbarkeit der Bodinschen Souveränitätslehre auf den Reichskontext auf. Dabei rekurrierte er insbesondere auf das von Reichspublizisten wie Johannes Althusius (1563 – 1638) und Christoph Besold (1577 – 1638) entwickelte Konzept einer sogenannten „dualen Souveränität“. Der Deputierte ging davon aus, dass die Souveränität im Reich primär bei den Reichsständen lag. Der Kaiser hingegen verfügte laut Henry in Gestalt einer Majestas personalis nur über einige wenige Souveränitätsrechte. Aus diesen Gründen sei Ferdinand I. nicht ermächtigt gewesen, die volle Souveränität über Besançon an Philipp IV. abzutreten. Dementsprechend müsse die Stadt Besançon für den Verlust ihrer Souveränitätsrechte, der mit der Eingliederung in die Katholische Monarchie einherging, zumindest durch den Erhalt des Parlement entschädigt werden.


 

Die Arbeit verdeutlicht, dass diese Legitimationsstrategie Besançons Parallelen zu den Argumentationsmustern aufweist, auf die andere Gemeinwesen Mitte des 17. Jahrhunderts in vergleichbaren „völkerrechtlichen“ Verhandlungen zurückgriffen. So zogen etwa die Republik Genua und die Eidgenössischen Orte vergleichbare Argumente heran, um ihre Herauslösung bzw. Exemtion vom Reich zu rechtfertigen. Dementsprechend leistet die Arbeit über Besançon hinaus einen Beitrag zur Erforschung der Grundmuster reichsstädtischer und republikanischer Diskurse im 17. Jahrhundert.

Zugang zur Arbeit

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