Die Schweiz ist ein Land von Doppelbürger:innen. Etwa ein Fünftel der Bevölkerung besitzt zwei oder mehr Pässe. Sei es im Sport, in der Politik oder in der Gesellschaft: „doppelte Identitäten“ sind in der Schweiz überall zu finden. 1992 wurde das Doppelbürgerrecht offiziell eingeführt. Die Schweiz war in dieser Hinsicht ihren Nachbarländern (mit Ausnahme Frankreichs) plötzlich voraus. Ein bemerkenswerter Wendepunkt in der Schweizer Migrationspolitik, da doppelte Staatsbürgerschaften zuvor laut Artikel 17 des Bürgerrechtsgesetzes unerwünscht waren. Ausländer:innen, die sich einbürgern lassen wollten, hätten ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufzuheben. Doppelbürger:innen galten als demi-citoyen. Auf den Wunsch hin, bei einer Einbürgerung ihren alten Pass behalten zu wollen, wurde ihnen Illoyalität und Opportunismus vorgeworfen. Während der Bürgerrechtsrevision 1987–1990 war dieser Punkt für die längste Zeit unbestritten. Doch im Frühling 1990 wurde das Doppelbürgerrecht nahezu einstimmig angenommen. Diese Masterarbeit untersucht, welche politischen und wirtschaftlichen Hintergründe zu dieser Wende führten und ob die Einführung des Doppelbürgerrechts im Kontext der Schweizer Migrationspolitik des 20. Jahrhunderts als Anomalie bezeichnet werden kann.
Die Arbeit stützt sich auf eine qualitative Analyse parlamentarischer Quellen. Die Protokolle der Debatten im National- und Ständerat zur Bürgerrechtsrevision zwischen 1987 und 1990 stehen dabei im Zentrum der Quellenanalyse. Als Ergänzung werden die Protokolle der zuständigen parlamentarischen Kommissionen ausgewertet, um die jeweiligen Entscheidungsprozesse und vor allem die Kehrtwende zwischen 1989 und 1990 genauer rekonstruieren zu können. Dank dieser Analyse kann eine Chronologie der politischen Entscheidungen nachgezeichnet und die Argumente der Befürworter:innen und Gegner:innen der Doppelbürgerschaft verglichen werden. Die Quellenanalyse zeigt, dass eine Streichung von Artikel 17 bis 1989 kaum zur Debatte stand. Der Vorschlag im Herbst 1989 zur Einführung des Doppelbürgerrechts wurde deutlich verworfen. Doch im Differenzbereinigungsverfahren wenige Monate später kam es zur überraschenden Kehrtwende: Das Doppelbürgerrecht wurde nahezu einstimmig vom Parlament angenommen. Ausschlaggebend dafür war ein politisches Manöver innerhalb der parlamentarischen Kommissionen. Auf Initiative von Bundesrat Arnold Koller, 1989 noch kein Befürworter des Doppelbürgerrechts, wurde eine erneute Abstimmung über eine eigentlich abgeschlossene Frage ermöglicht. Dabei veränderten sich die inhaltlichen Argumente in den Debatten zwischen 1989 und 1990 nur begrenzt, ihre politische Gewichtung verschob sich jedoch deutlich. Zentraler Faktor waren der Einfluss von wirtschaftlichen und europapolitischen Überlegungen. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden europäischen Integration und der Diskussionen um den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betrachteten die Sozialpartner, allen voran die Wirtschaftsverbände, das bestehende Verbot für Doppelbürgerschaften zunehmend als Standortnachteil für den Wirtschaftsraum Schweiz. Zudem wurde argumentiert, Artikel 17 sei faktisch kaum mehr umsetzbar, da neu die erleichterte Einbürgerung für ausländische Ehepartner:innen von Schweizer:innen in Zukunft automatisch mehr Doppelbürgerschaften schaffen werde. Auch Kinder aus binationalen Ehen würden das Schweizer Bürgerrecht bei ihrer Geburt erwerben, deshalb gäbe es bereits viele Doppelbürger:innen. Ein gemeinsames Schreiben der Sozialpartner an den Bundesrat war der entscheidende Punkt, der die Frage erneut auf die politische Agenda setzte und den Meinungsumschwung im Parlament begünstigte.
Um die Ergebnisse der Quellenanalyse einzuordnen und zu verstehen, werden sie in den historischen Kontext der Schweizer Migrationspolitik des 20. Jahrhunderts gestellt. Dieser orientiert sich am sogenannten „Überfremdungsnarrativ“. Es bildet seit Beginn des 20. Jahrhunderts den zentralen Deutungsrahmen der migrationspolitischen Debatten in Schweizer Politik und Gesellschaft. Die historische Kontextualisierung zeigt, dass migrationspolitische Liberalisierungen in der Schweiz häufig entstehen, wenn durch wirtschaftliche Interessen und internationalem Druck die migrationsskeptische Haltung an Bedeutung verliert. Bei der Einführung des Doppelbürgerrechts war dies genauso der Fall. Sie war jedoch in einigen Punkten ungewöhnlich. Die rasche politische Kehrtwende, die breite Zustimmung im Parlament, das Ausbleiben eines Referendums sowie die frühe Einführung im europäischen Vergleich lassen die Einführung des Doppelbürgerrechts in gewissen Aspekten als Anomalie innerhalb der ansonsten restriktiven Schweizer Migrationspolitik erscheinen. In anderer Hinsicht hingegen nicht, wie anhand eines Vergleichs mit dem „2. Italienerabkommen“ von 1964 aufzeigt wird: Unter Druck der Sozialpartner – allen voran der Wirtschaftsverbände – kann die Schweizer Politik das „Überfremdungsnarrativ durchbrechen“ und rasche Liberalisierungen im Migrationssystem vollziehen.