Open Government Data in der Schweiz (?)

Am 24. Juni 2011 trafen sich Vertreter und Vertreterinnen aus Politik und Verwaltung, Wissenschaft, Medien und Wirtschaft in den Räumlichkeiten des Schweizerischen Bundesarchivs in Bern zur opendata.ch 2011 Konferenz, organisiert durch die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit und zahlreiche Partner. Diskutiert wurden bisherige Erfahrungen mit frei zugänglichen Behördendaten, die aktuellen Entwicklungen in der Schweiz sowie Risiken und viel mehr noch die Chancen von Open Government Data (OGD). Vorab einige Bemerkungen zum Begriff Open Government Data und zum aktuellen Stand in der Schweiz: Open Government Data meint die Bereitstellung von nicht gesetzlich geschützten Datenbeständen aus der öffentlichen Verwaltung und Regierung, damit diese frei genutzt, weiterverbreitet und weiterverwendet werden können. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) vollzog sich vor 5 Jahren ein Paradigmenwechsel vom Geheimhaltungsprinzip zum Öffentlichkeitsprinzip. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Behördendaten aktiv öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern dass sie auf Nachfrage bezogen werden können. Die Open Data Bewegung verlangt nun eine aktive Bereitstellung der Behördendaten – am Besten durch einen „Single Point of Access“, (maschinen-)lesbar und kostenlos. Im ersten Teil der Konferenz betonte die Mehrheit der zahlreichen Referentinnen und Referenten in erster Linie die Chancen, die Open Government Data mit sich bringt. Neben vielen weiteren wurden vor allem 2 Hauptargumente genannt: Transparenz und bessere Nutzung des Potentials der Daten. Open Government Data ist in erster Linie nicht eine technologische Initiative, sondern eine politische Frage. Mit dem offenen Zugang zu den Behördendaten können die Bürgerinnen und Bürger überprüfen, wie die Steuergelder verwendet werden, wodurch auch die Entscheidungen und Handlungen der Verwaltung nachvollziehbar werden – oder eben nicht. Durch den Einblick in die Behördentätigkeit und das Bereitstellen ihrer Daten wird zudem die Partizipation an politischen und Verwaltungsprozessen gefördert. Die Open Data Bewegung hofft nicht zuletzt, dass mehr Offenheit in der Verwaltung auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in diese stärken. Kontrolle, Transparenz und Partizipation – immer wieder wird die demokratische Komponente in der Forderung nach freiem Zugang zu den Behördendaten betont. Open Government Data bringt aber auch einen wirtschaftlichen Nutzen, indem Innovationen ermöglicht, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung gestärkt und Kosteneinsparungen erzielt werden. Verwaltung, Regierung und von der öffentlichen Hand finanzierte Institutionen produzieren Daten im Rahmen ihrer spezifischen Aufgaben. Diese Daten tragen oftmals ein grosses Nutzungspotential und liefern Nebenprodukte, die weit über den eigentlichen Erhebungszweck hinausgehen. So kann beispielsweise die weitere Nutzung von Verkehrs-, Energie- oder Klimadaten wirtschaftliche und politische Entscheidungen beeinflussen. Während die Beiträge im Plenum durch viel Optimismus gekennzeichnet waren, zeigte sich im anschliessenden Workshop „OGD und Wissenschaft“, dass in der Praxis der Widerspruch zwischen dem Datenschutz und dem Öffentlichkeitsprinzip zu Schwierigkeiten in der Umsetzung des BGÖ führt. Zahlreiche Ausnahmeregelungen des BGÖ und das Datenschutzgesetz schützen zwar die Interessen des Staates, laufende Geschäfte und vor allem Privatpersonen, aber auch wenn personenbezogene Daten anonymisiert werden, können besonders auffällige Angaben einzelne Personen erkennbar machen. Kaum thematisiert wurde zudem die eingangs von Nationalrätin Edith Graf-Litscher gestellte Frage, welche Daten denn überhaupt schützenswert sind und welche transparent sein sollen. Ebenfalls ungeklärt blieb die Frage, was denn genau unter Behördendaten zu verstehen ist, und welche Daten nicht mehr zu dieser Kategorie gehören. Auch der Begriff „open“ blieb offen: Wie viele Hindernisse und Beschränkungen dürfen auf dem Zugang lasten, damit dieser immer noch als offen beschrieben werden kann? Diese und weitere ungeklärte Fragen führen zu einer restriktiven Handhabung des BGÖ. Zudem ist das Öffentlichkeitsprinzip bisher sowohl bei den Behörden wie auch bei den Bürgerinnen und Bürgern mangelhaft verankert und so wird vom BGÖ bisher nur wenig gebrauch gemacht. Soll der Zugang zu Behördendaten also frei, kostenlos und zeitnah sein, müssen rechtliche Voraussetzungen für eine aktive Veröffentlichung geschaffen werden, technische Vereinfachungen und Vereinheitlichungen den praktischen Zugang erleichtern und vor allem müssen wir alle das Angebot nutzen! Wer sich für Open Government Data in der Schweiz stark machen möchte, lese und unterschreibe das Manifest und/oder richte Verbesserungsmöglichkeiten an die Autorinnen und Autoren des Textes.