"Ob Kinder oder keine, das entscheiden wir alleine". Die Fristenregelungskampagne 2002: Der lange Weg zum Konsens

AutorIn Name
Corinne
Obrecht
Art der Arbeit
Masterarbeit
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Damir
Skenderovic
Institution
Seminar für Zeitgeschichte
Ort
Fribourg
Jahr
2014/2015
Abstract

Der Ruf nach Abtreibung rüttelte in den 1970er Jahren an den verbindlichen gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Die Schweizerische Vereinigung für die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs SVSS kämpfte für eine Streichung des Abtreibungsparagraphen. Ab 1975 setzte sich die SVSS für eine Fristenregelung ein. Der Kampf dauerte allerdings noch einmal weitere 27 Jahre: 2002 wurde in der Schweiz als eines der letzten westlichen Länder die Fristenregelung vom Volk angenommen. Dem Abstimmungserfolg vom Juni 2002 ging eine zweijährige Kampagne und Planung voraus. Diese Kampagne ist Gegenstand der Untersuchung. Es wird danach gefragt, wie der eigens für die Abstimmung gebildete Abstimmungsausschuss, in welchem auch die SVSS in Form von Co-Präsidentin Anne-Marie Rey vertreten war, diese Kampagne führte. Es werden dabei insbesondere die Organisation, die Strategie und die Argumentation der Befürworter- Kampagne betrachtet. Es soll geklärt werden, mit welchen Mitteln die Kampagne geführt wurde, wie sich der Ausschuss intern und extern organisiert hat und wie sie argumentativ an das Thema Abtreibung herangegangen sind.

Als Quellen dienen unter anderem Dokumente der SVSS. Voraussetzung für das Verständnis der Kampagne ist die Vorgeschichte zur Fristenregelung. Dem Kampf um die Fristenregelung zu Beginn des 21. Jahrhunderts ging eine 30-jährige Debatte über die Abtreibung voraus. Um das Phänomen möglichst in seiner Gesamtheit erfassen zu können, wird vor allem anhand von Literatur die Vorgeschichte aufgezeigt. Wichtig ist dabei zudem die Erwähnung des frauenpolitischen Zusammenhangs des Abtreibungsdiskurses, wird doch in der Debatte mit Selbstbestimmung der Frau argumentiert. Interessanterweise ist genau diese Argumentation bis zuletzt vergleichsweise ähnlich geblieben. Es lässt sich feststellen, dass die Selbstbestimmung der Frau die grosse Konstante der Debatte war. Erst mit der Verankerung der Fristenregelung im Gesetz wurde diese freiheitliche Entscheidungskompetenz in der Schweiz verankert.

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