Nous sommes de Berne!. Die Eisenbahnpolitik im Kanton Bern an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert

AutorIn Name
Daniel
Minder
Art der Arbeit
Lizentiatsarbeit
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Christian
Pfister
Institution
Historisches Institut
Ort
Bern
Jahr
2003/2004
Abstract

An der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert spielte die Eisenbahnpolitik, hier vor allem der Bau von Nebenbahnen im Kanton Bern, eine wichtige Rolle als Mittel der Regionalpolitik. Anhand der Debatte über den Eisenbahnsubventionsbeschluss des Kantons Bern von 1897 wird in dieser Arbeit die Argumentation für den Eisenbahnbau im Grossen Rat aufgezeigt. Die Arbeit setzt sich aus fünf Teilen zusammen:

 

Der erste Teil beinhaltet die Einleitung, darin wird über den aktuellen Literaturstand informiert (2003) und es werden wichtige Begriffe für die Arbeit definiert. Der zweite Abschnitt beleuchtet den historischen Kontext der Debatte. Zuerst wird die wirtschaftlich-konjunkturelle Lage der Schweiz in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Blick genommen. Es folgt der theoretische Hintergrund der Arbeit, der vor allem den volkswirtschaftlichen Nutzen des Eisenbahnbaus erläutert. Diese Theorie diente in der Debatte als wichtiges Argument. Daneben wird die zeitgenössische Eisenbahnpolitik der beiden Nachbarstaaten Deutschland und Frankreich dargestellt. Denn diese Länder hatten einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Berner Eisenbahnpolitik. Ein Blick auf die schweizerische Eisenbahngesetzgebung soll den zunehmenden Einfluss des damals noch jungen Bundesstaates auf die Kantone zeigen. Den Schluss des zweiten Teils der Studie bildet eine ausführliche Darstellung der Eisenbahnpolitik des Kantons Bern von 1852 bis 1897.

Im dritten Teil der Arbeit werden die Debatte über den Eisenbahnsubventionsbeschluss und die dabei verwendeten Argumente detailliert erläutert. Ein eignes Kapitel behandelt ausführlich den Gesetzestext.

 

Ein weiterer Abschnitt stellt das Eisenbahnsubventionsmodell des Kantons Bern vor und vergleicht dieses mit den Finanzierungsmodellen für Eisenbahnen in den Nachbarkantonen. Der Zusammenhang zwischen dem Eisenbahnbau und der Regionalpolitik wird anhand von Argumenten aus der Debatte dargestellt. Es kann aufgezeigt

 

werden, dass sich die Grossräte im Parlament vor allem für ihren Landesteil einsetzten. Da die finanzielle Lage des Kantons Bern damals eine ausserordentlich gute war, wird die Entwicklung der Steuergesetzgebung im Kanton Bern erläutert und mit Grafiken die Finanzsituation des Staates Bern von 1851 bis 1901 verdeutlicht. Am Schluss des vierten Teils wird auf die Solidarität als ein emotionales Argument in der Debatte eingegangen.

 

Im Jahr 1897 befand sich der Kanton Bern in einer sehr guten wirtschaftlichen und finanziellen Lage. Den kantonalen Behörden war es dank hohen Steuereinnahmen ab den 1890er Jahren und dem Abbau der seit 1852 aufgelaufenen Eisenbahnschulden möglich, eine grosszügige und alle Landesteile berücksichtigende Infrastrukturpolitik zu betreiben. Trotzdem wurden bei einigen Eisenbahnprojekten Bedenken geäussert, dass ein Landesteil benachteiligt werden könnte. Durch das Versprechen der kantonalen Behörden, an Stelle von Eisenbahnen den Strassenbau grosszügig zu unterstützen, konnten diese Bedenken zerstreut werden.

 

Der Beschluss von 1897 war nicht der erste seiner Art im Kanton Bern. Schon 1875 und 1892 hatte das Volk zwei Vorlagen gutgeheissen. Da aber die finanzielle Mitbeteiligung des Kantons zu niedrig angesetzt war, hatten diese Gesetzestexte kaum zum Bau weiterer Eisenbahnlinien geführt. Mit der Erhöhung der Staatsbeteiligung konnte 1897 dieses Problem gelöst werden. In der Debatte wurde immer wieder auf den volkswirtschaftlichen Nutzen der Bahnen und die hohen Steuereinnahmen hingewiesen. Die Beteiligten sahen es als Pflicht des Staates an, den wirtschaftlich benachteiligten Regionen mit dem Bau von Eisenbahnen zu helfen. Es war ein Akt der Solidarität, dass auch die durch die Eisenbahnen wohlhabender gewordenen Landesgegenden die ärmeren Regionen unterstützten. Nicht nur in der Schweiz wurden Eisenbahnen mit staatlicher Hilfe erbaut; in Deutschland und in Frankreich beteiligte sich der Staat viel intensiver am Bahnbau als hierzulande. Dies war darauf zurückzuführen, dass vor allem in Deutschland ab 1871 fast alle Länderbahnen Staatsbahnen waren. Deren Renditen lagen in der Regel sehr hoch. Im Königreich Preussen, dem grössten Gliedstaat des damaligen Deutschen Reiches, fielen die Einnahmen der Staatsbahnen so gross aus, dass mit ihnen ein Teil des Staatsbudgets bestritten werden konnte. In Frankreich beschloss man 1879 ein umfangreiches Infrastrukturprojekt, das den Bau von Nebenbahnen, Häfen und Kanälen vorsah. Die Eisenbahnpolitik des Auslandes wurde auch von den Politikern im Kanton Bern mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen.

Zugang zur Arbeit

Bibliothek

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