Kindheit und Sexualität in der römischen Antike. Akzeptanz und Verurteilung von sexuellen Kontakten zu Kindern

AutorIn Name
Carole
Freiburghaus
Art der Arbeit
Masterarbeit
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Jan
Meister
Institution
Historisches Institut
Ort
Bern
Jahr
2024/2025
Abstract

Sexuelles Interesse an Kindern und Jugendlichen und Geschlechtsverkehr mit diesen ist in der römischen Antike vielfach bezeugt. So berichtete etwa der Dichter Martial im 1. Jh. u. Z. von einem Sklavenknaben, der verkauft wird, um die sexuellen Gelüste seines Besitzers zu befriedigen. Sein Zeitgenosse Statius verfasste ein Trostgedicht für seinen Freund, nachdem dessen Sklavenknaben verstorben war – die Beziehung der beiden umfasste offensichtlich auch erotische Aspekte. Vom Prinzeps Tiberius berichtet Sueton, dass dieser seine sexuellen Gelüste mit Kleinkindern und Babys befriedigt habe. Solche Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen waren aber nicht grundsätzlich akzeptiert, sondern mussten sozialen Konventionen folgen und waren teilweise auch gesetzlich geregelt. In der Arbeit wird die Akzeptanz von sexuellen Kontakten zu Kindern von der mittleren Republik bis zu den Antoninischen Prinzipes untersucht.

 

Die Sexualität von Kindern in der römischen Antike wurde in der Forschung bisher kaum thematisiert. Bei den meisten der vorliegenden Untersuchungen wird dem Alter sowie dem sozialen Status der betroffenen Kinder zu wenig Beachtung geschenkt. Beide Faktoren waren aber massgebend für die Akzeptanz von Geschlechtsverkehr mit Kindern. Nur sexuelle Kontakte zu freigeborenen Kindern waren gesetzlich geregelt. Geschlechtsverkehr mit Mädchen war ab dem Zeitpunkt des Eheschlusses zulässig. Obwohl das gesetzliche Mindestalter dazu 12 Jahre betrug, wurden durchaus auch jüngere Mädchen verheiratet. Da auch sehr junge Mütter überliefert sind, fand der erste Geschlechtsverkehr wohl spätestens nach dem Einsetzen der Menstruation statt. Ob sie bereits zuvor sexuell zur Verfügung stehen mussten, lässt sich aufgrund der Quellenlage jedoch nicht feststellen. Geschlechtsverkehr mit freigeborenen Knaben war grundsätzlich verboten. Gemäss der römischen Sexualvorstellungen durften römische Bürger nicht penetriert werden, sondern mussten stets die aktive, penetrierende Rolle innehaben. Sexuelle Kontakte zu unverheirateten Mädchen sowie zu Knaben stellten denselben Strafbestand dar. Knaben galten ab dem Einsetzen der Pubertät als attraktiv, sexuelles Interesse bestand demnach vor allem an Jugendlichen und nicht an Kindern. Geschlechtsverkehr mit freigeborenen Knaben wird in den Quellen meist erwähnt, um politischen Gegner zu diskreditieren und ist vor allem in politischen Reden und in Biographien zu finden. Es stellt sich daher die Frage nach dem Wahrheitsgehalt der Schilderungen und es ist nicht anzunehmen, dass alle überlieferten Vorwürfe der Realität entsprachen. Sexuelle Kontakte zu freigeborenen Knaben scheint es aber durchaus gegeben zu haben. So gab es diesbezüglich auch Regeln einzuhalten. Beispielswiese sollte der Penis des Knaben nicht stimuliert werden und der Knabe sollte sich zieren – solange er die passive Rolle nur innehatte, diese aber nicht wollte, konnte er sich als Opfer darstellen.

 

Unfreie sowie freigelassene Kinder werden von der Gesetzeslage nicht erfasst und mussten ihrem Besitzer und ihrer Besitzerin sexuell zur Verfügung stehen. Besonders häufig werden in diesem Zusammenhang die sogenannten deliciae erwähnt. Es handelt sich dabei um Sklaven und Sklavinnen, die ihren Besitzern und Besitzerinnen besonders nahestanden und wohl teilweise auch sexuell zur Verfügung stehen mussten. In der Forschung werden oft alle Kinder, die in sexuellen Kontexten erwähnt werden, als deliciae bezeichnet. Daraus schliessend wird oft angenommen, dass alle deliciae sexuell zur Verfügung stehen mussten. Diese Annahmen lassen sich allerdings nicht bestätigen. Deliciae werden in antiken Quellen nicht im Zusammenhang mit explizit sexuellen Handlungen genannt, der Begriff scheint daher in der römischen Antike nicht erotisch konnotiert gewesen zu sein. Als Bezeichnung für Unfreie und Freigelassene ist deliciae vor allem für Kinder belegt. Anhand von Grabsteinen lässt sich feststellen, dass die meisten wohl zwischen ein und zehn Jahren alt waren. Deliciae über zwanzig Jahren sind nur vereinzelt bekannt. Dies ist zu erwarten, da es sich dabei um eine Bezeichnung für eine Gruppe von Kindern handelt, die gerade aufgrund ihres Alters geschätzt wurden. Obwohl nicht auszuschliessen ist, dass diese Kinder sexuell zur Verfügung stehen mussten, kann allein aufgrund der Bezeichnung deliciae nicht davon ausgegangen werden. Obwohl Sklaven und Sklavinnen sowie Freigelassene theoretisch sexuell zur Verfügung stehen mussten, entsprach dies wohl nicht der Lebensrealität der meisten Kinder. Unter anderem anhand von Suetons Kritik von Tiberius Gepflogenheiten zur Befriedigung seiner sexuellen Gelüste mit Kleinkindern, kann aufgezeigt werden, dass es für Geschlechtsverkehr mit Kindern – auch unfreie und freigelassene – durchaus ein sozial akzeptiertes Mindestalter gab.

Zugang zur Arbeit

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