Der Schaffung international verbindlicher sozialpolitischer Normen wurde bereits 1903 eine grosse Zukunft vorausgesagt. Der zur Begrüssung von Mitgliedern der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz (IVGA) entsandte Regierungsvertreter von Basel-Stadt prophezeite, es werde eine Zeit kommen, "wo internationale Vereinbarungen zum Zweck des Arbeiterschutzes ... als ebenso notwendig und natürlich angesehen werden, wie die bestehenden Staatsverträge zur Förderung des Verkehrs·.
Bedeutung und Notwendigkeit sozialpolitischer Internationalität werden angesichts der zunehmenden Mobilität heute kaum mehr angezweifelt. Sozialpolitische Kompatibilitätsprobleme im Rahmen der EG und der deutsch-deutschen Wiedervereinigung signalisieren aber gleichzeitig, dass dieser Prozess der Annäherung noch im ausgehenden 20.Jahrhundert mitSchwierigkeitenverbundenist.
Die zur Zeit aktualisierte Frage nach den Entstehungsbedingungen grenzübergreifender sozialpolitischer Normen fand bisher nur wenig Beachtung. Sozialpolitik galt als primär sozialwissenschafUiche Thematik, die Relevanz historischer Ansätze musste erst unter Beweis gestellt werden. In den achtziger Jahren wurden grossangelegte Untersuchungen wie die im Rahmen des HIWED-Projektes entstandenen Studien von Flora und Alber durchgeführt, die nun auch nach den Entstehungsbedingungen der Sozialstaaten fragten. Dem deutschen Weg wird im Rahmen dieses Ansatzes Modellcharakter zugestanden, die Einführung von Sozialversicherungen erhält demnach die Bedeutung eines sozialpolitischen Paradigmas. Die Zeit vor Ausbruch des Ersten gilt daher als Phase einer obrigkeitsstaatlich dominierten "Sozialpolitik von oben" (Alber).
Die bereits vor 1914 festzustellenden lnternationalisierungsbestrebungen passen nun aber nicht ins gängige Bild der vom Obrigkeitsstaat dominierten Entwicklung. Die Thematisierung dieses Bereiches hat dabei einige Vorteile aufzuweisen:
Die Frage nach Entstehungsbedingungen und Funktion grenzübergreifender sozialpolitischer Kontakte und Institutionen sowie deren Protagonisten versucht dem Umstand gerecht zu werden, dass Sozialpolitik um die Jahrhundertwende ein systemübergreifendes Generalthema darstellte. Sozialstaatliche Forderungen und deren Umsetzung sind nämlich weder an ein bestimmtes politisches System noch an einen zu präzisierenden lndustrialisierungsgrad gebunden und lassen sich weder auschliesslich der linken noch der rechten Seite des politischen Spektrums zuschreiben. Eine Auseinander setzung mit den für eine internationale Sozialpolitik aktiven Kräfte zwingt zur Berücksichtigung dieser Vielfalt und lenkt zudem den Blick auf die bisher wenig beachtete Gruppe der Sozialpolitiker. Die Theorie der transnationalen Politik bot das nötige Instrumentarium zur Beschreibung jener oftmals nicht formalisierten oder nicht über die Kanäle der traditionellen Aussenpolilik laufenden Kontakte, die vor 1914 nachhaltig am Zustandekommen internationaler, sozialpolitischer Abkommen beteiligt waren. Dieser Ansatz versucht demnach auch dem ständigen Wechsel zwischen staatlicher Intervention und privaten Bemühungen gerecht zu werden, der ein typisches Merkmal dieser Epoche internationaler Sozialpolitik darstellt.
Schliesslich weist ein die lnternationalisierungsbestrebungen thematisierendes Konzept über das ausgehende 19. und beginnende 20.Jahrhundert hinaus. Begründung und Durchsetzung internationaler Sozialpolitik werden gemeinhin als Leistung der 1919 im Rahmen des Völkerbundes gegründeten Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dargestellt. Der
Erfolg der ILO lässt sich allerdings ohne Einbezug der Vorkriegszeit und ohne Berücksichtigung ihrer Vorläuferor ganisation, der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz (IVGA), nicht hinreichend erklären.
Die Entwicklung der IVGA und deren Quellenbestände stellten den Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung dar. Der Gründung dieser Vereinigung waren unterschiedlich motivierte lnternationalisierungsbestrebungen von sozialdemokratischer, von bürgerlicher und staaUicher Seite vorausgegangen. Am internationalen Kongress für Arbeiterschutz, der seinerseits im kosmopolitischen Rahmen der Pariser Weltausstellung des Jahres 1900 stattfand, setzte sich ein bürgerlich dominierter Kompromiss durch. Die IVGA, die dieser Kongress zu gründen beschlossen hatte, war zwar keine staatliche, geschweige denn eine supranationale Organisation, stand aber dennoch unter staatlichem Einfluss, zumal das der Vereinigung beigeschlossene Internationale Arbeitsamt von staatlichen Subventionen abhängig war.
Bei der Beurteilung der IVGA müssen wiederum verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Zum einen gelang die Konstituierung einer bürgerlichen "Gegeninternationale", an der sich die sozialpolitisch motivierte Intelligenz und einige wenige Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Unternehmer beteiligten. zweitens bot die IVGA den Vertretern der im Entstehen begriffenen sozialpolitischen Administrationen Möglichkeiten zu informellen Kontakten, zum sozialpolitischen Informationsaustausch und zur Legitimation. Drittens gelang der IVGA schliesslich auch die formale Durchsetzung ihrer Anliegen. 1906wurdenzweivonderIVGAvorgeschlageneundvorbereiteteKonventionenverabschiedet,dasbisheute gültige Frauennachtarbeitsverbot für die Industrie und ein Verbot der Verwendung von giftigem Phosphor in der Zündhölzchenproduktion.
Die beiden Konventionen weisen zwar einen sozialpolitisch gemässigten Wortlaut auf; immerhin war es aber erstmals gelungen, in einem multilateralen Abkommen sozialpolitische Minimalstandards festzuschreiben. Sozialpolitik, bisher Domäne einiger Spezialisten, war zudem zu einem Bereich der Aussenpolitik aufgewertet worden, denn die von der IVGA vorbereiteten Vorschläge mussten durch eine Diplomatenkonferenz formalisiert werden. Bezeichnenderweise unterstützte und beanspruchte der Kleinstaat Schweiz die sozialpolitischen lnternationalisierungsbestrebungen, denn die zur Initiierung internationaler Konferenzen und der Durchsetzung sozialpolitischer Abkommen nötigen diplomatischen Kontakte liessen sich auch zur machtpolitischen Profilierung nützen. Dass sozialpolitische Absprachen auch als Mittel der klassischen Aussenpolitik Verwendung fanden, zeigt zudem der französisch-italienischen Arbeits- und Fürsorgevertrag. Dieses 1904 geschlossene Abkommen, bei dessen Vorbereitung die IVGA als Forum für informelle Absprachen diente, sollte nicht nicht nur den Wanderarbeitern zugute kommen, sondern auch die Herauslösung Italiens aus dem Dreibund fördern...
Die IVGA bestand aus verschiedenen Landessektionen, die wiederum für die sozialpolitische Sensibilisierung der jeweiligen nationalen Oeffentlichkeit besorgt zu sein hatten. Die Tätigkeit dieser Landessektionen erlaubt daher, die Rezeption internationaler Sozialpolitik im nationalen Kontext aufzuzeigen. Die Dritte Französische Republik versprach aus mehreren Gründen ein interessantes Fallbeispiel abzugeben. Zum einen präsentierte sich hier der bisher wenig berücksichtigte Weg einer parlamentarischen Demokratie zum Sozialstaat. An der Einrichtung von Sozialversicherungen gemessen, handelte es sich dabei um eine Nachzüglernation, die aber zusammen mit der Schweiz bei der Durchsetzung internationaler Standards eine Pionierrolle innehatte. Sozialpolitische Massnahmen hatten an der Jahrhundertwende bei der Stabilisierung der Dritten Republik nach der Dreyfus-Affäre eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Zudem hatte mit Millerand erstmals ein Sozialist ein Ministerportefeuille in einer bürgerlichen Regierung übernommen. Millerand, eine der prägenden Persönlichkeiten in der französischen Sektion der IVGA, nutzte seine Zeit als Handelsminister auch zum Ausbau der sozialpolitischen Verwaltung. Mit der Aufwertung der sozialpolitischen Administration zur eigenständigen Direktion und der Berufung von Arthur Fontaine zu deren Leiter wurden entscheidende Weichen gestellt. Während
Millerand seinen Einfluss in der französischen Sektion der IVGA geltend machte, nutzte Fontaine die IVGA zum Ausbau transgouvemementaler Kontakte.
Die Bedeutung der französischen Zweigsektion, der Association nationale Francaise pour la protection legale des travailleurs (ANF), kann nicht an der Anzahl der von ihr protegierten Gesetzesvo�agen gemessen werden, zumal linksrepublikanische Regierungen zwar zahlreiche sozialpolitische Projekte präsentierten, diese aber in den wenigsten Fällen die Hürde des Senats passierten.
Dennoch ist die ANF in besonderem Mass geeignet, den Weg eines liberal-demokratischen Systems zum Wohlfahrtsstaat zu charakterisieren. Da staatliche Interventionen mit den als politischen Basiskonsens akzeptierten Errungenschaften der französischen Revolution kollidierten, wurde der sozialpolitische Diskurs in Frankreich mit besonderer Schärfe und Vehemenz geführt. Diese Situation wertete die ANF zu einem wissenschaftlich legitimierten Vernehmlassungsorgan auf. Obwohl die Vereinigung nicht mehr als ein heterogen zusammengesetzter Debattierklub war, in dem unterschiedliche sozialpolitische Ideen reflektiert wurden, fanden die Schriften der ANF und der IVGA Eingang in Regierungsvorlagen und Parlamentsdebatten.
Die Diskussionen dieses vergleichsweise kleinen Zirkels können auch im Rahmen der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit den Entstehungsbedingungen sozialstaatlicher Regelungsmechanismen paradigmatische Bedeutung beanspruchen. Die ANF stellte Grundsatzfragen. Die Debatten setzten sich mit dem Problem auseinander, dass es den liberalen Verfassungsstaat als Errungenschaft des 19.Jahrhunderts zu bewahren und dennoch sozialpolitisch auszubauen galt. Zudem wurde betont, dass die liberalen Rechtsnormen modifiziert und ein eigenständiges Arbeitsrecht geschaffen werden musste. Die ANF entwickelte mithin Pläne und Ideen, deren grundsätz liche Bedeutung nicht an ihrem kurzfristigen Scheitern gemessen werden sollte.