Veranstalter: Schweizerische Gesellschaft für Geschichte; Historisches Seminar, Universität Basel
Datum, Ort: 04.02.2010-06.02.2010, Basel
Bericht von:
Georg Kreis, Universität Basel
Grenzen und Grenzen
Das war vorauszusehen: Manche Historiker/innen fassten in ihren Beiträgen die Grenzen nicht im (traditionellen) territorialen Sinne auf, sondern als soziale Grenzen. Gérard Noiriel, Paris, zeigte in seinem Vortrag über die Exklusionsmechanismen im Frankreich des 19. Jahrhunderts, dass soziale Grenzen in gewisser Hinsicht tatsächlich wichtiger sind, aber auch, dass beide Grenzarten zusammenspielen können. Das "Andere" lag insofern im "Eigenen", als französische Unterschicht und Landbevölkerung von französischer Elite und von Stadtnotabeln gemäss der Parole "classe laborieuse - classe dangereuse" als fremder, bzw. gefährlicher eingestuft wurde als die vielen Nichtfranzosen und insbesondere Deutschen, die sich mit grösster Selbstverständlichkeit auf französischem Boden aufhielten. Während diese Ausländer keine Pässe benötigten, mussten die Inländer Passpapiere auf sich tragen, wenn sie sich im eigenen Land bewegten. Die französische Nationalité wurde erste 1889 eingeführt, und sie erhielt sogleich berufsprotektionistische Funktionen, wie sie in Deutschland noch durch die Zunftbestimmungen wahrgenommen wurden. In dieser Zeit entstand die Kategorie der "Immigranten", und diese richtete sich in erster Linie gegen die Italiener insbesondere in Südfrankreich. Diese sind wie heute die Muslime wegen der anarchistischen Aktivitäten von Splittergruppen als generelle Gefahr eingestuft worden. Noiriel: Als Historiker habe man manchmal der Eindruck, dass es wegen der Wiederholung des stets Gleichen gar keine Geschichte gebe.
Die besuchten Präsentationen einzelner Sektionen befasste sich in unterschiedlicher Weise mit der Grenzproblematik. Dies in der ganzen Spannweite zwischen dem klassischen und stark am Völkerrecht orientierten Grenzverständnis und dem sozialpsychologischen Verständnis bezüglich der Verarbeitung von Unrecht beziehungsweise der Erfahrung der Begrenztheit von Leistungen, die aus Rechtsverfahren hervorgehen (Panel Marina Cattaruzza/Regula Ludi).
"Ligne bleu des Voges" et "Vaterland". Korporative Praktiken und Grenzwahrnehmung im annektierten Elsass (1871-1918)
Die Beiträge von Sébastien Stumpp, Jérome Bauchez und Julien Fuchs gingen der Frage nach, wie Jugendverbände im elsässischen Grenzland gegensätzliche Demarkationslinien pflegten: die reichsdeutsch ausgerichteten Verbände diejenige der Vogesen, die an Frankreich orientierten diejenige des Rheins. Ein wichtiges Feld bildeten die scheinbar apolitischen Skiclubs, die aber teils paramilitärischen Charakter hatten, teils auch im Dienste der politischen Heimatpflege standen. Den Heimatkult gab es in zwei Grundvarianten: die pro-deutsche Seite versuchte an einer mittelalterlichen, reichsdeutschen Vergangen anzuknüpfen, die autonome oder pro-französische Seite betonte die elsässische Eigenständigkeit. Während Angehörige der elsässischen Oberschicht ersteren zuneigten, tendierten Mittelschichtangehörige zu den letzteren (auch hier zeigt sich die Kombination von sozialen und territorialen Grenzen). Wichtig war die Organisationsstruktur der Vereine. Entweder handelte es sich um Sektionen gesamtdeutscher Organisationen (wie z.B. der Wandervögel) oder um eigenständige lokale Vereine. Vereinen wurde generell eine Stabilisierungsfunktion zugeschrieben, die in den unstabilen Grenzverhältnissen jener Zeit besonders wichtig und darum im Elsass besondern lebendig waren. Die nationalfranzösischen Vereine konnten aus naheliegenden Gründen keine Sektionen im Elsass haben, hingegen konnten einzelne Elsässer sehr wohl heimlich Mitglied des französischen Alpenclubs werden. In Strassburg kam auf pro-französischen Seite noch der englisch eingefärbte Rawingclub hinzu. Alles in allem zeigten diese Beiträge wie mit Vereinsaktivitäten, die über soziale (auch konfessionelle) Grenzen strukturiert waren, die politischen-territorialen Grenzenziehungen verteidigt oder infrage gestellt wurden.
Panel: Grenzsanität und grenzsanitarische Kontrollen. Grenzkonstruktion und Grenzpraktiken vom 15. bis ins 20. Jahrhundert (1. Teil)
Obrigkeitliche Gesundheitspolitik hat eine Herrschaftskomponente, die über den vorgegebenen Zweck hinausgehet, so dass man sich fragen kann, ob der Hauptzweck dieser staatsschützerischen Politik nicht geradezu darin besteht, Herrschaft über Inklusion und Exklusion generell zu errichten oder wenigstens zu stabilisieren. Francesca Frank erläuterte diese Problematik am bekannten Titelblatt von Hobbes' Leviathan, indem sie sich nicht nur auf die grosse Figur des aus vielen Kleinstmenschen gebildeten Herrschers konzentriert, sondern auch die beiden unscheinbaren Pestdoktoren mit Schnabelmasken am unteren Bildrand einbezieht und die Verquickung von Krankheitsbekämpfung im Innern und Einwanderungsabwehr gegen aussen aufzeigt.
Luise Müller befasste sich am Beispiel der Quarantänemassnahmen von Cadiz mit der Abwehr gegen die über das Meer kommende Bedrohung. Diese im 18. Jh. mit einem beschränkten Erfolg praktizierte Abwehr richtete sich mehr gegen gefährliche, weil infizierte Waren als gegen gefährliche Menschen. Die Fallsstudie zu diesem "Sicherheitsscharnier" machte die Diskrepanz zwischen dem konzeptionellen und materiellen Aufwand der Kontrolle und deren Effektivität deutlich. Gegen aussen mochte man den Kontrollanspruch noch umzusetzen, im Innenraum waren die Abgrenzung nicht zuletzt wegen der einheimischen Schmuggler in hohem Mass illusorisch.
Silvia Berger zeigte in ihrer Studie die Doppelfunktion des sanitarischen Kampfs gegen bakteriologische Infektionen an der deutschen Ostfront während des Ersten Weltkriegs. Dabei dürfte das "Seuchendispositiv" in ideologischer Hinsicht wirkungsmächtiger gewesen sein als in praktischer Hinsicht. Zwei Abgrenzungen waren zu unterscheiden: Zum einen die gegenüber Urlaubsoldaten praktizierten Reinigungsmassnahmen, die einen Filter zwischen - explizit - "reiner Heimat" und unreinem Aussenraum statuierte, und dem Innenraum himmlische Qualität zuschrieb und - implizit - den Aussenraum zur Unterwelt machte. Zum anderen wurde in der Zulassung von Ostarbeitern eine rassistische Sperre errichtet, welche Ostjuden ausschloss. Negativstereotype qualifizierten diese Kategorie als "nicht hochwertiges Arbeitsmaterial". Diese beiden Abwehrinszenierungen wirkte auch dann und sogar gerade dann, als sie bei Kriegsende nicht mehr praktiziert werden konnten und es zu einem "Dammbruch" und einer "Überflutung" kam.
Patrick Kury zeigte am Beispiel der Schweiz eine sehr ähnliche Haltung auf. Nach dem Krieg wurde, weil Deutschland kein Bollwerk mehr gegen den Osten zu bilden in der Lage war, ein eigener sanitarischen Schutzwall errichtet. Die Abwehr ging von militärischen Konzepten aus und bestimmte dann die Haltung der zivilen Welt, sie richtete sich zunächst gegen aussen, insbesondere gegen Juden, die aus dem osteuropäischen "Ansiedlungsrayon" hätten zuwandern können. Als diese ausblieben, richtete sich diese Aussenabwehr auch gegen innen, d.h. gegen Menschen, die bereits in der Schweiz lebten, aber als Träger des "Fremden" und Kranken" vermutet wurden, z.B. auch gegen die schweizerischen Russlandheimkehrer. Paradoxerweise war die reale Krankheitsbekämpfung im Falle der Spanischen Grippe wenig erfolgreich.
Die von Philipp Sarasin in Gang gebrachte Schlussdiskussion drehte sich zum einen um die Frage, inwiefern obrigkeitlicher Gesundheitsprotektionismus a priori zum Scheitern verurteilt sei oder durchaus auch seine erfolgreiche Seite habe, die bei den vorliegenden Fallbeispielen nur nicht in Erscheinung getreten sei. Als sehr stimulierend erwies sich die zugegebenermassen vereinfachenden Gegenüberstellung von zwei unterschiedlichen Einstellungen (responses) gegenüber der gleichen Herausforderung (challenge): eine Politik nach dem Pestmodell oder eine Politik nach dem Pockenmodell (frei nach Foucault). Im einen Fall nutzt der Staat die Aufgabe der Krankheits- (und Einwanderungs)Bekämpfung in autoritärer und repressiver Weise; im anderen Fall setzt sich der Staat aus liberaler Grundeinstellung selbst Grenzen und verlässt sich bis zu einem gewissen Grad auf die Selbstregulierung der Kräfte. Ein wichtige Frage: Wann und weshalb kommt welches Muster zum Zug.
Panel: Uti possidetis, oder wie ein lateinamerikanisches Prinzip die Welt eroberte
Dieser Workshop setzte sich mit der Frage auseinander, wie das aus dem Dekolonisationsprozess hervorgegangene Prinzip der Anerkennung bzw. Nichtinfragestellung früherer Grenzen zu bewerten sei. Ausgangspunkt ist die grundsätzlich schnell einleuchtende Annahme, dass der Dekolonisationsvorgang speziell im Falle Afrika doch die Gelegenheit bilde, aus "willkürlichen" Grenzen "bessere" Grenzen zu machen. Die Frage wurde aus völkerrechtlicher und historischer Sicht besprochen, wobei die beiden Völkerrechtler (Marcelo Kohen und Anne Peters) auch historische Perspektiven in ihre Überlegungen einbezogen und der eine Historiker (Jörg Fisch) auch generalisierende Überlegungen pflegte. Der andere Historiker dagegen (Beat Brügger) ging der klassischen Frage nach, aus welchen Konstellationen es kam, wie es kam, d.h. in Afrika sich mit 1963/64 das uti possidetes-Prinzip durchsetzte. Seine einleuchtenden Haupterklärungen waren: Die Makrokonstellation sorgte für eine den territorialen Status quo stabilisierende Solidarität, die Ungleichzeitigkeit der Unabhängigkeiten gestattete keine territorialen Händel. Fischs Ausschau nach den besten, d.h. gerechtesten Grenzen empfahl nicht das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, weil so erfahrungsgemäss keine konsensualen Lösungen zustande kommen, sondern eben das uti posidetis das gemäss John Rawls Schleier des Nichtwissens akzeptiert, was der historische Zufall angeliefert hat. Man war sich indessen einig, dass dies nicht ohne Minderheitenschutz und Grundrechte gehen kann.
Kohen führte in die Anfänge zurück, Anfänge der Praxis und nicht des Dogmas, 1810 im Zuge der Dekolonisation der portugiesischen und spanischen Besitzungen. Diese Fälle bildeten tatsächlich erste Lösungen dieser Art, weil die Unabhängigkeit der USA und der separate Status für Kanada noch in einer bilateralen Lösung geregelt wurden. Das Prinzip war im südamerikanischen Fall zwar nicht unumstritten, seine Anwendung wurde aber bezogen auf Spanien und Portugal als interne Lösung verstanden. Seine Konsekration erfuhr das Prinzip durch die OAU 1964. Kohen würdigte die kriegsvermeidende Wirkung dieser Lösung und konnte auch darum sich für eine Anerkennung solcher Grenzen aussprechen, weil er jede Grenz als willkürlich (und unter bestimmten Aspekten als ungerecht) versteht. Peters wog Vor- und Nachteile des Prinzips ab. Zu den ersteren gehörten die Nichtbeachtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der fehlende Minderheitenschutz. Bei ihr überwogen dennoch die Vorteilte, weil Stabilität, Rechtssicherheit, Frieden statuiert und Ansprüche anderer ("terra nullius") nicht zugelassen werden. Ihre Hauptthese: Uti possidetis ist nicht die erstbeste, sondern die letzte Lösung (Rückfallposition). Die heute diskutierten Territorialprobleme im Kosovo und Kaukasus sind insofern überhaupt keine Anwendungsfälle, als es hier um Konstituierungen geht, die unterhalb der Staatsgrenzen liegen. "Kosovo" wurde nicht als Präzedenzfall, sondern explizit als Ausnahmefall (sui generis) definiert.