Funktionaler Rassismus. Die Darstellung des Anderen in der deutschen Kolonialpropaganda und Kolonialpolitik, 1878-1914

AutorIn Name
Tanja
Bührer
Art der Arbeit
Lizentiatsarbeit
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Stig
Förster
Institution
Historisches Institut
Ort
Bern
Jahr
2000/2001
Abstract

Die Untersuchung dieser Lizentiatsarbeit setzt mit der den ersten deutschen Kolonialerwerbungen von 1884–1886 unmittelbar vorangegangenen Kolonialpropaganda ein und verfolgt im Weiteren zentrale, die afrikanischen Schutzgebiete (Deutsch-Südwestafrika, Kamerun, Togo und Deutsch-Ostafrika) betreffende, kolonialpolitische Diskurse bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Bei den dafür herangezogenen Schriften handelt es sich um Broschüren – teilweise bearbeitete Versionen von an Wahlveranstaltungen, Konferenzen und im Reichstag gehaltenen Reden oder von Leitartikeln –, Aufsätze aus Kolonial- und Missionarszeitschriften sowie Reiseberichte.

 

Die spezifische Fragestellung richtet sich auf die Darstellung des Anderen in dieser Kolonialpublizistik: Welche konkrete Rollen und Funktionen sollten die Kolonisierten innerhalb der vorgeschlagenen Kolonialprojekte einnehmen? Die untersuchten Diskurse wurden bis dahin entweder gar nicht oder nur am Rande auf diese Fragestellung hin untersucht. Hinzu kommt, dass sich die betreffenden Autoren meist nur auf einen Diskurs beschränkten.

 

Der erste abgehandelte Diskurs besteht aus Schriften der einflussreichsten Kolonialpropagandisten der unmittelbar vorkolonialen Zeit, die Ende der 1870er Jahre in einem publikumswirksamen Argumentationskomplex die Gründung von Siedlungskolonien („Ackerbaukolonien“) und Beherrschungskolonien („Handelskolonien“ oder „Plantagenkolonien“) als eine Art Krisentherapie für sämtliche sozialen und ökonomischen Probleme Deutschlands anpriesen. Die Darstellungen des Anderen innerhalb dieser unterschiedlichen Kolonialprojekte waren bei allen Autoren inkonsistent, weil sie flexibel auf die jeweiligen Interessen ausgerichtet wurden. Die wahrscheinlich genozidalen Konsequenzen für die einheimische Bevölkerung im Falle des Siedlungskolonialismus wurden mit der unveränderlichen Inferiorität des Anderen gerechtfertigt. Betreffs der für die weisse Besiedlung ungeeigneten Beherrschungskolonie hingegen bemühten sie zur Legitimation der weissen Fremdherrschaft die Zivilisationsmission. Dabei wurde der zu Kolonisierende nicht nur als durchaus entwicklungsfähig erachtet, sondern es wurde auch als ethische Pflicht der Kolonialmächte postuliert, für die kulturelle Hebung des Anderen zu sorgen.

 

Die in den Jahren 1884/85 unter deutsche Schutzherrschaft gestellten Gebiete in Afrika schienen anfangs für eine massenhafte Besiedlung durch Europäer ungeeignet. Die meisten Kolonialschriftsteller richteten ihre Kolonialprojekte daher auf den Typus der Beherrschungskolonie mit Plantagenbau aus. Dabei rückte die Notwendigkeit der Rekrutierung möglichst billiger einheimischer Arbeitskräfte ins Zentrum ihrer Überlegungen. Die konkret vorgeschlagenen Methoden für die „Arbeitserziehung“ fielen bei den einzelnen Autoren unterschiedlich aus, alle rekurrierten aber für die Rechtfertigung von Zwangsmassnahmen auf zivilisationsmissionarische Argumente: der „Neger“ befinde sich auf einer niederen, kindlichen Entwicklungsstufe und schaffe den Sprung in die Selbständigkeit ohne fremde Hilfe nicht. Die wirtschaftsanthropologischen Rassismen standen unmittelbar unter Einfluss kolonialpolitischer Zielvorgabe der Ausbeutung schwarzer Arbeitskraft. Auch der vorgeblich humanitäre Protest um 1885/86 selbst von imperialistischen Hardlinern gegen den verheerenden Schnapshandel kann bei eingehender Betrachtung auf diese Interessenlage zurückgeführt werden. Die Notwendigkeit eines allgemeinen Alkoholverbots wurde entsprechend in fürsorglichem Ton mit der naturgegebenen Anfälligkeit des Anderen für sinnliche Verführungen begründet.

 

Die in Deutsch-Ostafrika tätige Chartergesellschaft provozierte im September 1888 selbstverschuldet den bewaffneten Widerstand der arabischen Küstenbevölkerung. Um die notwendige parlamentarische Mehrheit für eine militärische Intervention zu gewinnen, beschloss Bismarck, sich der in diesem Zusammenhang von der organisierten Kolonialbewegung in Gang gesetzten Antisklavereibewegung anzuschliessen. Dabei wurde behauptet, die Araber würden zur Waffe greifen, weil das Vordringen der Europäer ihr lukratives Menschengeschäft bedrohe. Der Ruf nach Niederschlagung des „Araberaufstandes“ wurde folglich mit dem Kampf gegen den Sklavenhandel gerechtfertigt. Die Darstellung der Schwarzen bildete einen konstitutiven Teil dieser Geschichtsklitterung. Sie erschienen als Opfer des „bösen Arabertums“ und es kam zu regelrechten Verbrüderungsbeglaubigungen: So war von „unseren schwarzen Mitbrüdern“ und „unseren alten Freunden“ die Rede. Mit der Bewilligung von Geldern zur Niederschlagung des Aufstandes durch den Reichstag im Januar 1889 fand die Antisklavereibewegung ein abruptes Ende und von den zu beschützenden „schwar- zen Brüdern“ war alsbald keine Rede mehr.

 

Die umfassenden Aufstände in Deutsch- Südwestafrika, Kamerun und Deutsch- Ostafrika in den Jahren 1904“1907 veranlassten eine Kolonialreform. Bernhard Dernburg, der an die Spitze des neugeschaffenen Kolonialstaatssekretariats trat, unternahm 1907 und 1908 Erkundungsreisen nach Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika. Zur Empörung mancher Beamter und der Siedlungsimperialisten hielt er es aus volkswirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Gründen für sinnvoll, die „Eingeborenenkulturen“ zu fördern bzw. die Einheimischen positiver als bislang in den Wirtschaftsprozess einzubeziehen. Dabei gestand er dem Anderen durchaus Wirtschaftskalkül und unternehmerische Fähigkeiten zu. Dieses Konzept und die entsprechenden Verordnungen wurden jedoch nicht auf Deutsch-Südwestafrika übertragen, da sich dort die weisse Farmwirtschaft als ökonomisch aussichtsreich erwiesen hatte und eine derart starke Siedlerpräsenz vorhanden war.

 

Insgesamt wurde in der deutschen Kolonialpublizistik von 1878–1914 bei der Darstellung des Anderen gezielt eine Kombination rassistischer Charakteristika verwendet, die konkret auf die jeweils angestrebten Kolonialprojekte zugeschnitten war – und die dieselben gleichzeitig rechtfertigte. Es kann eine Kontinuität der Flexibilität interessengestützter Konstruktion des Anderen festgestellt werden.

 

 

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