Die Unfallverhütung in den eidgenössischen Fabriken durch den Einsatz von Fabrikinspektoren in der Zeit zwischen 1877 und 1907

AutorIn Name
Yannick
Balmer
Art der Arbeit
Masterarbeit
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Brigitte
Studer
Institution
Historisches Institut
Ort
Bern
Jahr
2017/2018
Abstract
Im Jahr 1877 wurde das erste eidgenössische Fabrikgesetz, das „Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken“, erlassen. Um den Vollzug dieses Gesetzes zu kontrollieren, wurden vom Bundesrat eidgenössische Fabrikinspektoren wie beispielsweise Fridolin Schuler eingesetzt. Die Fabrikinspektoren waren stets bemüht, die Unfallverhütung in den eidgenössischen Fabriken zu verbessern. Die kontinuierlich neu entstehenden Industrien, die Unbekanntheit des neuen Fabrikgesetzes und die fehlende Einsicht der Vorteile von unfallverhütenden Massnahmen waren nur einige Faktoren, welche die Tätigkeit der Fabrikinspektoren permanent begleiteten. Diese Masterarbeit untersucht die Unfallverhütung in den eidgenössischen Fabriken durch den Einsatz von Fabrikinspektoren zwischen 1877 und 1907. Die Entwicklung der Unfallverhütung wurde durch die Arbeit der eidgenössischen Fabrikinspektoren in diesen 30 Jahren massgebend beein usst. Der Untersuchungszeitraum beinhaltet die Zeit ab dem Erlass des eidgenössischen Fabrikgesetzes bis fünf Jahre nach dem Ableben des für die Fabrikinspektion zentralen und bedeutenden Inspektors Fridolin Schuler. Im Hinblick auf die dieser Arbeit zugrunde liegende Thematik der Entwicklung der Unfallverhütung in den eidgenössischen Fabriken zwischen 1877 und 1907, bieten in erster Linie die Amtsberichte der eidgenössischen Fabrikinspektoren aufschlussreiches Material. Diese sind gebunden und geordnet im Staatsarchiv Luzern gelagert. Bis 1881 erschienen sie jährlich, ab 1882 jedes zweite Jahr. Diesen Berichten ist zu entnehmen, auf welche Aspekte die Inspektoren bei den Fabrikinspektionen geachtet haben und zu welchen Veränderungen und Massnahmen sie den Fabrikinhabern bei Missständen und entdeckten Mängeln rieten. Eine weitere eminent wichtige Quelle für diese Masterarbeit stellt das oben bereits erwähnte „Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken“ vom 23. März 1877 dar. Dieses Gesetz stellt die Grundlage der Arbeit der eidgenössischen Fabrikinspektoren dar. Die Quellen wurden sorgfältig bearbeitet und anhand einer kritischen Quellenanalyse untersucht und dargelegt. Die Arbeit bedient sich der qualitativen Interpretationsmethode der Hermeneutik. Nach einem Überblick über die eidgenössische Fabrikinspektion und einem Einblick in das eidgenössische Fabrikgesetz mit Fokus auf die Unfallverhütung erhält der Leser dieser Arbeit eine Antwort auf die Frage, wie sich die Unfallverhütung in den ersten 30 Jahren nach Erlass des Fabrikgesetzes durch die Fabrikinspektoren entwickelt hat. Dabei wird geklärt, wie die Fabrikinspektoren das Problem der Unfallverhütung wahrnahmen, wo die Ursachen der Probleme lagen, die eine Verbesserung der Unfallverhütung in den Fabriken erschwerten und wo die Inspektoren mit ihrer Arbeit ansetzten. Ebenfalls untersucht werden die von den Fabrikinspektoren getroffenen Massnahmen und schlussendlich werden die Auswirkungen ihrer Arbeit auf die Umsetzung und Entwicklung der Unfallverhütung in den Fabriken diskutiert. In Bezug auf die Forschungsfragen ist festzustellen, dass die Fabrikinspektoren durchaus einen Ein uss auf Veränderungen in der Unfallverhütung hatten. Sei es nun durch die Einführung eigens konstruierter Schutzvorrichtungen und Anleitungen zu deren Bau oder durch wiederholt erteilte Mahnungen und Hilfestellungen für die Industriellen und ihre Arbeiter. Zudem ist über den Untersuchungszeitraum eine Tendenz festzustellen, dass die dem Fabrikgesetz unterstellten Industriellen und Arbeiter die Notwendigkeit der Unfallverhütung allmählich erkannten. Die eidgenössischen Fabrikinspektoren bewirkten eine Sensibilisierung für das Thema der Unfallverhütung, was diverse in der Masterarbeit dar gelegte Fälle beweisen, in denen deutlich wird, dass beispielsweise das Anbringen von Schutzvorrichtungen eine Verringerung der Unfälle zur Folge hatte. Die Unfallverhütung war über den ganzen Untersuchungszeitraum in einem stetigen Wandel. Nicht überall wurde die Arbeit der eidgenössischen Fabrikinspektoren in der Unfallverhütung begrüsst und wertgeschätzt. Dennoch kann gesagt werden, dass die Unfallverhütung in den Fabriken durchdenunermüdlichenEinsatzderInspektoren zumindest teilweise verbessert wurde. Die Inspektoren signalisierten mit ihrer Arbeit den Industriellen und Arbeitern, dass die Unfallverhütung von grosser Wichtigkeit war, um das Leben und die Gesundheit der Arbeiter zu schützen. Sie arbeiteten hart an der Etablierung des Gesetzes und erreichten ein gewisses Umdenken in Bezug auf die Unfallverhütung, das aber 1907 mit Sicherheit noch nicht abgeschlossen war. Zusammenfassend bietet diese Masterarbeit einen Überblick über die eidgenössische Fabrikinspektion und zeichnet ein Bild der Entwicklung der Unfallverhütung in den eidgenössischen Fabriken während der ersten 30 Jahren nach dem Erlass des Fabrikgesetzes, in der die eidgenössischen Fabrikinspektoren eine ein ussreiche Rolle spielten.

Zugang zur Arbeit

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