Die Konferenz Ober Vertrauens- und Sicherheitsbildende Massnahmen und Abrüstung In Europa als Mittel der schweizerischen Sicherheitspolitik

AutorIn Name
Urs
Stemmler-Cao
Art der Arbeit
Dissertation
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Walther
Hofer
Institution
Historisches Institut
Ort
Bern
Jahr
1989/1990
Abstract

Die Konferenz über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Massnahmen und Abrüstung in Europa (KVAE) verabschiedete im September 1986 das Dokument der Stockholmer Konferenz. Damit hatte sich die Schweiz zum ersten Mal seit der Genfer-Abrüstungskonferenz von 1932/33 wieder an einer Verhandlung mit sicherheitspolitischer Zielsetzung beteiligt.

Ziel der Dissertation war es, das Konzept der Vertrauens- und Sicherheitsbildenden Massnahmen (VSBM) darzustellen und die Teilnahme der Schweiz an der KVAE einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Als Mitglied der schweize­ rischen KVAE-Delegation standen dem Autor alle Konferenz- und verwaltungsinternen Dokumente der KVAE zur Verfü­ gung.

Im Kapitel nach der Einleitung wird dargestellt, dass die Begriffe VBM bzw. VSBM erst im Zusammenhang mit dem KSZE-Prozess entstanden ist. Massnahmen zur Stärkung des Vertrauens, ohne dass man dieselben als VBM bezeich­ nete, gab es freilich schon früher, etwa im Locarno-Vertrag von 1925, in dem u.a. die Entmilitarisierung des Rheinlandes auf freiwilliger Basis bestätigt wurde.

Die Erfahrungen mit VBM im KSZE-Rahmen haben zu einer eigentlichen V(S)BM-Konzeptionsdiskussion geführt, die in der KVAE vertieft wurde. Dabei stand die westliche Konzeption der Transparenz und Berechenbarkeit (Jahreskalender­ und Ankündigung militärischer Aktivitäten, Beobachtung usw.) der östlichen gegenüber, die Vertrauen und Sicherheit in erster Linie mittels deklaratorischer Massnahmen (Gewaltverzicht, Nicht-Erst-Einsatz von Kernwaffen etc.) zu schaffen suchte.

Das Kapitel III vermittelt einen Ueberblick, welche Forschungsinstitute sich mit der VSBM-Thematik befassen bzw. wel­ chen Stellenwert dieser Frage im UNO-Rahmen und in anderen Kontexten zuerkannt wurde.

Das Kapitel IV stellt die Wechselwirkung zwischen dem politischen Umfeld und der KSZE bzw. der KVAE dar. In diesem Zusammenhang weist der Autor auf die Fragwürdigkeit der These hin, dass der KSZE-Prozess die politische Grosswet­ terlage widerspiegle. Denn dieser Prozess wird von positiven Entwicklungen im politischen Umfeld (Abschluss der Ost­ verträge, der START-Abkommen usw.) gefördert, während negative Faktoren (Ausnahmezustand in Polen, Invasion in Afghanistan, Abschuss eines koreanischen Jumbo-Jets usw.) ihn höchstens leicht verzögern.

Im selben Abschnitt wird auch auf die entscheidenden Impulse verwiesen, die für das Zustandekommen der KVAE von Frankreich und der Bundesrepublik ausgegangen sind. Zudem wird auf die vier Kriterien des KVAE-Mandates einge­ gangen, dass die auszuhandelnden VSBM militärisch bedeutsam, politisch verbindlich, in ganz Europa (vom Atlantik bis zum Ural) anwendbar und mit angemessenen Verifikationsbestimmungen versehen sein müssen.

In diesem Kapitel werden zudem die Vorschläge der einzelnen Einbringer dargestellt und in einer thematisch geglieder­ ten Uebersicht auf ihre sicherheitspolitischen Auswirkungen hin untersucht. In diesem Teil wird ferner auf eine Anzahl von Definitions- bzw. Konzeptionsprobleme eingegangen, die sich in fast jeder sicherheitspolitischen Verhandlung stellen

(wie definiert man eine Division oder wie kann man ((bzw. weshalb kann man nicht)) offensive von defensiven Streit­ kräften unterscheiden? usw.)

Im letzten Teil des Kapitels IV wird auf den Konzeptionsstreit verwiesen, der zahlreichen Vorschlägen zugrunde lag, d.h. der gegensätzlichen Auffassung über Fragen wie z.B. Gewaltverzicht und Achtung der Menschenrechte, Austausch, mili­ tärischer Information usw...

Im Kapitel IV wird dargelegt, dass die Schweiz in der KVAE ausser in Detailfragen wenige nennenswerte Beiträge zur Konferenzmaterie zu leisten vermochte. Die beiden schweizerischen Vorstösse einen neutralen Verifikationssatelliten oder ein neutrales Verifikationsflugzeug einzusetzen, fanden keinen Anklang.

Die Bereitstellung schweizerischer Koordination für den Konferenzbetrieb war im KSZE-Rahmen eine traditionelle "Dienstteistung" neutraler Staaten, die jedoch nur sehr bescheidene Einflussmöglichkeiten auf die Konferenzmaterie bot.

In den Schlussfolgerungen ist dargelegt, dass das Stockholmer Dokument als beachtticher Erfolg gewertet werden kann, weil eine Reihe von Massnahmen vereinbart wurden, die wegweisende Bedeutung für andere rüstungskontrollpolitische Verhandlungen haben. Zu diesen Massnahmen zählen: obligatorische vor-Ort Inspektion, Jahreskalender und Ankündi­ gung militärischer Aktivität usw...

In den Schlussfolgerungen ist auch die Anregung des Autors enthalten, in der Schweiz eine sicherheitspolitische Stand­ ortbestimmung vorzunehmen und ein verwaltungsinternes Instrumentarium zu schaffen, mit dem die Schweiz in künfti­ gen sicherheitspolitischen Verhandlungen ihre Ziele mit mehr Aussicht auf Erfolg verfolgen könnte.

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