Im Mittelpunkt der Arbeit stand die komparatistische Untersuchung der städtischen Unruhen in der vorrevolutionären Phase des Ancien Régime unter dem Aspekt der Konfliktlösung. Eine erste Annäherung an das Thema ergab, dass es sich dabei um Konflikte innerhalb der aus einer regierenden und einer vom Regiment ausgeschlossenen Schicht bestehenden Stadtbürgerschaft handelte. Diese betrachtete sich jedoch als Einheit, so dass kaum institutionalisierte Formen der Konfliktlösung vorhanden waren. Wie die Konfliktlösung im einzelnen ausgestaltet wurde, war Gegenstand der Untersuchungen.
Die Literaturlage reduzierte die Betrachtung auf diejenigen der insgesamt 14 Ereignisse, welche durch zumeist deskriptiv ausgerichtete Monographien erschlossen sind. Weiter fehlte es auch weitgehend an greifbaren theoretischen Ansätzen zur Behandlung der Konfliktlösung bei inneren Unruhen. Einzig die 2x2-Matrix-Modelle aus der Spieltheorie erwiesen sich als bedingt übertragbar. Sie sind auf die inneren Prozesse der Konfliktlösung gerichtet und bieten eine entsprechende Terminologie.
Im ersten ausführenden Teil wurden die Aspekte der Konfliktlösung systematisch angegangen. Die Betrachtung der Konfliktstruktur ergab, dass eine bi-polare Ausgangslage mit den klassischen Konfliktparteien Bürgerschaft-Obrigkeit eher die Ausnahme bildete. Vielmehr zeigen sich mit zunehmender Dauer der Unruhen weit komplexere Strukturen mit bis zu sechs unterscheidbaren Parteien (Genf 1737/38). Der Blick auf die einzelnen Konfliktparteien offenbart auf der Seite der Bürgerschaft die Vielfalt der Strukturen und Organisationsformen. Als gemeinsames Element erscheint der Ausgang von Kerngruppen und daraus die Bildung von Bürgerbewegungen. Die von ihr angewandten Mittel konnten in solche innerhalb und solche ausserhalb des politischen Systems unterteilt werden. Der Obrigkeit, zumeist Häupter und Räte, stehen ihre spezifischen Reaktionsmittel zur Verfügung. Bei der Untersuchung der Strategien und Muster der Konfliktlösung kamen die spieltheoretischen Modelle zur Anwendung. Mit ihrer Hilfe wurden fünf verschiedene Verlaufstypen unterschieden. Die Konfliktbeendigung zeigt die drei Typen einseitige Eskalation, formelle Einigung oder Unterwerfung einer Konfliktpartei.
Der zweite Teil widmet sich dem Teilbereich der Mediationen, von denen es im betrachteten Zeitraum vier gab. Aufgrund der weitgehend fehlenden formal-rechtlichen Bestimmungen wurde die Mediation jeweils den gegebenen Umständen angepasst. Generell zeigten die Mediatoren Zurückhaltung und liessen sich nicht blind von der Obrigkeit instrumentalisieren. Ihre Schwächen traten jedoch offen zu Tage, sobald es um die Durchsetzung eines erreichten Kompromisses ging. Eine dauerhafte Lösung erreichte nur gerade die Mediation Frankreichs in Genf 1738.