Im Januar 2018 wurde bei der Leitung der Universität Zürich Anzeige wegen Verdachts der Unlauterkeit in der Wissenschaft gegen den Historiker Pascal Germann eingereicht. Nachkommen eines der in seiner Dissertation «Laboratorien der Vererbung. Rassenforschung und Humangenetik in der Schweiz, 1900 – 1970» erwähnten Forschers warfen Germann vor, er habe Daten verfälscht, weggelassen oder willkürlich interpretiert und Forscher des 20. Jahrhunderts wiederholt als Kooperateure mit Forschungsanstalten des Dritten Reichs, als Rassisten und Profiteure von kolonialen Machtasymmetrien bezeichnet.
Ein externes Gutachten vom März 2019 entlastete Pascal Germann von den Vorwürfen, worauf das Verfahren eingestellt wurde.
Simon Teuscher, Co-Vorsteher des Historischen Seminars der Universität Zürich, macht in einem Blogbeitrag darauf aufmerksam, dass dieses Gutachten nun von der Universitätsleitung publiziert worden ist – und er weist auf die schwerwiegenden Folgen für Forschende und die Forschungsfreiheit hin, die sich aus solchen rechtlichen Verfahren ergeben.