Afrikanische Arbeiter im Dienst der Schweiz. Die Arbeitsbedingungen der afrikanischen Arbeiter bei der Union Trading Company an der Goldküste von 1945 bis 1960

AutorIn Name
Désirée
Werlen
ZweitautorIn Name
Art der Arbeit
Masterarbeit
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Christian
Gerlach
Institution
Historisches Institut
Ort
Bern
Jahr
2016/2017
Abstract
Die afrikanischen Arbeiter in der britischen Kolonialregierung und in den europäischen Handelsfirmen an der Goldküste waren während der Dekolonialisierung ein wichtiger Bestandteil für die Entwicklung des Landes. Die Union Trading Company (UTC) war ab 1921 als Tochterfirma der Basler Handelsgesellschaft im Produktehandel an der Goldküste tätig und beschäftigte in ihren Faktoreien und Läden mehrheitlich Afrikaner. Die Mastarbeit geht der Frage nach, für welche Arbeitsbereiche die UTC Afrikaner als Arbeitskräfte in ihren Betrieben rekrutierten und unter welchen Arbeitsbedingungen sie von 1945 bis 1960 arbeiteten. Da die untersuchte Periode in die Zeit der Dekolonialisierung fällt, wird ausserdem aufgezeigt, welchen Beitrag die UTC für die Afrikanisierung des afrikanischen Personals leistete und welchen Einfluss dies auf die Arbeitsbedingungen hatte. Zur Beantwortung der Leitfragen wurden im Archiv mission 21 Instruktionsbroschüren, Anstellungsverträge, Protokolle der Agenten-Konferenzen oder historische Beiträge zur UTC untersucht. Weiter wurden die Korrespondenzen von 1945 bis 1960 zwischen den Agenten der Stationen an der Goldküste und der Direktion in Basel hinzugezogen. Die Berichterstattungen zwischen den Agenten und der Leitung in Basel lieferten Aufschlüsse über die konkreten Arbeitsbedingungen der Afrikaner. Die Betriebsleitung korrespondierte über Löhne, Entlassungsbedingungen, die Errichtung einer Altersvorsorge und über andere Massnahmen. In den allgemeinen Überlegungen zur „Erziehung des Afrikaners“ zur Arbeit durch den Europäer wird aufgezeigt, inwiefern die europäischen Unternehmer im Überseehandel an der Goldküste auf die afrikanischen Arbeitskräfte angewiesen waren. Der Hauptteil der Studie ist eine Darstellung der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche mit und Anforderungen. Die afrikanischen Arbeiter waren zum einen als Brokers oder Factors im Produktegeschäft, zum anderen als Storekeepers oder Clerks im Warengeschäft tätig. Von den Afrikanern wurde nicht nur Loyalität und Disziplin gefordert, sondern sie mussten als Garantie für allfällige Betrügereien auch finanzielle Sicherheiten vorweisen. Die Analyse der Korrespondenzen zeigt, dass die Umsetzung der vertraglich festgehaltenen Arbeitsbedingungen bis zur Afrikanisierung willkürlich geschah. Die Direktion in Basel und die Agenten reagierten auf das Fehlverhalten der Angestellten unterschiedlich. Die Afrikaner wurden ausserdem nicht entsprechend ihrer Ausbildung oder Fähigkeiten entlohnt, sondern je nach Arbeitseifer oder Aufgabenbereich. Es gab keine offiziellen Listen, in denen die Löhne, Pensionen oder Vergünstigungen geregelt waren. Vor der Afrikanisierung wurde der afrikanische Arbeiter nicht als selbständige Arbeitskraft wahrgenom men und seine Tätigkeiten wurden von den europäischen Agenten regelmässig kontrolliert und überprüft. Die UTC war während der Afrikanisierung indirekt gezwungen, mit den Umstrukturierungen der Zeit mitzuhalten und begann den Einsatz der Einheimischen vermehrt zu fördern. Als Leiter der Stores waren die Afrikaner verantwortlich für den Geschäftsgang und den Verkauf von Produkten. Um die Loyalität der Afrikaner aufrechtzuerhalten und auch während des Dekolonialisierungsprozesses als Unternehmen fortbestehen zu können, errichtete die UTC eine Altersvorsorge für das afrikanische Personal, führte die geforderte Lohnskala ein und begann vermehrt erfahrene Afrikaner als Manager einzusetzen. Die UTC förderte einerseits die Ausbildung der Afrikaner und bot ihnen die Möglichkeit an, Fähigkeiten, Wissen und Autorität anzueignen, andererseits verschärften sich dadurch auch die sozialen Gegensätze der Bevölkerung. Mit der Heranbildung afrikanischer Manager versuchte die UTC nicht nur die Afrikaner in die Leitung der Betriebe einzugliedern, sondern auch die sozialen Schranken zwischen Europäern und Afrikanern zu überwinden. Obwohl es gegen Ende der 1950er Jahre genügend ausgebildete Afrikaner gab, waren noch viele Europäer verantwortlich für die wichtigsten Aufgabenbereiche in den Betrieben. Die Afrikaner wurden von aussen als mündige Bürger behandelt, waren aber in den Augen der meisten Schweizer nicht in der Lage, die Geschäfte mit dem Erfolg und Unternehmergeist eines Europäers zu führen.

Zugang zur Arbeit

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