„um so einer kleinfügigen wibsperson willen“ Die Vorsorge für den Witwenstand von Bernerinnen im 15. Jahrhundert

AutorIn Name
Daniela
Spälti
Art der Arbeit
Masterarbeit
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Christian
Hesse
Institution
Historisches Institut
Ort
Bern
Jahr
2017/2018
Abstract
In dieser Arbeit wird der Frage nachgegangen, auf welche Weise Berner Bürgerinnen, ihre Familien und weitere Personen im 15. Jahrhundert für den Fall vorsorgen konnten, dass die Frau zur Witwe wurde. Die Art der Vorsorge wurde ebenso untersucht wie die Frage, wo und in welcher Form die V orsorge festgehalten wurde und wer in sie involviert war. Zur Beantwortung dieser Frage werden 13 Berner Eheverträge aus dem 15. Jahrhundert untersucht. Ergänzend werden auch die Testamente der Männer herangezogen, deren Eheverträge zuvor untersucht worden waren; dadurch kann abgeklärt werden, ob sich die Witwenversorgung während der Dauer der Ehe veränderte. Da die 13 Eheverträge, die als Quellengrundlage dienen, hauptsächlich von Paaren aus der gesellschaftlichen Oberschicht Berns stammen, wird zusätzlich die These aufgestellt, dass sich die Witwenversorgung der untersuchten Paare an derjenigen des Hochadels orientierte. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein Grossteil der Witwenversorgung bereits in den Eheverträgen vereinbart wurde. Sie setzte sich üblicherweise aus mehreren Komponenten zusammen. Frauen, die ihren Ehemann überlebten, erhielten in erster Linie diejenigen Güter zurück, die sie selbst in Form einer Ehesteuer in die Ehe mitgebracht hatten. Dazu kamen unter Umständen Erbschaften, die an die Witwe fielen, beispielsweise von ihren Eltern. Auch der Ehemann trug in der Regel einen Teil zur Witwenversorgung bei, indem er seiner Ehefrau für den Fall seines Vortodes bestimmte Güter vermachte. Dabei handelte es sich oft um Besitz, den der Mann bei der Eheschliessung mitgebracht hatte – beispielsweise um die Morgengabe oder um eine Widerlegung der weiblichen Ehesteuer. In einigen Fällen vererbte der Ehemann seiner Frau auch zusätzlichen Besitz. Es muss jedoch festgehalten werden, dass die Witwenversorgung nicht festgelegt war; sie war von verschiedensten Faktoren abhängig. Den grössten Einfluss hatte zweifellos der biologische Zufall. So wurden in neun der 13 Eheverträge zwei Modelle der Witwenversorgung vereinbart: Das eine wurde angewandt, wenn die Frau mit mindestens einem ehelichen Kind hinter ihrem Mann zurückblieb, das andere, falls sie zum Zeitpunkt seines Todes kinderlos war. Dabei wurden die kinderlosen Frauen meist benachteiligt. Andererseits hatten auch viele Frauen eine Witwenversorgung, bei der ein Teil von einer noch ausstehenden Erbmasse ausgemacht wurde; auch hier entschied der biologische Zufall, ob die Witwe von diesem Teil der Versorgung profitieren konnte oder selber vor dem Erblasser starb. Ob eine Frau sich nach dem Tod ihres ersten Mannes wieder verheiratete, spielte jedoch in keinem der untersuchten Eheverträge eine Rolle – obwohl dieser Überlegung im Berner Stadtrecht eine grosse Bedeutung eingeräumt worden war. Hierbei zeigt sich, dass Gesetz und Realität nicht deckungsgleich sein müssen.
 Die These, dass sich die 13 untersuchten Ehepaare bezüglich der Witwenversorgung an adligem V erhalten orientierten, konnte nur teilweise bestätigt werden. Zwar sind einige Unterschiede zwischen adligen und nichtadligen Paaren zu konstatieren. So sind es beispielsweise die adligen Paare, die die Witwenversorgung durch Sicherungspfänder garantieren – andererseits finden sich verschiedene, typisch adlige Merkmale, wie die Bereitstellung eines Witwensitzes, in keinem der Eheverträge.

Zugang zur Arbeit

Bibliothek

Akademische Arbeiten werden in der Bibliothek der jeweiligen Universität hinterlegt. Suchen Sie die Arbeit im übergreifenden Katalog der Schweizer Bibliotheken