»Wir werden immer die bad guys sein.« Die Zuger Steuerpolitik von 1973 bis 1985 mit Fokus auf das Holding- und Domizilprivileg

AutorIn Name
Bruno Hermann
Hunn
Art der Arbeit
Masterarbeit
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Peter-Paul
Bänziger
Kodirektion
Prof. Lengwiler Martin
Institution
Departement Geschichte
Ort
Basel
Jahr
2023/2024
Abstract

Diese Forschung hat zum Inhalt, die Zuger Steuerpolitik mit Fokus auf die fiskalische Gesetzgebung für Domizil- und Holdinggesellschaften in den entscheidenden Jahren zwischen 1973 und 1985 zu beschreiben und historiografisch zu analysieren. Um dies zu bewerkstelligen, dienen unter anderem alle Kantonsrats-, Regierungsrats-, und Kantonsratskommissionsprotokolle, die in diesem Zusammenhang stehen, als Quellenkorpus. Dabei soll die Hauptthese dieser Arbeit überprüft werden: Zwischen den Jahren 1973 und 1985 wurde das Zuger Steuerregime vom Regierungs- und Kantonsrat von einer taktisch geprägten hin zu einer strategisch verankerten Steuerpolitik gewandelt. Damit die Quellen zueinander in Beziehung und in einen größeren historischen Kontext gesetzt werden können, wurde die zu diesem Thema vorhandene Forschung zusammengetragen und analysiert. Da es sich um ein spezifisch schweizerisches, gar kantonales Thema handelt, beschränkt sich die Herkunft der Sekundärliteratur auf die Eidgenossenschaft, respektive den Kanton Zug. Dies erklärt auch die Tatsache, dass der Umfang der bereits vorhandenen Forschung eher bescheiden ausfällt. Die Untersuchung all dieser Gegenstände ergibt, dass die erwähnte These verifiziert werden kann. Ab den 1970er Jahren wurden sich die politisch Verantwortlichen Zugs bewusst, dass die bisher favorable Entwicklung ihres Kantons als Standort für Holding- und Domizilgesellschaften nachhaltig ist. Die nun verfolgte Strategie lautet bis heute: Alle natürlichen sowie juristischen Personen mit Vermögen so gering wie möglich und so stark wie nötig zu besteuern sowie die unteren und mittleren Einkommen mit Sozialabzügen zu entlasten. Diese Entlastung dient auch als manifestierte Partizipation der unteren Schichten am Wohlstand Zugs und garantiert dadurch das Wohlwollen der Masse gegenüber der Zuger Steuerpolitik, welche Vermögende äußerst zuvorkommend behandelt. Aufgrund gesetzlicher Sperrfristen konnte nicht alles vorhandene Quellenmaterial zum Thema dieser Arbeit konsultiert werden. Konkret durften Steuerunterlagen von Firmen im untersuchten Zeitraum nicht begutachtet werden. Daraus leitet sich ein zukünftiges Forschungsdesiderat ab. Es böte sich an, nach Ablauf der gesetzlichen Fristen die Frage der Zuger Privilegierung von Holding- und Domizilgesellschaften aus der Perspektive der von ihr betroffenen Firmen zu beleuchten.

Zugang zur Arbeit

Bibliothek

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