Die Neoliberalen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien, Grossbritannien und den USA – einschliesslich der Chicago-Gruppe – vertraten 1932–1965 wirtschaftsund gesellschaftspolitische Konzeptionen, die eine hohe Korrelation aufweisen. Nach der polyzentrischen Entstehung gleichgerichteter wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Vorstellungen hat sich seit den späten 1920er Jahren ein internationales System von Personen herausgebildet, die durch den Transfer von Ideen miteinander verbunden waren. Ende August 1938 hat sich der «Neoliberalismus»
als internationale Gemeinschaft von Wirtschafts-, Sozialwissenschaftern und Philosophen in Paris am Colloque Walter Lippmann formiert. Der von Lavergne ein halbes Jahr zuvor geprägte griechisch-neulateinische Theoriebegriff «nöolibéralisme» wurde dort als gemeinsame Selbstbezeichnung angenommen. Die Begriffe «Ordoliberalismus» und «Ordokreis» für die Freiburger Gruppe der Neoliberalen um Walter Eucken sind erstmals 1950 nachgewiesen.
Hinsichtlich des Ziels und der Prinzipien der Wirtschaftspolitik bestand unter den neoliberalen Gruppen verschiedener Staaten Übereinstimmung. Nicht nur die Ordo-Gruppe um Eucken, sondern auch die frühen ChicagoNeoliberalen und der jüngere von Hayek strebten eine Wettbewerbsordnung an und suchten den ordnungspolitischen Rahmen für den Wirtschaftsprozess zu gestalten. Sowohl die Ordoliberalen im Besonderen als auch die Neoliberalen im Allgemeinen erachteten die Ausrichtung der gesamten Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik auf die Wettbewerbspolitik als unabdingbar. Es sollten also nicht nur das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, sondern auch das Patent- und Gesellschaftsrecht, die Währungs-, Kredit-, Steuer-, Verkehrs- und Agrarpolitik im Hinblick auf die Wettbewerbspolitik gestaltet werden. Aufgrund der Tendenz zur wirtschaftlichen Konzentration (1890–1930) haben sie inhaltlich genauer bestimmte Postulate aufgestellt: so die Forderung nach einem Monopolverbot, einem Kartellverbot, nach Einschränkung des Patentschutzes, nach Einführung der persönlichen Haftung der Manager von Aktiengesellschaften, nach Umgestaltung des Konkursrechts, des Gesellschaftsrechts und des Kreditrechts. Neu gegenüber Adam Smith und anderen früheren und zeitgenössischen Liberalen ergab sich bei den Neo- und Ordoliberalen die Einsicht, dass der Wirtschaftsliberalismus einen ganzheitlichen Ansatz erfordere, der alle Probleme der Wirtschaftspolitik und Gesellschaftspolitik im Gesamtzusammenhang aller Politikbereiche zu lösen habe. Für den Fall von Fehlentwicklungen im laufenden Wirtschaftsprozess traten sie für so genannte marktkonforme Interventionen ein, d.h. Interventionen im Zeichen einer prinzipiengesteuerten Wirtschaftspolitik. Mit der Ausnahme von Mises und vieler seiner Schüler glaubten die frühen Neoliberalen nicht an einen Selbsterhaltungsmechanismus des Wettbewerbs. Auch die frühen ChicagoNeoliberalen betrachteten staatliche Eingriffe in die Wettbewerbsstruktur als notwendig. Die österreichischen bzw. amerikanisch-österreichischen Neoliberalen waren von den 1930er bis in die 1960er Jahre ebenfalls Antimonopolisten und verfochten entgegen mancher Darstellung ein striktes Kartellverbot. Die Neo- und Ordoliberalen wussten um die Möglichkeit eines Marktversagens und anerkannten die Notwendigkeit staatlichen Handelns bei öffentlichen Gütern und externen Effekten. Für natürliche Monopole wie Public Utilities sahen die Neo- und Ordoliberalen 1932–1965 eine vom Einfluss der Wirtschaftsverbände unabhängige staatliche Monopolkontrolle bzw. Verstaatlichung vor, nicht jedoch eine allgemeine (Re-)Privatisierung.
Entgegen weitverbreiteter Ansicht sind die Entstehung des Neoliberalismus und der Inhalt seiner wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Konzepte nicht als Reaktion auf den Keynesianismus zu interpretieren. Erstens haben sich die frühesten neoliberalen Gruppen (Wien, London, die italienische Gruppe und die älteste unter den deutschen Gruppen: Röpke, Rüstow) bereits in den 1920er Jahren, vor der Weltwirtschaftskrise, herausgebildet. Die ordnungspolitische Entscheidung der später so genannten Neo- und Ordoliberalen zugunsten der Marktwirtschaft ohne Zugeständnisse an den Sozialismus und ihr Konzept der konformen Intervention datieren schon vor der Weltwirtschaftskrise. Zweitens war der Neoliberalismus als System von Personen, die durch den Transfer von Ideen miteinander verbunden sind, spätestens 1935 voll ausgebildet, also vor der Veröffentlichung von Keynesí General Theory. Drittens hatten sowohl Hahn (1920) als auch Röpke (1922) schon vor Keynes eine antizyklische Konjunkturpolitik mit Nachfragesteuerung entworfen. Die Mehrheit der Neound Ordoliberalen akzeptierte seit den 1930er Jahren antizyklische konjunkturpolitische Massnahmen in Verbindung mit einer Politik zur Ordnung der Wirtschaft. Im Unterschied zum Keynesianismus verband der Neoliberalismus die antizyklische Konjunkturpolitik mit der liberalen Ordnungspolitik des Staates und mit einer liberalen Aussenwirtschaftspolitik und zog zu keiner Zeit den volkswirtschaftlichen Nutzen des privaten Sparens bzw. Investierens noch das Ziel eines ausgeglichenen Budgets in Zweifel. Mit der Kriegswirtschaft des Zweiten Weltkriegs, der Beharrungskraft der aufgebauten Strukturen zur Lenkung der Wirtschaft nach 1945 und der Weiterentwicklung von Keynesí Lehren durch die so genannten «Keynesianer» traten die Differenzen zwischen dem Neoliberalismus und dem Keynesianismus scharf hervor. Die Mehrheit der Neound Ordoliberalen hielt nach dem Krieg an einer antizyklischen Konjunkturpolitik fest, warnte aber vor den inflatorischen Folgen einer nachfrageorientierten Politik.
Im Unterschied zu Smith trat bei den Neound Ordoliberalen die Interdependenz von Ethik / Recht / Wirtschaftsverfassung auf nationaler und internationaler Ebene in den Vordergrund. In der Folge der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Zerrüttungen der Zwischenkriegszeit, des Zusammenbruchs des internationalen Handels seit 1914 bzw. 1929 und des Aufkommens von Sowjetkommunismus, Faschismus und Nationalsozialismus wandten sich die Neo- und Ordoliberalen der Frage zu, wie eine dauerhafte Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene zu gestalten wäre. Das programmatische Vorwort Euckens und Böhms zum ersten Band von Ordo, Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft (1948), hebt den «universellen Charakter» der Schaffung einer –funktionsfähigen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung und die Interdependenz der –nationalen und der internationalen Ordnungì hervor. Das Bekenntnis der Neo- und Ordoliberalen zum freien internationalen Handel bedeutete nicht einen Verzicht auf jede gestaltende Handelspolitik. In diesem Punkt grenzten sich die Neoliberalen aus Deutschland, Österreich (mit der Ausnahme von Mises), der Schweiz, Frankreich, Italien, Grossbritannien und den USA (einschliesslich der Chicago-Neoliberalen) zwischen 1932 und 1965 vom so genannten –Manchesterliberalismusì ab. Die Rahmenpolitik und der von den Neo- und Ordoliberalen entwickelte liberale Interventionismus waren eine Korrektur am laissez faire-Liberalismus auch auf dem Gebiet des internationalen Handels. Sie setzten den Nationalstaat als eigene kulturelle Grösse voraus, waren aber bereit, das unmittelbare Interesse des eigenen Staates dem Wohlergehen der ganzen Welt in Bereichen zu unterstellen, die den Sozialvertrag der nationalen Gemeinschaft nicht in Frage stellten. Wirtschaftlicher Nationalismus und absolute nationalstaatliche Souveränität auf wirtschaftlichem Gebiet waren mit dem Internationalismus und Kosmopolitismus der Neo- und Ordoliberalen unvereinbar. Angesichts der Zerrüttung der Internationalen Beziehungen erbrachten die Neo- und Ordoliberalen bereits in der Zwischenkriegszeit den Nachweis, dass auch eine internationale Marktwirtschaft einer bewusst gestalteten Ordnung bedurfte, die auf denselben wirtschaftspolitischen Zielen und Prinzipien beruhte wie die nationale Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, zumal die nationale Ordnungspolitik und Prozesspolitik sich unmittelbar auf die Aussenwirtschaftspolitik auswirkten.
Den Menschen und die Ethik ins Zentrum von Wirtschaft und Wirtschaftspolitik zu stellen, statt sie davon auszuschliessen, war der tragende Gedanke des frühen Neoliberalismus (1932–1965). Die liberale Rechts- und Wirtschaftsordnung müsste die Freiheit als notwendige Bedingung sichern, den höchsten Werten in eigener Verantwortung zu folgen. Die Botschaft der Neoliberalen an die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft war die Aufforderung, liberalen Prinzipien statt machtpolitischen Zielen zu dienen.