Mitwirkung ohne Wirkung? Die Beteiligung des Parlaments an der schweizerischen Aussenpolitik von 1848 – 1992

AutorIn Name
Jonas
Hirschi
Academic writing genre
PhD thesis
Status
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Sacha
Zala
Codirection
Silvia Berger Ziauddin
Institution
Historisches Institut
Place
Bern
Year
2025/2026
Abstract

Diese Dissertation untersucht die Rolle des Parlaments in der schweizerischen Aussenpolitik seit der Gründung des Bundesstaats 1848. Obwohl die Bundesverfassung in der Aussenpolitik geteilte Kompetenzen zwischen Bundesrat und Bundesversammlung vorsieht, standen in Forschung und Öffentlichkeit lange Zeit vor allem Regierung, Diplomatie und Bundesverwaltung im Fokus. Die parlamentarische Mitwirkung blieb demgegenüber unterbelichtet.

 

Ein zentrales Problem parlamentarischer Beteiligung liegt in der schwer normierbaren Natur der Aussenpolitik. Gerade für einen neutralen Kleinstaat wie die Schweiz ist sie stark von externen Entwicklungen abhängig und lässt sich nur begrenzt gesetzlich fassen. Die Mitwirkung der Legislative erscheint daher weniger offensichtlich als in anderen Politikfeldern. Eine Auswertung der Parlamentsakten, Kommissionsprotokolle, Presseartikel sowie der persönlicher Korrespondenzen und Nachlässe der Parlamentsmitglieder zeigt jedoch, dass nur ein breites Verständnis parlamentarischer Einflussnahme den tatsächlichen Beitrag des Parlaments sichtbar macht. Auf dieser Grundlage werden vier Epochen parlamentarischer Mitwirkung unterschieden.
 

Zwischen 1848 und 1914 war diese stark individualisiert. Der geringe Institutionalisierungsgrad – fehlende Fraktionen, keine ständigen Kommissionen und eine schwach entwickelte Vorstosspraxis – begünstigte informelle Einflusskanäle. Insbesondere die sogenannten „Bundesbarone“, liberale Wirtschaftsführer im Parlament, prägten die Aussenpolitik über persönliche Kontakte zum Bundesrat und setzten sich etwa im Neuenburger- und Savoyerhandel für friedliche Lösungen ein. Ab den 1870er-Jahren wurde ihre Stellung zunehmend durch organisierte Interessenverbände relativiert, während der Bundesrat seine Position stärkte. Dennoch blieben individuelle Handlungsspielräume gross, etwa durch die Mitwirkung von Parlamentariern an Handelsvertragsdelegationen. Um 1900 setzte eine vorsichtige Institutionalisierung ein, zugleich zeigte sich eine Begrenzung parlamentarischer Kompetenzen, etwa beim gescheiterten Versuch, ein Mitspracherecht bei der Errichtung von Gesandtschaften zu sichern.
 

Die Jahre 1914 bis 1945 waren durch die Vollmachtenregime der Weltkriege geprägt. Die Bundesversammlung übertrug dem Bundesrat weitreichende Kompetenzen, ohne ihre Mitwirkung ganz aufzugeben. Diese verlagerte sich vielmehr auf andere Ebenen. Neutralitätskommissionen fungierten als zentrale Diskussionsforen und erste institutionalisierte Schnittstellen zwischen Parlament und Regierung. Zugleich wich ein Teil der Einflussnahme in den ausserparlamentarischen Raum aus, etwa in informellen Netzwerken oder individuellen Initiativen. Auch in der Zwischenkriegszeit engagierten sich Parlamentarier in internationalen Gremien wie dem Völkerbund. Gleichwohl wurde die eigene Einflusskraft als gering wahrgenommen. Die 1936 geschaffene Kommission für auswärtige Angelegenheiten im Nationalrat blieb mangels Pendant im Ständerat zunächst schwach.

 

Erst ab 1945 etablierte sich ein regulärer Kommissionsbetrieb in beiden Kammern. In der Phase von 1945 bis 1970 zeigte sich, dass parlamentarische Mitwirkung nicht zwingend oppositionell sein musste. Angesichts der drohenden internationalen Isolation nach dem Zweiten Weltkrieg unterstützte das Parlament die Aussenpolitik des Bundesrats aktiv. Zugleich diente es als öffentliche Plattform, über die die Regierung ihre Positionen kommunizieren konnte, etwa während der Ungarnkrise 1956 oder des Prager Frühlings 1968. Eigenständige parlamentarische Initiativen blieben selten, traten jedoch bei Grundsatzfragen wie einem Beitritt zum Europarat oder zur UNO hervor.
 

Um 1970 kam es zu einem deutlichen Wandel. Die umstrittene Krisenkommunikation des Bundesrats im Kontext terroristischer Anschläge führte zu wachsender Kritik im Parlament. Dieses verstand seine Rolle nun verstärkt als kontrollierende Instanz. Die Instrumente der Oberaufsicht wurden ausgebaut, und die parlamentarische Besuchsdiplomatie gewann an Bedeutung, teils auch in Abgrenzung zur Regierung. Die Defizite der Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Parlament traten besonders in der gescheiterten Volksabstimmung über den UNO-Beitritt 1986 zutage. In der Folge erkannten sowohl Bundesrat als auch Parlament die Notwendigkeit, die Aussenpolitik stärker parlamentarisch und somit stärker gesellschaftlich zu verankern. Die bevorstehende Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1992 verlieh diesem Reformanliegen zusätzliche Dynamik. Eine umfassende Parlamentsreform stärkte die Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung und wurde 1992 vom Volk angenommen. Dennoch scheiterte im selben Jahr der EWR-Beitritt knapp, was die Grenzen institutioneller Reformen deutlich machte. 

 

Insgesamt zeigt die Analyse die Vielfalt parlamentarischer Aussenpolitik und ihre zentralen Wendepunkte. Das Parlament erscheint als vielschichtiger Akteur, bestehend aus zwei Kammern, diverser Fraktionen, Kommissionen, Delegationen und einzelnen Mitgliedern mit unterschiedlichen Interessen und Handlungsspielräumen. Entsprechend breit ist das Spektrum der Mitwirkungsformen – von klassischen Instrumenten wie der Einreichung von Vorstössen, der Verabschiedung des Bundesbudgets und der Gesetzgebung bis hin zu informellen Praktiken wie einer eigenen Besuchsdiplomatie, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerken in Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft. Obwohl die Hauptverantwortung für die Gestaltung der schweizerischen Aussenpolitik stets beim Bundesrat lag, entstand die Aussenpolitik nie im luftleeren Raum, sondern wurde stets auch durch Parlament und Öffentlichkeit mitgeprägt.
 

Die Disseration wird in der Reihe Quaderni di Dodis der Forschungsstelle Diplomatische Dokumente der Schweiz veröffentlicht.

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