Der schweizerische Bundesstaat von 1848 und seine Aussenbeziehungen in den Jahren 1848 bis 1872 mit besonderer Berücksichtigung von Frankreich

AutorIn Name
Ernst Heinrich
Bütikofer
Academic writing genre
Master thesis
Status
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Joachim
Eibach
Institution
Historisches Institut
Place
Bern
Year
2024/2025
Abstract

Die „Heilige Allianz“ forderte am 18. Januar 1848, kurz nach dem für die Radikalen erfolgreichen Sonderbundskrieg, von der Eidgenossenschaft die Wiederherstellung der alten Ordnung. Empört wies die Tagsatzung dieses Ansinnen zurück. Gleichzeitig begann eine Kommission eine neue Bundesverfassung (BV48) auszuarbeiten. In kurzer Zeit lag ein Entwurf vor, der von Volk und von den Ständen im Verlauf des Sommers 1848 gutgeheissen wurde. Fortan war der neu gebildete Bundesrat nach Art. 90 BV48 für die auswärtigen Angelegenheiten der Schweiz zuständig; ein Paradigmenwechsel, der für einige Kantone nur schwer akzeptierbar war. Ab der ersten Sitzung am 24. November 1848 musste sich die Landesregierung mit aussenpolitischen Fragen auseinandersetzen. Eigentlich zuständig war der jeweils für ein Jahr vom Parlament gewählte Bundespräsident, der neben dem Präsidium sich auch mit den Beziehungen zu anderen Staaten befassen sollte. Ressourcen waren für diese Aufgabe kaum vorhanden, was durchaus dem Geist der Radikalen entsprach, welche wenig Interessen an aussenpolitischen Fragen hatten.

 

Die Untersuchung verfolgte das Ziel, die Aussenbeziehungen des jungen Bundesstaates von 1848 bis 1872 akteurszentriert auszuleuchten. Besonders berücksichtigt wurden dabei die Beziehungen zum Nachbarland Frankreich. An Quellen lagen viele amtliche Dokumente vor, jedoch nur wenige persönlicher Art, wie Briefe oder Memoiren. Als eine der Ausnahmen ist Johann Konrad Kern (1808–1888) zu erwähnen, der langjährige Schweizer Botschafter in Paris, der mit seinen „Politischen Erinnerungen“ einen interessanten Einblick in die damalige diplomatische Tätigkeit erlaubte. Die Untersuchung befasste sich mit fünf Ereignissen, welche eindrücklich die Änderungen im aussenpolitischen Verhalten des Bundesrates sowie des Parlaments vor Augen führten. Dabei prägten einzelne Akteure, wie beispielsweise die Bundesräte Jonas Furrer, Henry Druey oder Jakob Stämpfli oder Botschafter Johann Konrad Kern, die Politik stark. 1849 musste zuerst die liberale Asyl- und Flüchtlingspolitik gegenüber den das Land umgebenden Mächten verteidigt werden. 1856 kämpfte die Schweiz sodann im Neuenburgerhandel um die Unversehrtheit ihres Staatsgebietes gegenüber Preussen. Dank Unterstützung Englands, dem diplomatischen Können Kerns sowie des französischen Kaisers Napoleon III. gelang kurz vor dem drohenden Kriegsausbruch Mitte Januar 1857 eine Verhandlungslösung. Wenige Jahre später, im Savoyerhandel 1859, erlitt die Schweiz eine diplomatische Niederlage, als der Bundesrat, gestützt auf einen Passus in den Wienerverträgen von 1815, den Augenblick für gekommen hielt, vom Recht der Schweiz Gebrauch zu machen, zur Wahrung der Neutralität in einem Krisenfall Nordsavoyen militärisch zu besetzen. Anlass war der Krieg Sardinien Piemonts zusammen mit Frankreich im Sommer 1859 gegen Ös-

 

terreich-Ungarn in der Lombardei. Nur aufgrund des Eingreifens des Parlaments liess sich eine Konfrontation mit Frankreich verhindern. 1862 gelang es der Schweiz jedoch, mit Frankreich im jahrzehntelangen Streit um das Vallée des Dappes eine befriedigende Lösung zu finden und kurze Zeit darauf mit unserem Nachbarland noch einen Handelsvertrag zu vereinbaren. In beiden Fällen erwies sich der Schweizer Gesandte in Paris Kern für den Bundesrat als unentbehrliche Stütze. Erneut sollte dies im Deutsch-Französischen Krieg der Fall sein, als die schweizerische Botschaft unterKernimbelagertenParisEnde1870zurAnlaufstelle für viele Hilfssuchende wurde. Wenig später, im Februar 1871, internierte die Schweiz unter widrigen Verhältnissen im Jura die geschlagene französische „Bourbaki“-Armee. In beiden erwähnten Fällen gewann die Schweiz auf dem internationalen Parkett grosses Ansehen im humanitären Bereich.

 

Als Fazit kann in der untersuchten Zeit ein tiefgreifender Wandel der Schweiz in den Aussenbeziehungen festgestellt werden. Neben den beiden traditionellen aussenpolitischen Pfeilern Unabhängigkeit sowie Neutralität etablierte sich ein dritter Pfeiler im humanitären Bereich. Im Weiteren überzeugte gegen Ende der 1880er Jahre Bundesrat Droz den Bundesrat sowie das Parlament, dass eine Pflege der Aussenbeziehungen professionell geführt werden musste. Dies hiess eine zielgerichtete Führung, unterstützt von einem Departement. Eine Übertragung der aussenpolitischen Aufgaben jedes Jahr auf den wechselnden Bundespräsidenten war ineffizient. Zudem bedurfte es ausgebildeter Fachleute, die sich auf dem diplomatischen Parkett zu behaupten wussten, wie dies der Schweizer Gesandte Kern eindrücklich zeigte. Doch nach dem Rücktritt von Droz kehrte der Bundesrat nochmals zum alten System zurück, das sich dann im Ersten Weltkrieg als unhaltbar erwies und 1920 unter Bundesrat Guiseppe Motta endgültig durch die heutige Lösung ersetzt wurde.

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