Wie geht eine Stadt mit Sucht im öffentlichen Raum um? Diese Frage wurde selten so intensiv diskutiert wie zu Beginn der 1990er Jahre in der Stadt Zürich, als diese international für ihren „Needlepark“ berüchtigt war.
Akten des Zürcher Stadtrates und involvierten Verwaltungsabteilungen bilden das Untersuchungsmaterial für die Frage, mit welchen Mitteln Stadt und Kanton Zürich die offenen Drogenszenen regulierten, und wie sie Sucht im urbanen Raum konzipierten und gestalteten. Die Untersuchung folgt einem Raumkonzept, welches das zeitgeschichtliche Phänomen der offenen Drogenszenen als urbane Krise auffasst.
Die Zürcher Stadtregierung und Behörden standen damals vor einem unauflöslichen Konflikt: Die am Abstinenzparadigma orientierte Drogenpolitik der 1980er Jahre hatte ausgedient, den Drogen konsumierenden Menschen sollte selbst in ihrer Sucht Hilfestellungen geboten werden. Die offenen Drogenszenen beeinträchtigten jedoch in erheblichem Masse auch die Stadtbevölkerung. Um das Problem anzugehen, wählten Stadtregierung und Behörden eine Strategie, die sich zum Ziel setzte, den Drogenkonsum auf dem Gebiet der Stadt und ausserhalb desselben zu verlagern. Dabei wurden Hilfsprojekte, aber auch Drogen konsumierende Menschen umplatziert. Unter Handlungsdruck liess die Stadt den Platzspitzes räumen, worauf sich die Drogenszene im Wohnquartier ausbreitete. Durch Massnahmen wie beispielsweise die Rückführung von Drogenkonsumenten in ihre Herkunftsgemeinden versuchte die Stadt wieder Herr der Lage zu werden. Viele wegweisende Projekte wurden auf sozialmedizinischer Seite in dieser Zeit umgesetzt, beispielsweise erlaubte Zürich in Gassenzimmern den Konsum von illegalen Substanzen, und verlagerte damit (einen Teil) der Sucht aus dem öffentlichen Raum in die Institutionen. Die Drogenpolitik stellt sich jedoch auch als Ort dar, der Zwangsmassnahmen im Ausländer- und Asylgesetz für die Rückschaffung von dealenden Ausländern überhaupt möglich macht.