Iusticie Cultores: die deutschen Rechtsstudenten an der Universität Bologna 1426-1525

AutorIn Name
Thomas
Schmid
Academic writing genre
Licenciate thesis
Status
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Rainer
Schwinges
Institution
Historisches Institut
Place
Bern
Year
2005/2006
Abstract

In einer Zeit, in der die sogenannte „Herrschaft der Juristen über das öffentliche Leben“ von populistischen Kreisen in Frage gestellt wird, die den plebiszitär erhobenen Volkswillen der Kontrolle durch die Gerichte entziehen wollen, sind die Fragen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Folgen für die Gesellschaft diese „Herrschaft der Juristen“ aufgerichtet wurde, von hoher Aktualität.

 

Die Lizentiatsarbeit hat den Anspruch, zum grundlegenden Wissen beizutragen, auf dessen Basis die Antworten auf diese Fragen erst möglich werden. Zentraler Bestandteil dieses Grundlagenwissens ist die Kenntnis der Juristen des Späten Mittelalters

und der Frühen Neuzeit, ihres Werdegangs und ihres sozialen Hintergrunds. Eben diese Kenntnis sollte für eine sozial besonders hochstehende, einflussreiche und mobile Gruppe von Juristen, nämlich die deutschen Rechtsstudenten in Bologna erweitert werden.

 

Konkret wurde für den Zeitraum von 1426 bis 1525 geklärt, wie zahlreich die deutschen Besucher der Universität Bologna waren, woher sie stammten, welchen sozialen Hintergrund sie aufwiesen, wie häufig sie ihre Studien mit einer Graduierung abschlossen und welchen Verlauf ihre weitere soziale „Karriere“ nahm:

1. Die auf der Basis der „Acta Nationis Germanicae“ (hg. von Ernst Friedländer und Carlo Malagola, Berlin 1887 [Ndr. Bologna 1988]) eruierte Anzahl der deutschen Rechtshörer in Bologna von 1426 bis 1525 beträgt 1401, wobei angesichts der Unwägbarkeiten der Überlieferung die Aussage, dass ihre Anzahl mindestens um die 1400 betrug, angemessener ist. Gemessen an der Zahl der Studenten war Bologna für die Bildung der deutschen Juristen weniger wichtig als Köln, gleich wichtig wie Wien und wichtiger als Erfurt. Bologna – und in Analogie auch die übrigen ober- und mittelitalienischen Universitäten – müssen deshalb künftig konsequenter als Teil des „deutschen Studierraums“ aufgefasst und in Untersuchungen desselben eingebunden werden.

 

2. Nachfrage nach in Bologna (aus)gebildeten Juristen konnte im ganzen Reich nachgewiesen werden. Sie erhöhte sich und verdichtete sich geographisch ab den 1470er Jahren und dehnte sich dabei auch in Gebiete aus, die zuvor keinen oder keinen wesentlichen Bedarf an Bologneser Juristen aufwiesen (Westfriesland, Tirol, Innerösterreich). Ein Kerngebiet dieser Nachfrage war der fränkischschwäbisch-bayerische Raum, wo insbesondere die grossen Städte Nürnberg, Augsburg und München überdurchschnittlich viele Bologneser Studenten und Graduierte stellten.

 

3. Angesichts der Kosten eines Auslandstudiums kann der soziale Status der deutschen Studenten in Bologna in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht anders als hoch gewesen sein. Jenseits solcher genereller Überlegungen liess sich ein Adelsanteil von mindestens 35% ermitteln, der das für Universitäten im Reich übliche Ausmass adligen Besuchs weit hinter sich lässt. Für Adlige war Bologna offensichtlich und immer häufiger die richtige Universität. Anhand steigender (freiwilliger) Gebührenzahlungen konnte auch auf eine progressive Steigerung des „durchschnittlichen“ Sozialstatus’ der Studenten geschlossen werden. Das mag dazu beigetragen haben, dass Bepfründung als Mittel der Studienfinanzierung im Durchschnitt an Wichtigkeit verlor, was den Befund erklären würde, dass die Deutsche Nation, in der die Laien gegenüber den Klerikern schon seit den 1450er Jahren in der Überzahl waren, sich ab 1500 rasant hin zur völligen zahlenmässigen Dominanz der Laien wandelte.

 

4. Die Graduierungswilligkeit der Deutschen in Bologna (bezogen auf das juristische Lizentiat) konnte mit 22% für die Promotion in Bologna, mit 36% insgesamt angegeben werden. Damit liegen Universität und studentische Population weit über allen nordalpinen Quoten. Bologna wird hier als eine Universität erkennbar, deren letztlich wohl konkurrenzloses und fachlich berechtigtes Prestige ihre Grade für alle sozialen Gruppen mit Ausnahme des Hochadels akzeptabel, ja erstrebenswert machte.

 

5. Das Spektrum der Tätigkeiten der Population nach dem Studium erwies sich als von herkömmlicher „mittelalterlicher“ Breite. Musterkarrieren oder gar Berufe liessen sich vor, aber auch nach 1500 kaum ausmachen. Die Ausnahme bilden seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert Tätigkeiten an „gelehrten“ Gerichten, insbesondere am Reichskammergericht. Hier wurden im Ansatz Karriereverläufe fassbar, die durch Zugangsbeschränkungen in Form der Forderung nach akademischer Qualifikation und durch die Möglichkeit, in einem institutionalisierten Rahmen von nachgeordneten zu leitenden Tätigkeiten aufzusteigen, zunehmend den Charakter von akademischen Berufen annahmen.

 

6. Hervorzuheben sind zwei verbleibende Forschungsdesiderate:

Zum einen vertiefte Nachforschungen zum Sozialstatus und den Karrieren der bedeutenden Zahl der sozial bisher nicht befriedigend einzuordnenden Studenten. Stammten sie wirklich – wie in der Arbeit postuliert wird – grossmehrheitlich aus den führenden Gruppen des Bürgertums? Inwiefern machten diese Juristen bürgerlicher Herkunft dem Adel im Fürstenbzw. „Staats“dienst und in der Kirche wirklich Konkurrenz?

 

Zum andern die Einordnung Bolognas in den „italienischen Teil des deutschen Studierraums“. Welche Rolle spielten v.a. Ferrara, Padua, Pavia und Siena für die Deutschen? Wenigstens für die Graduierten könnte diese Frage dank der fortgeschrittenen Herausgabe der betreffenden Quellen inzwischen beantwortet werden.

 

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