Als öffentlich-rechtliche Korporation ist die stadtbernische Burgergemeinde heute die Heimatgemeinde für die Angehörigen der patrizischen und burgerlichen Familien des Ancien Régimes und zahlreicher neueingeburgerter Familien aus dem städtischen Bürgertum. Am Beispiel dieser traditionsbewussten und sich als Nachfolgerin der bernischen Stadtrepublik präsentierenden Institution ging ich der Frage nach, wie das Gemeinwesen und das spezifische sozialmoralische Milieu einer alten städtischen Elite die gesellschaftlichen und politischen Systembrüche überdauern konnte. Die Burgergemeinde der Stadt Bern ist denn auch heute nicht einfach eine öffentlich-rechtliche Korporation mit formalem Charakter, sondern sie ist eine Institution, die aufgrund ihres ökonomischen, sozialen und kulturellen Kapitals und ihrer starken Legitimität in Stadt und Kanton über eine Machtposition verfügt, die soziopolitische und soziokulturelle Funktionen erfüllt und symbolische Leistungen erbringt, die weit über die ihr formal heute noch zugeordneten Kompetenzen hinausgehen.
Methodisch-theoretisch stützte ich mich bei der Analyse auf das Habitus- und Kapitalkonzept von Pierre Bourdieu, kombiniert mit der symbolorientierten Institutionenanalyse (G. Göhler / K. S. Rehberg). Diese praxeologisch orientierte kulturwissenschaftliche Herangehensweise ermöglichte, die Institution nicht nur in ihrer Formalstruktur zu analysieren, meine Fragestellung richtete sich insbesondere auf die Herausbildung von Leitbildern und deren symbolische Vermittlung zur Integration der Angehörigen der Burgerschaft. Als Quellenbasis dienten gedruckte und handschriftliche Verwaltungsakten aus dem Archiv der Burgergemeinde. Zudem berücksichtigte ich Diskursbeiträge aus dem weiteren Umfeld. Die Analyse der Integrationskraft und die Darstellung einer Innensicht basierten auf narrativen Interviews mit sieben Angehörigen der Burgerschaft.
Die Transformation der stadtbernischen Burgergemeinde im 19. und 20. Jh. beinhaltete einen Strukturwandel im Zeitraum vom Ancien Régime zu der Regeneration; in jener Phase wurde die Burgergemeinde neben der Einwohnergemeinde im so genannten Gemeindedualismus neu konstituiert und erhielt den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Diese Position blieb allerdings nicht unangefochten, denn nicht nur der «Burgersturm» der 1860er Jahren muss als Aushandlungs- und Machtprozess hinsichtlich der politischen Struktur und der funktionalen Positionierung der Institution Burgergemeinde bewertet werden, sondern ebenso der Diskurs im Vorfeld der kantonalen Verfassungsabstimmung von 1885, als radikale und liberale Kräfte die Burgergemeinden auflösen wollten und das umfangreiche Vermögen im «Burgergut» als Allgemeinbesitz für die Einwohnergemeinde reklamierten. Nachdem diese Abstimmung eine Bestätigung des Gemeindedualismus gebracht hatte, gelang den gemässigten Kräften innerhalb der stadtbernischen Burgergemeinde mit einer internen Reorganisation eine Anpassung an die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen. Für die Institution beinhaltete diese Phase einen funktionalen Wandel, der darauffolgende Konsolidierungsprozess verfestigte die Position und den Charakter der Institution und in der Folge auch deren Wahrnehmung und Präsentation nach innen wie nach aussen.
Die burgerlichen Körperschaften überdauerten somit die einschneidenden Systembrüche im 19. Jh. In Überbetonung der «Tradition» (und damit einhergehend der Kontinuität und Rückwärtsgewandtheit) erwiesen sich die burgerlichen Institutionen in den sozialen und politischen Umbrüchen des 19. Und des 20. Jhs. als kontinuitätsgarantierender und daher retardierender Faktor sogar entschärfend. Die gesamtgesellschaftlichen Systembrüche hatten innerhalb der Burgergemeinde nur wenig Geltung, denn die Akteure rekrutierten sich über die Brüche hinweg aus derselben Trägergruppe, die sich auf ein spezifische und von den jeweiligen politischen Systemen unabhängige Tradition stützte. Das «Patriziat» als Trägergruppe dieser Institution musste sich den neuen Gegebenheiten nur äusserlich anpassen, gruppen- und institutionsintern sowie privat konnte eine in Widerspruch zu den neuen politischen und sozialen Verhältnissen stehende Gesellschaftsform und kulturelle Praxis aufrechterhalten werden. «Patrizisch» als Bezeichnung für dieses sozialmoralische Milieu legitimiert sich insofern, als der in der Lizentiatsarbeit skizzierte Habitus und die analysierte Wertehaltung von VertreterInnen ehemals patrizischer Geschlechter sich von einem genuin bürgerlichen differenzieren lassen – über das Ancien Régime und über die Jahrhundertwende zum 20. Jh. hinaus bis in die Gegenwart. Die Burgergemeinde der Stadt Bern wurde zu einem spezifischen sozialen Raum. Damit erhielt sie eine Funktion, die weit über die Organisierung und die Erfüllung der ihnen zugeordneten Kompetenzen hinausging. Die Ende des 19. Jhs. erfolgte Bewertung der stadtbernischen Burgergemeinde als «konservatives Bollwerk» und Reduit des «Patriziats» scheint bis in die Gegenwart Gültigkeit zu haben. Das «Patrizische» in der stadtbernischen Burgergemeinde schlägt sich denn nicht nur in der Formalstruktur nieder, sondern auch in der Ausgestaltung der institutionellen Mechanismen und in der politischen Praxis. Dies liess sich nicht nur an der Organisationsstruktur zeigen (beispielsweise in der korporativen Ordnung, in der Übervertretung von Männern «patrizischer» Herkunft in den Behörden oder der sozialen Hierarchisierung nach «familialer» Herkunft), sondern ebenso im institutionellen Gepräge: Das Leitbild der Institution kann als deutlich konservativ bewertet werden, im impliziten Gehalt lässt es sich als «patrizisch» festhalten. Und gleichzeitig ist die kulturelle Praxis stark konservativ bis reaktionär (im Sinne einer rückwärts, auf das Ancien Régime gerichteten Orientierung) geprägt. Mit der selbst auferlegten gesellschaftlichen Funktion als «Hüterin der bernischen Tradition» monopolisiert die Burgergemeinde beispielsweise die Definition der bernischen Kultur. Die im hegemonialen Leitbild der Institution Burgergemeinde enthaltenen Leistungsbehauptungen und die Ausschliesslichkeit der Kompetenzzuschreibung in kulturellen Belangen konnten jedoch als Herausbildung einer Legitimitätslegende dekonstruiert werden – in ihrer Wirkung dessen ungeachtet Grundlage für eine starke Legitimationsbasis. Die Burgergemeinde erlangte eine Machtposition der vorausreichenden Geltung, welche auf der stabilen Legitimität aufgrund des kulturellen Kapitals basierte. Weitere Machtressourcen waren das starke ökonomische Kapital und ebenso das soziale Kapital der Burgerschaft (als Möglichkeit der Interessenswahrnehmung im Vorfeld oder der direkten Einflussnahme in Konfliktsituationen), potenziert durch die starke Integrationskraft des burgerlichen Leitbildes und bestärkt durch eine soziale und ideelle Einheitsfiktion. Die Tabuisierung von Machthandeln in der Darstellung nach aussen wie nach innen ist ein elementarer Faktor in der Erhaltung dieser Machtposition. Mit der Kontextualisierung der stadtbernischen Burgergemeinde in gesamtgesellschaftlich wirkende politische Strukturen und deren Entwicklung konnte ich aufzeigen, dass die Burgergemeinde als Institution nicht nur formale Organisation ist: Durch ihre Machtposition ist sie in einem politischen Sinne in
gesamtgesellschaftlichen Belangen wie der Boden- oder Kulturpolitik einflussreich. Und durch das Angebot eines sozialen Raumes ermöglichten die burgerlichen Institutionen eine Kontinuität und Aktualisierung der in ihrer kulturellen Praxis eingelagerten Aspekte konservativer und reaktionärer Wertehaltung.