Kultur-Flat-Rate

Entsprechend eines am 19. November 2009 in der NZZ publizierten Artikels brachte Swisseculture, der Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz, das Modell der Kultur-Flat-Rate in die Runde.(1) Ohne freilich direkt für oder gegen dieses Modell Stellung zu beziehen, signalisiert Swisseculture damit jedoch klar, dass auch mit dem im letzten Jahr in Kraft getretenen revidierten Urheberrechtsgesetz die zentralen Probleme, mit denen Kulturschaffende in einer digitalen Welt konfrontiert sind, noch nicht gelöst sind.

Eine Kultur-Flat-Rate funktioniert wie folgt: Alle Haushalte mit Internetanschlüssen entrichten eine Pauschalabgabe, die denjenigen zu Gute kommt, deren urheberrechtlich geschützten Werke im Internet greifbar sind. Seien dies nun Filme, Musikstücke, Fotos oder Texte. Im Gegenzug ist nun das Herunterladen dieser Inhalte legal.

Die Idee ist jedoch mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert. Nicht nur setzt sie den Aufbau einer nicht unerheblichen Bürokratie voraus. Des Weiteren dürfte auch die Definition eines allgemein akzeptierten Verteilschlüsses der Pauschalabgaben einige Probleme bereiten. Kommt dazu, dass auch klar definiert werden müsste, was denn nun alles unter Kultur fallen solle. Für eine ausführliche Zusammenstellung der mit dieser Idee verbundenen Probleme siehe folgendes Dokument.

Auch bei Swisseculture ist man sich bewusst, dass mit dem Kultur-Flat-Rate-Modell eine Reihe von Schwierigkeiten verbunden sind. Aus diesem Grund wurde ein Arbeitspapier zum Thema erarbeitet (das sich leider nicht auf der Website von Swisseculture befindet), das als Grundlage für eine im nächsten Jahr geplante breitere Debatte zum Thema dienen soll.

(1) NZZ: Online-Gebühren für Künstler. Eine Pauschalabgabe als neues Modell des Urheberrechts, S. 13, 19.11.2009.