"Institutionelle Reformen im Kanton Bern im Nachgang der Finanzaffäre von 1984"

AutorIn Name
David
Stampfli
Art der Arbeit
Masterarbeit
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Brigitte
Studer
Institution
Historisches Institut
Ort
Bern
Jahr
2012/2013
Abstract
Am 22. August 1984 reichte Rudolf Hafner eine Eingabe an den Grossen Rat, die Legislative des Kantons Bern, ein. Hafner war bis dahin mehr als vier Jahre als Revisor der Finanzkontrolle beim Kanton Bern angestellt gewesen. In seiner Eingabe stellte Rudolf Hafner den Antrag an den Grossen Rat zur Durchführung einer Disziplinaruntersuchung gegen den Regierungsrat des Kantons Bern wegen Ungesetzlichkeiten in der Amtsführung. Hafner kritisierte insbesondere, dass die Regierung öffentliche Finanzmittel nicht korrekt verwendet, dem Grossen Rat Informationen vorenthalten und sogar die Staatsrechnung manipuliert habe. Diese Eingabe löste die sogenannte Finanzaffäre aus. Eine besondere Untersuchungskommission (nachfolgend BUK genannt) überprüfte die Vorwürfe von Hafner und musste diese grösstenteils bestätigen. So unterstützte der Regierungsrat zum Beispiel verdeckt Abstimmungskomitees mit öffentlichen Geldern. Gleichfalls verwendete er Lotteriegelder, um sich selber Repräsentationsspesen zu finanzieren. Die BUK reichte darauf 1985 mehrere Vorstösse ein, um die gefundenen Missstände zu beheben. Mit dieser Masterarbeit sollte aufgezeigt werden, dass im Kanton Bern im Nachgang der Finanzaffäre institutionelle Reformen umgesetzt wurden, welche die politischen Prozesse demokratischer und transparenter machten. Als Quellen dienten die Teilberichte der BUK, die Tagblätter des Grossen Rats und die Eingaben von Hafner. In einem ersten Schritt wurden die Begriffe „Institutionelle Reform“, „Demokratischer Prozess“ und „Transparenz“ definiert. Zusätzlich wurde auch der Begriff „Politische Kultur“ umschrieben, denn die Arbeit ging von der Hypothese aus, dass die etablierte politische Kultur des Kantons Bern die Zustände begünstigte, welche zur „Finanzaffäre“ führten. In einem zweiten Schritt wurde zur besseren Einordnung der Fragestellung eine ereignisgeschichtliche Aufarbeitung der Finanzaffäre vorgenommen. Anschliessend wurden die Eingaben von Hafner, der erste Teil der BUK-Untersuchung mitsamt deren Forderungen sowie die wichtigsten institutionellen Reformen im Kanton Bern Ende der 1980erJahre dargestellt. Damit konnte schliesslich die Frage beantwortet werden, ob die Finanzaffäre tatsächlich Reformen auslöste, welche die politischen Prozesse demokratischer und transparenter machten. Die Ergebnisse der Arbeit zeigten auf, dass sich die eingangs formuliere Hypothese bestätigen lässt. Die Finanzaffäre löste tatsächlich mehrere Reformen aus. Erwähnenswert sind insbesondere die Revision des Grossratsund des Finanzhaushaltsgesetzes. Mit diesen wurden der Grosse Rat und die Finanzaufsicht gestärkt. Der Grosse Rat erhielt neu einen Ratssekretär, mehrere Aufsichtskommissionen, ein Grossratsrevisorat, deutlich mehr Informationen und ein nachhaltigeres Sessionssystem. Dazu wurde das kantonale Rechnungsmodell überarbeitet. Mit diesen Massnahmen wurden die politischen Prozesse im Kanton Bern demokratischer und transparenter. Damit wurde auch der zweite Teil der Hypothese bestätigt. Im Schlussteil wurde noch auf die Verfassungsrevision von 1993 eingegangen. Diese enthielt insbesondere das sogenannte Öffentlichkeitsprinzip, welches den Bürgern das Recht zur Akteneinsicht gibt. Für die Transparenz innerhalb des politischen Systems bedeutete das einen grossen Fortschritt. Die V erfassungsrevision wurde nicht unbedingt direkt durch die Finanzaffäre ausgelöst. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass diese Reformen im Nachgang der Finanzaffäre das Terrain für die Verfassungsrevision vorbereitet haben.

Zugang zur Arbeit

Bibliothek

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