Hilfsmassnahmen und Diskurse zur Bewältigung des Bergsturzes von Goldau (1806)

AutorIn Name
Alois
Fässler
Art der Arbeit
Lizentiatsarbeit
Stand
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
Prof.
Christian
Pfister
Institution
Historisches Institut
Ort
Bern
Jahr
1997/1998
Abstract

Der am 2. September 1806 niedergegangene Bergsturz von Goldau gilt aufgrund seiner verheerenden Folgen als eine der grössten Naturkatastrophen auf dem Territorium der heutigen Schweiz. Zwischen 450 und 500 Menschen kamen dabei ums Leben. Verletzte gab es praktisch keine; rund 200 Personen, die zum Zeitpunkt des Ereignisses ortsabwesend waren oder im letzten Moment ihr nacktes Leben retten konnten, waren jedoch von einer Minute auf die andere obdachlos geworden. Nicht die Versorgung dieser Menschen war im Herbst 1806 das Hauptproblem, das sich den mit der Katastrophenbewältigung betrauten Schwyzer Behörden stellte, sondern die Wiederherstellung verschütteter Strassen und die Ableitung von Gewässern, die durch den Schuttkegel gestaut wurden.

 

Fragen rund um die Bewältigung der Katastrophe stehen im Zentrum der vorliegenden Arbeit. Einerseits wird die konkrete Organisation der interkantonalen Hilfsmassnahmen dargestellt. Daneben wird aber auch nach der Motivation der Kantone gefragt, dem Kanton Schwyz in dieser schwierigen Situation beizustehen. Nachdem in der Alten Eidgenossenschaft bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen meist partielle Solidaritäten (regional, städtisch, konfessionell) zum Tragen gekommen waren, stellt sich vor dem Hintergrund der vier Jahre zuvor untergegangenen Helvetischen Republik die Frage, ob 1806 bei der Bewältigung des Goldauer Bergsturzes eine eidgenössische Solidarität nachgewiesen werden kann. Der Beantwortung dieser Frage geht eine theoretische Annäherung an den Begriff ,.Solidarität" voraus.

 

Die Fragen nach der Wahrnehmung der Katastrophe durch Politiker, Naturwissenschatter und Theologen bzw. nach der Beurteilung, Bewertung oder Instrumentalisierung einer allfälligen eidgenössischen Solidarität werden mittels einer Diskursanalyse angegangen. Ein theoretisches Modell der Risikowahrnehmung setzt den Rahmen für diese Analyse.

 

Die den Goldauer Bergsturz betreffenden Quellenbestände der Staatsarchive Schwyz und Bern (als Beispiel eines Kantons, der sich besonders stark bei der Hilfeleistung engagiert hatte) bilden die Grundlage für die Rekonstuktion der Organisation der Hilfsmassnahmen. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Korrespondenzakten und Protokollbücher. Für die Beantwortung der Frage nach der Wahrnehmung des Unglücks wurden zusätzlich sämtliche verfügbaren gedruckten Werke (Zeitungsberichte, Reisebeschreibungen, geologische Abhandlungen etc.) sowie die bildlichen Darstellungen des Bergsturzes beigezogen.

 

Die federführende Schwyzer Regierung hatte sich bemüht, die Bestürzung, die der Bergsturz in der ganzen Schweiz ausgelöst hatte, in konkrete Hilfsleistungen zugunsten der Überlebenden und des Kantons zu transformieren. Vor allem in der ersten Phase unmittelbar nach der Katastrophe ist dies auch gelungen, da die Mehrheit der Kantone gewillt war, bedingungslose Hilfe zu leisten. Allen voran Luzern, Zürich, Bern und Zug leisteten im Herbst 1806 massive Hilfe in Form von Geld und Know-how. Neben Fachleuten stellten die genannten Kantone auch teilweise beträchtliche Kontingente von Arbeitern zur Verfügung. Mit zunehmender zeitlicher Distanz zum Ereignis zeigte sich jedoch, dass Schwyz administrativ überfordert war, seine Lage und die damit zusammenhängenden Entscheide den Kantonen plausibel darzustellen. So begannen diejenigen Kantone, die am meisten Unterstützung geleistet hatten, am Willen oder an der Fähigkeit der Schwyzer zu zweifeln, die angebotene Hilfe zweckmässig einzusetzen. Zudem vermissten sie eine eidgenössische Koordination der Hilfsarbeiten. Diese Um­ stände führten im Frühjahr 1807 zusammen mit der abnehmenden Betroffenheit zu einer markanten Abnahme der eidgenössischen Hilfsbereitschaft.

Die Hilfsleistungen zur Bewältigung des Bergsturzes von Goldau sind das früheste Beispiel für eine gesamtschweizerische Solidarität anlässlich einer Naturkatastrophe. Es waren in erster Linie zwei Umstände, die dazu geführt haben, dass sich alle Kantone an der Hilfe zugunsten des Kantons Schwyz und der überlebenden Bevölkerung beteiligt haben. Zum einen hatte das in der Schweizer Geschichte beinahe beispiellose Ausmass der Katastrophe zu einer über die Landesgrenzen hinausreichenden Bestürzung geführt. Viele Kantone reagierten mit spontanen Hilfsangeboten. Dass schliesslich aber alle Kantone einen Teil zur Linderung des Unglücks beigetragen haben, ist wohl darauf zurückzuführen, dass es zur Mediationszeit - im Unterschied zur Alten Eidgenossenschaft - eine ständige eidgenössische Behörde gab: den Landammann der Schweiz. Sein im Namen des Kantons Schwyz erlassener Aufruf, Spenden zu sammeln, war zwar rechtlich nicht verpflichtend, versetzte aber auch die noch zögernden Kantone in Zugzwang. Daher kann von einer freiwillig-karitativen Solidarität gesprochen werden.

 

Die naturwissenschaftlichen Diskurse anlässlich des Bergsturzes von Goldau hatten keine grosse Breitenwirkung. Die Ursache der Katastrophe wurde einwandfrei beschrieben. Alle Bergbaufachleute und Naturwissenschatter, die sich zum Bergsturz äusserten, mussten anerkennen, dass solche Ereignisse nicht zu verhindern sind. Immerhin wurde angemerkt, dass eine sorgfältige Naturbeobachtung unerlässlich sei, um Anzeichen künftiger Bergstürze früh zu erkennen und damit die Folgen solcher Ereignisse in Zukunft zu minimieren.

 

In den überlieferten Predigten wurden die naturwissenschaftlichen Ursachen anerkannt und meist auch erwähnt. Die Pfarrer betonten aber die Notwendigkeit einer theologischen Deutung der Katastrophe. Bemerkenswert ist, dass kein Theologe die Vergeltungstheorie, also den kausalen „Schuldstrafe-Zusammenhang" bemühte. Nirgends wird den verschütteten oder geschädigten Bewohnern die Schuld für ihr trauriges Schicksal zugewiesen. Bei konservativen Pfarrern war das vergeltungstheoretisehe Muster zwar noch da, aber sie setzten dieses zur Drohung gegenüber ihren Zuhörern ein und nicht als Schuldzuweisung in Richtung der verschütteten Goldauer. 

 

Zugang zur Arbeit

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