Academic writing genre
Master thesis
Status
abgeschlossen/terminé
DozentIn Name
PD Dr. phil
Daniel Marc
Segesser
Institution
Historisches Institut
Place
Bern
Year
2020/2021
Abstract
Aus den Grippepandemien der letzten 500 Jahre sticht jene von 1918 bis 1920 durch ihre Heftigkeit heraus. Der Ausbruch der sogenannten SpanischenGrippeEndeJuni1918fielindieEndphase des Ersten Weltkriegs und stellte eine neue Herausforderung dar. Die Seuche forderte weltweit zwischen 25 und 50 Millionen Todesopfer und ist mit dem Ausbruch der Pest von 1348 vergleichbar. Auch die Schweiz war betroffen. Hier erlagen der Pandemie knapp 25 000 Menschen. In der Schweiz verlief die Pandemie in drei unterschiedlich starken Wellen: Eine erste Welle im Sommer 1918, eine zweite Welle vom Herbst 1918 bis in den Sommer 1919 und eine dritte, schwächere Welle zum Jahresbeginn 1920.
Die Arbeit untersucht, mit welchen Massnahmen die zuständigen Sanitätsbehörden von Bund und Kanton Bern auf die Spanische Grippe reagierten und welche Rückmeldungen sie aus den Gemeinden erhielten. Für die Beantwortung der Fragestellung stützt sich die Arbeit primär auf das Bulletin des schweizerischen Gesundheitsamtes von 1918 bis 1920 und auf Akten der Serie S „Allgemeines Sanitätswesen (1876–1945)“ BB XI 129 – 136, Sanitätswesen Geschäftskontrolle X „Infektionskrankheiten“ BB XI 385 – 388 und die Aktenserie X „Krankheiten der Menschen“ BB XI 409–412 aus dem Staatsarchiv des Kantons Bern.
Die Arbeit kommt zum Schluss, dass das kantonalbernische Sanitätsdepartement während der Spanischen Grippe ständig in Kontakt sowohl mit dem schweizerischen Gesundheitsamt als auch mit den Regierungsstatthalterämtern und Gemeinden stand. Für den Regierungsrat und die Sanitätsdirektion stand im Vordergrund, die vom Bund erlassenen Beschlüsse rasch umzusetzen, aber auch die vielen Anfragen und Meldungen aus den Regierungsstatthalterämtern und den Gemeinden zu beantworten und ihnen bei Fragen und Problemen möglichst Hilfestellungen anzubieten. Der rege Kontakt war nötig, um rasch auf eine Veränderung des Grippeverlaufs reagieren zu können, sei dies mit neuen kantonalen Massnahmen oder mit deren Aufhebung.
Die zur Anwendung kommenden Massnahmen waren grösstenteils dieselben, welche die Behörden bereits während der Grippepandemie von 1889/90 ergriffen hatten. Sowohl der Bund als auch der Kanton oder die Gemeinden selbst erliessen Versammlungsverbote und verpflichteten die Ärzte, Grippefälle den Behörden in wöchentlichen Berichten mit Angaben zu Alter und Geschlecht zu melden. Weiter ordneten die Behörden diverse prophylaktische Massnahmen an, deren Nutzen mehr oder weniger gross war. Neu hinzu kamen unter anderem die kostenlose Behandlung, ein Krankengeld und/oder Entschädigungszahlungen an die vom Kanton, Regierungsstatthalteramt oder Gemeinderat für die Pflege Grippekranker neu angestellten Ärzte, Pflegenden und Desinfektoren. Ziel dieses umstrittenen Erlasses war es, regulär angestellte Ärzte und Pflegende zu entlasten und neues Personal zu rekrutieren. Für bereits regulär angestelltes Personal galt dieser Erlass jedoch nicht. Es musste sich weiterhin selbst privat versichern und konnte auf keine Entschädigungen hoffen.
Insgesamt zeigt die Arbeit, dass der Balanceakt zwischen der Gesundheit der Bevölkerung, wirtschaftlichen Interessen und der Akzeptanz der Massnahmen dem Regierungsrat und dem Sanitätsdepartement des Kantons Bern den Umständen entsprechend gut gelang.