Soziale Sicherheit für Alle?
Die meisten industrialisierten Länder versprechen ihren Bürgerinnen und Bürgern ein umfangreiches Angebot an «Sozialer Sicherheit». In der Schweiz konnte sich die soziale Sicherheit bei verschiedenen Bevölkerungskreisen nur allmählich als positives Leitbild durchsetzen. Die Schweiz galt im internationalen Vergleich oft als «Nachzüglerin». Der Umfang sozialstaatlicher Leistungen lag lange hinter denjenigen anderen westeuropäischen Nationen zurück. Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts fand ein deutlicher Ausbau statt.
Das heutige System sozialer Sicherheit ist das Produkt einer langen Geschichte, deren Anfänge in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreichen. Erste Regelungen auf Bundesebene betrafen insbesondere den Arbeitsschutz (Fabrikgesetz 1877). Mit dem Bundesgesetz über die Militärversicherung wurde 1901 das erste Sozialversicherungsgesetz der Schweiz erlassen. Es folgten die Unfallversicherung (1918) und die Erwerbsausfallversicherung für Militärangehörige (1940). In den 1920er Jahren wurde zudem die gesetzliche Grundlage für die Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) geschaffen, die 1948, respektive 1960 eingeführt wurden. Einer weiteren Phase des Ausbaus von Sozialleistungen sind die Arbeitslosenversicherung (1984), das Obligatorium für die berufliche Vorsorge (1985), die obligatorische Krankenversicherung (1996) und die Mutterschaftsversicherung (2004) zu verdanken. Die Zeit seit den späten 1990er Jahren ist von vielfältigen Reformbemühungen gekennzeichnet, die auf der einen Seite eine Erweiterung des Sicherungssystems, auf der anderen Seite aber einen Abbau bei den Leistungen bewirkten. Und immer schon stellte sich die Frage: Wer profitiert von der öffentlichen Unterstützung und wie sicher kann sich die Bevölkerung wirklich fühlen? Und wer kommt für die Kosten auf?
Die Tagung behandelt das Thema Soziale Sicherheit aus einer Zentralschweizer Perspektive. Zusammenfassende Beiträge und Einzelbetrachtungen spezifischer Themenbereiche beleuchten einerseits die Kontroversen um die Einführung von Massnahmen zur sozialen Sicherheit. Andererseits stehen Formen der Umsetzung von Massnahmen zur sozialen Sicherheit und deren nicht selten auch einschneidenden Auswirkungen auf die Betroffenen im Fokus.
Der Tagungsort im Hauptgebäude der Suva in Luzern bietet zudem die einmalige Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen der Suva zu werfen!
Tagungsprogramm
09:30 Emil Weber, Dr. Ernst Guggisberg
Begrüssung und einleitende Worte zum Tagungsthema
09:45 Prof. Dr. Martin Lengwiler
Leistungen und Lücken der sozialen Sicherheit in der Schweiz: ein historischer Überblick
10:15 Diskussion, anschliessend Kaffeepause
11:00 Prof. Dr. Nadja Ramsauer
Soziale Sicherheit und fürsorgerische Zwangsmassnahmen im Kanton Uri bis 1981
11:30 Diskussion
11:45 Dr. Ernst Guggisberg
Die Zuger Fürsorgelandschaft im Wandel:
vom Verbot des Gassenbettels zur Sozialgesetzgebung
12:10 Diskussion
12:15 Mittagspause
14:15 Markus Trüeb
Die Suva und ihr Hauptsitz Fluhmatt
Bitte pünktlich beim Empfang eintreffen!
15:30 Bruno Ming
Obwaldens «Nein» zur AHV – ein Kuriosum?
16:00 Diskussion
16:15 Schlussdiskussion und Bilanz
16:30 Ende der Tagung