Praktiken städtischer Finanzverwaltungen im Spätmittelalter. Das Finanz- und Rechnungswesen der Stadt Solothurn (ca. 1450-1530)

Nom de l'auteur
Joel
Fimian
Type de travail
Mémoire de master
Statut
abgeschlossen/terminé
Nom du professeur
Prof.
Christian
Hesse
Institution
Historisches Institut
Lieu
Bern
Année
2021/2022
Abstract


Im Jahr 1458 kaufte die Stadt Solothurn für 8200 rheinische Gulden diverse Hoheits- und Herrschaftsrechte, welche in der Herrschaft Gösgen zusammengefasst und zuvor im Besitz der Freiherren von Falkenstein gewesen waren. Diese Erwerbung stellt den Ausgangspunkt der aktivsten Phase solothurnischer Territorialpolitik dar, welche bis in die 1530er Jahre andauern sollte.

Zwar widmete sich die bisherige Forschung einerseits in umfassenden Beiträgen zur Stadt- und Kantonsgeschichte und andererseits in einigen wenigen monographischen Studien den Ausdehnungsbestrebungen spätmittelalterlicher Städte im eidgenössischen Raum, jedoch nahmen dabei finanzielle Aspekte eher eine untergeordnete Rolle ein.

An diesem Punkt setzt diese Arbeit an. Sie untersucht anhand der Territorialpolitik des Solothurner Rates zwischen ca. 1450 und 1530, welche kurzfristigen und langfristigen Folgen die territoriale Expansion auf den Finanzhaushalt der Stadt hatte. Wie und wo kam Solothurn zum benötigten Kapital und welche Belastung stellten die daraus entstehenden finanziellen Verpflichtungen für den städtischen Finanzhaushalt dar?

Zunächst ist jedoch zu klären, warum die Aarestadt für die territoriale Ausdehnung ihres Herrschaftsgebietes im Vergleich zu anderen Städten in erhöhtem Mass auf finanzielle Mittel zurückgreifen musste. Die Beantwortung dieses Fragenkorpus’ setzt vertiefte Kenntnisse des Solothurner Finanzhaushaltes voraus, weshalb diese Untersuchung sich ausführlich mit dessen Einnahmen- und Ausgabenstruktur und deren Entwicklung im Untersuchungszeitraum auseinandersetzt.

Das Quellenkorpus umfasst 72 Rechnungsbücher der Seckelmeister aus dem Zeitraum von 1442 bis 1532 und drei Zinsrodel aus den Jahren 1458, 1470 und 1531 im Bestand des Staatsarchivs Solothurn, welche mit quantitativen Methoden aufbereitet und ausgewertet wurden. Hinzu kommen weitere Quellengattungen wie Ratsmanuale und Urkundenregesten, welche unter anderem die Anleihen- und Territorialpolitik des Solothurner Rates dokumentieren.

Die Mittel und Wege, welche Solothurn für seine territoriale Expansion zur Verfügung standen, unterschieden sich nicht von denjenigen anderer Städte wie Basel, Bern, Freiburg i. Ü., Luzern, Schaffhausen oder Zürich. Neben militärischen Eroberungen konnten umfangreiche Herrschafts- und Hoheitsrechte auch durch den Einsatz beträchtlicher finanzieller Mittel in den Besitz einer Stadt gelangen. Durch Burgrechte mit dem zumeist verschuldeten Adel, die Aufnahme von Personengruppen ins städtische Bürgerrecht oder die Gewährung von Darlehen für weltliche Adelige gelangten in der Regel keine Rechte in unmittelbaren städtischen Besitz. Es wurde vielmehr ein Abhängigkeitsverhältnis geschaffen, welches die spätere Erwerbung vorbereiten sollte.

Die Untersuchung des Solothurner Finanzhaushaltes zeigt, dass das Volumen sowohl der Einnahmen wie auch der Ausgaben im Untersuchungszeitraum stark zugenommen hat. Des Weiteren kam es ab den 1470er Jahren mit dem Eintreffen französischer und weiterer Pensionen zu einer Strukturveränderung auf der Einnahmenseite. Die ordentlichen Einnahmen durch Verbrauchssteuern auf Wein, Zölle und Abgaben aus den Vogteien verloren zunehmend an Gewicht. Auf der anderen Seite sorgten vor allem die erhöhte Schuldenlast der Stadt und der damit verbundene Schuldendienst für Veränderungen in der Ausgabenstruktur. Die Summen für die Pfandschaft oder den Kauf von Herrschaften sowie für Darlehen an weltliche Fürsten überstiegen nicht selten die jährlichen Einnahmen der Stadt, was die Beschaffung von zusätzlichem Kapital notwendig machte.

Die Analyse der überlieferten Rechnungsquellen zeigt, dass sich die Stadt in den 1460er bis 1470er und in den 1520er Jahren verschuldete. Wobei in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts rund die Hälfte und im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts über 85% der auf dem Finanzhaushalt der Stadt lastenden Schulden direkt auf die städtische Territorialpolitik zurückzuführen sind.

Auf die Aufnahme von Darlehen bei Geldhändlern wie Juden oder Lombarden verzichteten die Solothurner wahrscheinlich wegen wucherrechtlichen Bedenken und verkauften stattdessen Leib- oder Wiederkaufsrenten an zumeist auswärtige Gläubiger, die sich damit einen jährlichen Zins sicherten. Dabei lässt sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts eine Konzentration auf die Rentenmärkte in Aarau und Basel feststellen, wobei es sich bei Letzterem mit Abstand um den Wichtigsten handelte. Im 16. Jahrhundert hingegen wurden die Rentenmärkte im Elsass, vor allem in Strassburg, bedeutender. Diese Entwicklung hatte ihren Ursprung in den für die Pfandschaft Blamont 1525 und für diverse Darlehen an Herzog Ulrich von Württemberg zwischen 1517 und 1524 aufgewendeten Summen, welche hohe Geldbeträge erforderten. Die wachsende Belastung des Solothurner Finanzhaushaltes hing also direkt mit den territorialen Bestrebungen des Rates zusammen.

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