Die Beziehung zwischen der Schweiz und Liechtenstein–insbesondere in der Nachkriegszeit–wurde in der schweizerischen Forschung bisher kaum beachtet. In der Liechtensteiner Forschung wurde sie vor allem in Jubiläums- und Festschriften beschönigend dargestellt. Dabei hat sich das Fürstentum nach dem Zweiten Weltkrieg aus souveränitätspolitischen Gründen aussenpolitisch wieder von der Anbindung an die Schweiz, die mit dem Ende des Ersten Weltkriegs begonnen hatte, gelöst, was in der Folge vermehrt zu Konflikten in den bilateralen Beziehungen geführt hat. Trotz dieser Divergenzen sind die Länder bis heute eng verflochten, sogar nachdem das Fürstentum 1995 mit dem eigenständigen Beitritt zum EWR einen anderen aussen- und europapolitischen Weg einschlug als die Schweiz. Die Arbeit vertritt dazu die These, dass gerade diese Konflikte zu einer engeren Verflechtung der beiden Staaten geführt haben. In Verbindung mit dem beispiellosen Anstieg völkerrechtlicher Verbindungen seit der Gründung der UNO und dem damit einhergehenden Zwang zur Rechtsangleichung an die internationale Ordnung hat dies zu einer stärkeren, rechtlich abgesicherten Verflechtung der beiden Länder geführt. Exemplarisch hierfür ist die einseitige Einführung des Schweizer Frankens als Landeswährung durch Liechtenstein im Jahre 1924 ohne Vertragswerk. Dies führte im im Kontext des Zerfalls des Bretton-Woods-Systems Anfang der 1970er Jahre zu einem bilateralen Streit, der schliesslich im Abschluss des Währungsvertrages im Jahr 1980 endete. Damit wurde erst die rechtliche Grundlage für die bilateralen Währungsbeziehung geschaffen. Ein Grund für die fehlende historische Aufarbeitung für die Beziehung der Schweiz zu Liechtenstein in der Nachkriegszeit mag auch mit der schwierigen Quellenlage zusammenhängen. Einige der Bestände im Schweizerischen Bundesarchiv unterliegen nämlich einer Schutzfrist von 50 Jahren, da die Schweiz nach dem Ersten Weltkrieg die Vertretung der Interessen Liechtensteins im Ausland übernommen hat. Da die Zuständigkeit für die Beziehungen zu Liechtenstein der Direktion für Völkerrecht des EDA (früher Rechtsabteilung des EPD) zufiel, findet sich der Grossteil der relevanten Korrespondenz in den Beständen dieser Dienststelle im Bundesarchiv in Bern. Ergänzend wurden im kleineren Rahmen auch Akten im Landesarchiv in Vaduz konsultiert, diese sind jedoch von erheblich kleinerem Umfang.
Die Asymmetrie der Archivbestände spiegelt die Entwicklung der schweizerisch-liechtensteinischen Beziehung wider. Während sich die einleitende These für die Zwischenkriegszeit nicht bestätigen liess, da das Fürstentum in den Krisen der 1930er-Jahren einige Male nahe kam, seine Verbindung zur Schweiz zu kappen und sich in Richtung Deutsches Reich zu orientieren, verschob sich das Spannungsfeld mit dem zunehmenden Multilateralismus der Nachkriegszeit zu einer dialektischen Bewegung Liechtensteins zwischen schweizerischer Schutzfunktion und liechtensteinischen Souveränitätsansprüchen, welche das wirtschaftliche und politische Überleben des Landes sichern sollten. Dahingehend gelang es dem Fürstentum sich mit der Teilnahme an der KSZE, den Beitritten zum Europarat, zur UNO und zum EWR aussenpolitisch eigenständig zu profilieren. Dies bedeutete jedoch keine Abkehr von der Schweiz, denn Liechtenstein pochte gleichzeitig auf seine bilaterale Anbindung zum grossen Nachbarn, welche es als Garant für seine wirtschaftliche Stabilität verstand. Dieses Austarieren zwischen Abgrenzung und Anbindung war nicht zuletzt dem Prinzip der Kommerzialisierung der Souveränität und dem Outsourcing der Verwaltung geschuldet, dessen produktive Spannung den wirtschaftlichen Aufschwung des Fürstentums in der Nachkriegszeit erst ermöglichte.
Die Arbeit erscheint in überarbeiteter Form in der Open-Access-Schriftenreihe Quaderni di Dodis.