Type de travail
Mémoire de master
Statut
abgeschlossen/terminé
Nom du professeur
Prof.
Christian
Windler
Institution
Historisches Institut
Lieu
Bern
Année
2017/2018
Abstract
Die Studie interessiert sich für die Rolle des Kapuzinerordens in historischen Transformationsprozessen auf dem Gebiet der alten Eidgenossenschaft. Mit dem Kapuzinerorden wird ein Reformorden ins Visier genommen, dessen gesellschaftliche Relevanz in katholischen Gemeinwesen während des konfessionellen Zeitalters in der Forschung zwar immer wieder betont wird, der aber dennoch bisher kaum mit neueren kulturgeschichtlichen Fragestellungen beleuchtet wurde. Am Beispiel der Stadt Solothurn zwischen 1588 und 1648 fragt die Masterarbeit einerseits nach der Qualität der Kapuziner als translokale Akteure, welche die Stadt in grenzüberschreitende Austauschbeziehungen einbanden. Andererseits werden die Verflechtungsbeziehungen der Klostergemeinschaft mit der lokalen Gesellschaft untersucht. Ein Hauptaugenmerk richtet sich auf die Praktiken der „Kommunikation des Politischen“, insbesondere die ordensspezifische Inszenierung von Regelobservanz als Legitimierungsressource der Kapuziner und die Teilnahme weltlicher Amtsträger am daraus abgeleiteten Prestige. Die Quellengrundlage bilden Akten des Provinzarchivs sowie Bestände, die in der Tätigkeit des städtischen Rats, der Nuntiatur, des St. Ursen-Stifts und der französischen Ambassade entstanden sind. Hinzu kommen Nachlässe solothurnischer Patrizier, insbesondere die Korrespondenz des in der Gründungsphase der Niederlassung amtierenden „geistlichen Vaters“.
Im ersten Teil werden translokale Verflechtungen untersucht. Zunächst wird gezeigt, wie die landsmannschaftlichen Verflechtungen der Kapuziner und ihre Beziehungen zur spanischen Krone durch eidgenössische Akteure wahrgenommen wurden. Die Aufnahme von „mailändischen“ Ordensgeistlichen liess sich als eine Aufforderung an den französischen Gesandten interpretieren, die ausstehenden Soldzahlungen zu leisten. Gleichzeitig wirkte die Klostergründung der bündnispolitischen Isolation der Stadt entgegen, die dem spanisch-mailändischen Bündnis von 1587/88 fernblieb und den Bruch mit der französischen Krone vermied. Indem sie die Kapuziner protegierten, hielten führende Patrizier Kommunikationskanäle nach Mailand offen. Seinerseits versuchte der französische Ambassador in der Folge, sich das Reformprojekt zu eigen zu machen und damit seinen Einfluss in Solothurn zu konsolidieren. Anhand der Untersuchung des Verhältnisses der Klostergemeinschaft zu den örtlichen Bischöfen und den päpstlichen Nuntien wird gezeigt, wie die Kapuziner zur Wahrnehmung des städtischen Rats als eine um die katholische Reform bemühte Obrigkeit beitrugen. Aufgrund ihrer Exemtion von der bischöflichen Jurisdiktion trugen die Kapuziner dazu bei, eine Wiedererstarkung der Diözesangewalt zu verhindern. Hingegen traten die Nuntien dank ihrer kirchenrechtlichen Kompetenzen über die Klostergemeinschaft in intensivierte Beziehungen zur Stadt. Über die Kapuziner gelang es hochrangigen Solothurner Patriziern, insbesondere den „geistlichen Vätern“, dauerhafte Beziehungen zu Nuntiatur und Kurie aufzubauen und sich damit einen leichteren Zugang zu den Ressourcen des Papsttums zu erschliessen. Zuletzt werden im ersten Teil der Arbeit die kapuzinischen Strategien der Integration und Abgrenzung innerhalb der solothurnischen Heilsgemeinschaft betrachtet. Dabei wird u. a. gezeigt, wie die Kapuziner in die Beziehung zwischen der städtischen Obrigkeit und dem lokalen Klerus hineinwirkten, wie sie die Praktiken kommunaler Religiosität prägten und damit zur Repräsentation des städtischen Rats als Oberhaupt einer Heilsgemeinschaft nachtridentinischer Ausrichtung beitrugen.
Im zweiten Teil der Masterarbeit werden Verflechtungspraktiken im lokalen Kontext in den Blick genommen. Zunächst wird das Amt des „geistlichen Vaters“ beleuchtet, der für die finanzielle Verwaltung des Konvents eingesetzt wurde. Obschon die enge Beziehung der geistlichen Väter zur Klostergemeinschaft im Widerspruch zum kapuzinischen Ideal des strikten „Nichtverflochtenseins“ stand, gelang es ihnen, am Ansehen des Ordens teilzunehmen und ihre soziale Stellung im Kirchenraum hervorzuheben. Die Kapuziner wirkten für ihre Gönner zudem als Fürsprecher in inner- und aussereidgenössischen Kontexten. Im zweiten Kapitel steht die Bedeutung der ostentativ gelebten Randständigkeit der Kapuziner für weltliches Herrschaftshandeln im Fokus. Im Rahmen der Gefangenenseelsorge integrierten die Kapuziner ordenstypische Normvorstellungen in die städtische Strafjustiz. Dabei drückten sie zuweilen Widerständigkeit gegenüber der weltlichen Rechtsprechung aus. Dies steigerte allerdings die Legitimität der städtischen Strafjustiz, da deren konsensualer Aspekt betont wurde. Die Kapuziner nahmen an der „sakramentalen Strafpraxis“ des städtischen Rats teil, deren Ziel es war, Straftäter über Beichte und Almosen mit der Heilsgemeinschaft zu versöhnen. Abschliessend wird gezeigt, wie sich ständische Rangvorstellungen in der Sozialstruktur des Ordens bemerkbar machten und wie die Parteinahme einzelner Patres in innerweltlichen Konflikten die Wahrnehmung der Kapuziner als observante Geistliche bedrohte. Am Beispiel der Zitierung von Guardian Ludwig von Wil nach Rom, gegen welche sich dieser erfolgreich zur Wehr setzte, werden zuletzt die Grenzen der päpstlichen Interventionsmöglichkeiten und die zunehmende „Kommunalisierung“ der Kapuziner in Solothurn belegt.