Die Gosteli-Stiftung setzte sich mit ihren zweiten, interdisziplinär ausgerichteten «Gosteli-Gesprächen» das Ziel, «reproduktive Gerechtigkeit» nicht nur im Kontext individueller Rechte zu behandeln, sondern auch Fragen wie etwa jene nach kollektivem Zugang oder finanziellen Möglichkeiten zu stellen – kurz: den sozialen Bedingungen nachzuspüren, unter denen Reproduktion und die dazugehörige Arbeit stattfinden. Kein Nachdenken über reproduktive Rechte ohne soziale Gerechtigkeit miteinzubeziehen also – und vice versa, wie SONJA MATTER den Anwesenden zur Begrüssung mit auf den Weg gab. Es gelte, reproduktive Gerechtigkeit historisch, interdisziplinär und feministisch anzuschauen. Matter verwies dabei auf Angela Davis, die 1983 schrieb, dass für Schwarze Frauen nicht nur das Recht auf und der Zugang zu Abtreibung relevant waren, sondern dass sie auch von forcierter Geburtenkontrolle und Sterilisation betroffen waren.1
Die Keynote von NICOLE BOURBONNAIS (Genf) informierte die Teilnehmenden über die Hintergründe des Begriffs reproductive justice. Im Vorfeld der grossen UN-Bevölkerungskonferenz in Kairo traf sich 1994 eine Gruppe von Frauen of Color in Chicago. An einer grossen Vorkonferenz in Rio de Janeiro standen reproduktive Gesundheit und Gerechtigkeit dann im Fokus. Diese Konferenz war das Resultat einer jahrzehntelangen Unzufriedenheit mit der Art und Weise, wie im Uno-Kontext über Fortpflanzung und Bevölkerungskontrolle im Globalen Süden gesprochen wurde. Bourbonnais verwies auf die feministischen, kommunistischen und anti-rassistischen Netzwerke, die sich gegen neo-malthusianische Bevölkerungspolitiken stellten. Anhand dreier Beispiele zeigte sie, wie Aktivistinnen über die praktische Arbeit in lokalen Frauenorganisationen Konzepte entwickelten, die aus heutiger Perspektive der reproductive justice zuzuordnen sind.
Das erste Panel der Tagung spannte den Rahmen für «Feministische Politiken und Strategien» von der Antike über die 1920er bis in die späten 1940er Jahre. ISLÈME SASSI (Zürich) ging anhand der römischen Oberschichtsfrau, Mutter, frühen Witwe und späteren christlichen Asketin Melania der Frage nach, inwiefern in ihrer Geschichte, die hauptsächlich aus männlicher Perspektive überliefert ist, selbstbestimmte Momente bezüglich Mutterschaft zu finden sind. Dass Melania ihren Sohn weggegeben hat, wurde ihr gerade nicht zur Last gelegt, sondern als Ausdruck einer besonderen Charakterstärke (virtus) – eine männliche Zuschreibung – ausgelegt.
Während in der Antike Debatten über Abtreibung und insbesondere Kindesaussetzungen primär unter Männern stattfanden, ist das Aufkommen des Slogans «Mein Körper gehört mir» in der internationalen kommunistischen Frauenbewegung der 1920er Jahre zu verorten. Das International Women’s Secretariat unterhielt Büros, bot Anlaufstellen für die Beratung über Verhütung und arbeitete dabei mit anderen Teilen der linken Frauenbewegung zusammen. DARIA DYAKONOVA (Genf) zeigte in ihrem Vortrag, wie Mütterlichkeit sowohl in kommunistischen wie auch in anti-kommunistischen Positionen angerufen und instrumentalisiert, aber auch unterschiedlich gedeutet wurde. Vor dem Hintergrund der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs 1920 in der UdSSR verhandelten die Komintern und die kommunistische Frauenbewegung die reproduktiven Rechte der Frauen nicht nur in Bezug auf die Frage der Abtreibung, sondern auch auf die finanzielle Sicherheit beim Kindergebären und -aufziehen.
Obwohl verunsichert durch Stalins Re-Kriminalisierung der Abtreibung 1936, waren kommunistische Parteipolitiker:innen in Deutschland im Kampf gegen den Paragraphen 218, der seit 1871 die Abtreibung in Deutschland unter Strafe stellte, eine wichtige Gegenstimme zur christlich-konservativen Position. Sie stellten das Leid der mittellosen Frauen mit mehreren Kindern in den Mittelpunkt, während Konservative nach 1945 begannen, vom «Schutz des Lebens» zu sprechen und dem Ungeborenen Persönlichkeitsrechte attestierten, die verfassungsmässig geschützt werden sollen, wie ANNA LEYRER (Basel) anhand der Analyse von parlamentarischen Diskussionen über die Änderung des genannten Paragraphen zeigte. Während es bereits im 19. Jahrhundert Positionen gab, die von der Tötung des «keimenden Lebens» sprachen und insbesondere in den 1920er Jahren vermehrt bevölkerungspolitische Argumente gegen Abtreibung angeführt wurden, sei das Argument des Schutzes des Lebens und der Persönlichkeitsrechte des Ungeborenen nach 1945 fundamental neu gewesen.
Gewollt kinderlose oder eben kinderfreie Frauen stellte LOUISE ALBERTI (Zürich) ins Zentrum ihres Vortrags. Sie hat untersucht, wie kinderlose Autorinnen zwischen 1979 und 1984 in der Zeitschrift Emanzipation über Kinderlosigkeit schrieben – denn ein kinderfreies Leben stand für Frauen unter Rechtfertigungsdruck. Zu den angeführten Gründen gehörten etwa die eingeengte Selbstbestimmung, Kritik an der Doppelbelastung und dem gesellschaftlichen Druck auf die Mutterrolle, Umweltbedenken oder der Wunsch, Sexualität lustvoll ausleben zu können. Damit wurde in diesem Panel sichtbar, dass sich Frauen von der Antike bis ins 20. Jahrhundert nicht nur Gedanken darüber machten, ob, sondern auch wann und wie sie Kinder haben wollten.
Im zweiten Panel stand die Frage im Zentrum, wie institutionelle Ordnungen mit Mutterschaft, Familie und weiblicher Sexualität zusammenhängen. Dabei zeigten Beispiele aus der Frühen Neuzeit und dem 20. Jahrhundert, dass rechtliche Normen und gelebte Praxis zum Teil erheblich voneinander abwichen und dass keine einfache Fortschrittsgeschichte geschrieben werden kann. Im 16. Jahrhundert herrschte in der durch die Almosenordnung von 1590 zentralisierten Fürsorgepolitik der Stadt Luzern eine patriarchale Ordnung, die «Familie» patrilinear herstellte und damit die Position der «ledigen Mutter» fürsorgerechtlich inexistent machte, wie SAHRA LOBINA (Zürich) argumentierte. Kinder hatten Anspruch auf die Versorgung durch den Vater als pater familias, wohingegen Gebärende nicht verpflichtet waren, ihre Kinder zu unterhalten. Mutterschaft wurde als soziale Funktion der Ehe und nicht aufgrund der biologischen Funktion des Gebärens begriffen.
Die Reformation verstärkte die Verortung der Reproduktion und Sexualität in der Ehe noch, wie CORINA LIEBI (Bern) anhand der Geschichte von Madlen Meyer zeigte, die aufgrund von Sittlichkeitsvergehen 1631 in Bern hingerichteten wurde. Ihre mehrmaligen Verurteilungen wegen Ehebruch und ihre unehelichen Kinder zeigen dabei, dass Meyer ein Leben entgegen der normativen Ordnung führte – aber auch, dass selbstbestimmte Sexualität und ledige Mutterschaft als Lebensmodell nicht akzeptiert waren. Die Frage nach der ledigen Mutterschaft hängt somit auch damit zusammen, wer oder was aktenkundig wurde, wie in der anschliessenden Diskussion angemerkt wurde. Ebenso wurde gefragt, inwiefern gegenwärtige Unterscheidungen wie etwa soziale vs. biologische Mutterschaft auch für den frühneuzeitlichen Kontext gültig sind.
Wer eine Mutter sein darf und was die Kategorien race und Klasse damit zu tun haben, fragten LAURA PERLER (Bern) und MILENA WEGELIN (Bern). Die von ihnen interviewten Frauen, die sich in Asylverfahren befanden, berichteten von einem schwierigen Zugang zu Verhütungsmitteln in Asylzentren sowie von ungenügender Versorgung im Falle einer Schwangerschaft, weil Sexualität in Asylzentren nicht ‹vorgesehen› sei. Dies sowie die ungenügende Gesundheitsversorgung führe zu einer höheren Rate von postpartaler Depression und Mortalität im Zusammenhang mit Geburt in Asylzentren. Dass dies auch damit zu tun hat, dass das Recht nicht intersektional funktioniert – also eine Person sowohl als Asylsuchende als auch als Mutter verstanden wird – erschloss die anschliessende Diskussion.
Weitere normative Setzungen des schweizerischen Rechtssystems vertiefte im Anschluss FIONA BEHLE (Zürich) am Beispiel des Abstammungsrechts. Dieses hat zum Ziel, rechtlich stabile verwandtschaftliche Beziehungen herzustellen. Mit Blick auf gegenwärtige Diskussionen um Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare rekonstruierte Behle, dass das Abstammungsrecht das Ideal einer Vollelternschaft postuliert und dieses als Eine-Mutter-Ein-Vater-Prinzip konzipiert. Eine Alleinmutterschaft ist darin wiederum nicht vorgesehen – die Rolle der Ehe und der Besserstellung des Vaters im schweizerischen Familienrecht wurden ab 1976 jedoch abgeschwächt.
Einen zeitlichen Bogen spannten auch die Vortragenden im dritten Panel zum Thema Körper. MARLYSE DEBERGH (Amsterdam) präsentierte ihre ethnografische Studie eines öffentlichen Zentrums für Sexualberatung in der Romandie. Hierfür hat sie sowohl Kundinnen wie auch Beraterinnen interviewt und Beratungsgespräche beobachtet. Der Körper werde in den Interviews und Gesprächen nicht als Maschine, aber dennoch als «programmiert, um schwanger zu werden» beschrieben. In den Beratungen der Zentren werden sexueller Genuss und Reproduktion nicht als Widerspruch verstanden – dennoch würden patriarchale Geschlechternormen reproduziert.
MIRJAM JANETT (Bern) zeigte anschliessend, dass der Kampf um mehr reproduktive Gerechtigkeit bis zu den Saint-Simonist:innen oder den Anhängerinnen eines individual-anarchistischen Sozialismus um 1900 zurückreicht. Das Konzept des weiblichen «Leibs» diente etwa Nelly Roussel als Ausgangspunkt für die Konzipierung eines freien Individuums und ihre Erfahrung, schwanger zu sein, machte sie zum Ausgangspunkt ihrer feministischen Kapitalismus- und Patriarchatskritik. Dabei stellt Roussels Konzept nicht nur historisch-bürgerliche, sondern auch gegenwärtige Geschlechterordnungen auf den Kopf: Roussel argumentierte ausgehend vom Frauenkörper für Gleichheit, verstand Mutterschaft als Arbeit, postulierte diese als bewusste Entscheidung und forderte Zugang zu Verhütungsmitteln.
Mit einer philosophischen Perspektive auf die reproduktive Technik des social egg freezing, bei der unbefruchtete Eizellen vorsorglich eingefroren werden, holte CLAIRE GRINO (Genf) die Diskussion in die Gegenwart. Prekarität, Partnerlosigkeit oder Erwerbsarbeit gehören zu den Gründen, die Grinos Interviewpartnerinnen für ein social egg freezing anführten. Während die Frage der Ressourcen für diese teure Prozedur besonders zentral ist, wie Grino ausführte, tritt aus feministischer Perspektive das liberale Paradigma der selbstbestimmten Wahl Fragen der Gerechtigkeit, der Pflege und Risiken entgegen. Dieser Gegensatz wurde auch in der Paneldiskussion am Ende der Tagung aufgegriffen.
Im letzten Panel der Tagung ging es um Reproduktionstechnologien und die Frage der reproduktiven Gerechtigkeit im medizinischen Kontext. Anhand der sogenannten contraception testiculaire thermique (CTT) präsentierte LÉO GIRARD (Genf) ein Beispiel eines für Männer entwickelten Verhütungsmittels, das 2019 in den Verkauf gelangte und 2021 wieder verboten wurde. Neben medizinischen Gründen beeinflussten Vorurteile und ökonomische Gründe die Verbreitung und Rezeption des CTT.
CAROLINE RUSTERHOLZ (Genf) vertiefte am Beispiel des 1976 im Vereinigten Königreich für den kurzzeitigen Gebrauch lizenzierten Depo-Provera, inwiefern Zwang und Fremdbestimmung die Erfahrung von Frauen of Color mit hormonellen Verhütungsmitteln prägten. Sie zeigte, wie Depo-Injektionen in den Kliniken der Family Planning Association weit über die Einschränkungen hinaus an karibisch-stämmige Frauen aus Glasgow verabreicht wurden, und zwar aufgrund rassistischer und klassistischer Vorurteile.
Hürden im Zugang zu Verhütungsmitteln zeigte MÉLANIE LEVY (Neuchâtel) am Beispiel der «Pille danach» in der Schweiz auf. Seit der Aufhebung der Verschreibungspflicht 2002 hätten sich die Apotheker:innen als gatekeeper etabliert, indem sie den Zugang zum Verhütungsmittel ohne medizinische Indikation etwa durch persönliche Gespräche in einem separierten Beratungszimmer oder die Aufnahme personenbezogener Daten erschwerten. Fragen der Sorge und Pflege vermischten sich hier mit Kontrollmechanismen.
SOLÈNE GOUILHERS (Genf) und DELPHINE GARDEY (Genf) zeigten anhand von Interviews mit medizinischem Fachpersonal, dass diese den cis- und heteronormativen Rahmen der Reproduktionsmedizin pragmatisch auf die Behandlung von trans Personen ausdehnen, wenn diese Ei- oder Samenzellen vor Beginn der Hormoneinnahme einfrieren wollen. Gleichzeitig berichteten die Befragten von einem Lernprozess, wenn es etwa darum ging, frühere negative Erfahrungen von trans Personen mit medizinischem Personal mitzudenken oder die binäre Struktur ihrer Institution zu hinterfragen.
Die Gosteli-Stiftung hat eine Tagung organisiert, die nicht nur wichtige Fragen aufwarf, sondern auch Menschen aus unterschiedlichen Disziplinen und Forschungsfeldern zusammenbrachte, um diese Themenkomplexe zu diskutieren. Die Beiträge und Diskussionen machten deutlich, dass sowohl in der Vergangenheit als auch heute feministische Strategien vielseitig und vielstimmig sind. Nichts verdeutlichte dies besser als die Kakophonie an Stimmen im gezeigten Dokumentarfilm «Wie wir wollen» des Kollektivs KINOKAS (D 2021). Neben dem Recht auf und dem Zugang zu Abtreibung ging es im Film etwa um die Fragen, wer auf welche Weise selbstbestimmt Kinder haben darf und kann und wie viele oder welche Kinder willkommen sind. Im Film wie auch an der Tagung wurde zudem wiederholt deutlich, dass es eine Rolle spielt, wie Abtreibung rechtlich geregelt ist, nämlich mehrheitlich im Strafgesetzbuch statt etwa als verfassungsmässiges Recht oder Menschenrecht. Ein Recht wäre weniger angreifbar als etwas, das grundsätzlich verboten, aber straflos ist.2
Anmerkungen
1 Angela Davis: Racism, Birth Control and Reproductive Rights. In: Dies., Women, Race & Class, New York 1981, S. 202–221.
2 Art. 119 StGB «Strafloser Schwangerschaftsabbruch». Art. 118 StGB «Strafbarer Schwangerschaftsabbruch».
Tagungsprogramm
Sonja Matter (Interdisziplinäres Zentrum für Geschlechterforschung), Lina Gafner und Simona Isler (Gosteli-Stiftung): Willkommensworte
Panel I: Feministische Positionen und Strategien
Moderation: Simona Isler (Gosteli-Stiftung)
Islème Sassi (Universität Zürich): Der Biologie zum Trotz: Melania als Held der frühen Askesebewegung
Daria Dyakonova (International Institute of Geneva): Reproductive Rights, Sexuality, and Motherhood and the Left-wing Feminist Circles of the Early 1920s: the Case of the International Com¬munist Women’s Movement
Anna Leyrer (Universität Basel): Abtreibung nach Auschwitz. Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung im unmittelbaren deutschen Nachkrieg
Louise Alberti (Universität Zürich): Kinderlosigkeit als feministische Strategie
Keynote
Moderation: Silvia Berger (Universität Bern)
Nicole Bourbonnais (Geneva Graduate Institute): Reproductive Rights and Justice: A Global History
Panel II: Institutionelle Politiken
Moderation: Francesca Falk (Universität Bern)
Sahra Lobina (Universität Luzern): Familie als Privileg. Patriarchale Fürsorgepolitiken in der Solddienstmetropole Luzern im 16. Jahrhundert
Corina Liebi (Universität Bern): Porträt einer ‘Hůr’ – Institutionelle Politiken im Gerichtsfall der Madlen Meyer (†1631)
Laura Perler (Universität Bern), Milena Wegelin (Berner Fachhochschule): Institutionelle Politiken der (Ab)wertung von Mutterschaft im schweizerischen Asylwesen
Fiona Behle (Universität Zürich): Selbstverständlich unumstösslich – Wie Recht Zweielternfamilien postuliert
Panel III: Corps
Moderation: Pauline Milani (Université de Fribourg)
Marlyse Debergh (University of Amsterdam): «On est vraiment programmées pour tomber enceinte» – Ethnographie institutionelle d’un centre de santé sexuelle romand
Mirjam Janett (Universität Bern): Von Blut, Schmerz und Tränen. Leiblichkeit und Patriarchatskritik im anarchistischen Feminismus um 1900
Claire Grino (Université de Genève): L’autoconservation ovocytaire pour raison d’âge, une intrication singulière entre technique et soin. Ce que peut un corps grâce à cette technique
«Wie wir wollen», Film des Kollektivs Kinokas, D 2021.
Panel IV: Technologies de reproduction et pratiques médicales
Moderation: Zoé Kergomard (Universität Zürich)
Léo Girard (Université de Genève): La contraception masculine comme résistance à la pilule: Justice reproductive au sein des couples utilisant l’anneau contraceptif masculin
Caroline Rusterholz (Geneva Graduate Institute): Depo Provera et justice reproductive en Angleterre dans les années 1970 et 1980
Mélanie Levy (Université de Neuchâtel): «The walk of shame»: access to emergency contraception in Switzerland – Practical obstacles as a way to discipline the female body and choice
Solène Gouilhers (Université de Genève), Delphine Gardey (Université de Genève): De la stérilisation imposée à la préservation de la fertilité des personnes trans : les médecins au travail
Podium: Reproduktive Gerechtigkeit – eine Debatte in Geschichte und Gegenwart
Moderation: Lina Gafner (Gosteli-Stiftung)
mit Fiona Behle (Universität Zürich), Derya Binışık (Gunda-Werner-Institut, Heinrich-Böll-Stiftung), Mirjam Janett (Universität Bern), Carolin Schurr (Universität Bern)