Type de travail
Mémoire de master
Statut
abgeschlossen/terminé
Nom du professeur
Prof.
Julia
Richers
Institution
Historisches Institut
Lieu
Bern
Année
2018/2019
Abstract
Mit 15,4 Prozent erreichte die Schweiz am Vorabend des Ersten Weltkrieges den prozentual höchsten Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung während der ganzen ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Insgesamt herrschte vor dem Ersten Weltkrieg in der Schweiz eine weitgehend liberale Haltung in der Ausländerpolitik vor. Mit dem Ersten Weltkrieg sank der Anteil der Ausländer und Ausländerinnen an der Gesamtbevölkerung deutlich. Gleichzeitig zu dieser Entwicklung vollzog sich auch in der Ausländerpolitik innerhalb der Schweiz ein prägender Wandel. Ausländer und Ausländerinnen – die Fremden – wurden vermehrt als Problem, geradezu als Bedrohung für die innere Sicherheit der Schweiz angesehen. So kam es ab 1917 vermehrt zu Restriktionen hinsichtlich der Einreise und Kontrolle von Ausländern und Ausländerinnen. Per Notrecht entstand im November 1917 die eidgenössische Zentralstelle für Fremdenpolizei. Mit dem Landesstreik im November 1918, auf dem Höhepunkt der grössten sozialen Krise der Schweiz im 20. Jahrhundert, und der bereits kurz zuvor beschlossenen Ausweisung der Sowjetmission verfestigte sich ein klares Feindbild, dies nicht nur in der Zentralstelle für Fremdenpolizei, sondern auch bei kantonalen und städtischen Behörden sowie in der breiten Öffentlichkeit. Denn mit der Ausweisung der Sowjetmission kurz vor Beginn des Landesstreiks entstand der Eindruck, dass nur durch das Eingreifen der Armee in letzter Minute ein revolutionärer Umsturz in der Schweiz verhindert werden konnte. Dieser revolutionäre Umsturzversuch galt als Werk der sowjetischen Agitation, ausgeführt von der Sowjetmission in Bern. Nach dem Landestreik leitete der Bundesrat deshalb eine umfassende Untersuchung zu dem gegen die innere und äussere Sicherheit und die verfassungsmässige Ordnung des Landes gerichtete Treiben der Bolschewiki und deren Anhänger ein. Die sogenannte „Bolschewiki-Untersuchung“ dauerte von 1918 bis 1920. Der ursprünglichen Idee, Beweise für die direkte Beteiligung der Sowjetmission und ihrer Anhänger am Landesstreik 1918 zu finden, konnte die Untersuchung nicht gerecht werden. Doch die Untersuchung brachte ein anderes Phänomen hervor: Zahlreiche Russen und Russinnen standen auf einmal im Verdacht, Anhänger und Anhängerinnen des Bolschewismus zu sein und damit die innere Sicherheit der Schweiz zu gefährden. Für viele endete dieser Verdacht mit der Ausweisung aus der Schweiz. Der Landesstreik 1918 sowie die prekäre wirtschaftliche und soziale Lage, in der sich die Schweiz in und kurz nach dem Ersten Weltkrieg befand, führte zur Suche nach einem Sündenbock für die Misere. Die Behörden, aber auch die Öffentlichkeit, fanden ihren vermeintlichen Schuldigen in den russischen Emigranten und Emigrantinnen, insbesondere in denjenigen mit ostjüdischer Herkunft. Der „Judeo-Bolschewismus“ galt fortan als klares Feindbild. Mit ebendiesem Feindbild und den daraus resultierenden Ausweisungen beschäftigt sich die Masterarbeit. Neben der Darstellung des allgemeinen Wandels der schweizerischen Ausländerpolitik während des Ersten Weltkrieges, der gesetzlichen Grundlage für die Ausweisung von Ausländern und Ausländerinnen sowie der Zusammenarbeit von Gemeinde, Kanton und Behörde, zeigt die Masterarbeit exemplarisch anhand von sechs Fallbeispielen auf, wie russische Emigranten und Emigrantinnen in den Verdacht gerieten, Bolschewiken zu sein oder mit diesen in Verbindung zu stehen und wie dieser Verdacht schlussendlich zur Ausweisung führte. Die entsprechenden Quellen stammen zum grossen Teil aus den Dossiers zur „Bolschewiki-Untersuchung“ im Schweizerischen Bundesarchiv, ferner wurden für diese Masterarbeit auch weitere Aktenbestände des Bundesarchivs sowie die Geschäftsakten der Polizeidirektion des Kantons Bern im Staatsarchiv Bern miteinbezogen. Die Masterarbeit zeigt anhand der Akten auf, wie die in der Schweiz ansässigen Russen und Russinnen überhaupt in den Fokus der behördlichen Untersuchungen gelangten, welche Russen und Russinnen speziell in Verdacht gerieten, wie die Untersuchungen durchgeführt wurden, welche „Beweismittel“ angeführt wurden und welche Begründungen schlussendlich zu den Ausweisungen, meist mit den sogenannten Russenzügen, führten und wie diese Ausweisungen durchgeführt wurden. Wie viele Russen und Russinnen die Schweiz aufgrund der vorherrschenden „Bolschewiki-Psychose“ verlassen mussten, lässt sich anhand von Zahlen nicht mehr klar eruieren. Die Akten zeigen jedoch, dass Hunderte unbegründet in Verdacht gerieten, in irgendeiner Form in Kontakt mit Bolschewiki zu stehen. Sie zeigen auch, wie eine Vielzahl dieser unbegründeten Verdächtigungen schliesslich tatsächlich zu Ausweisungen aus der Schweiz führten. Wo die Akten einen Einblick in die genaueren Lebensumstände und Personalia der verdächtigten und ausgewiesenen Personen gestatten, zeigt sich, dass es sich bei den Zivilpersonen zu einem Grossteil um sogenannte Ostjuden handelte. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Ausweisung der Sowjetmission am 12. November 1918 folglich nur den Beginn einer langen Ausweisungs- und Ausschaffungsserie bildete.