Archived Veranstaltung
Cours magistral
Anna Kach möchte sich lieber „an die Gurtel hencken oder umbbringen“, als zu ihrem Ehemann zurückzukehren, von dem sie seit mehreren Jahren getrennt lebt. Hans Huser lässt sich lieber den Kopf abhowen, als bei seiner Ehefrau zu bleiben. Wenn er seine Frau sieht, so erkalte ihm sin Hertz. Solche Aussagen finden sich viele im ersten Ehegerichtsprotokoll der Stadt St.Gallen der Jahre 1528-1530. Das Gericht wurde im Jahr 1526 gegründet. Zuvor waren Ehestreitigkeiten vor dem bischöflichen Gericht in Konstanz verhandelt worden, da Eheangelegenheiten bis zur Reformation in den Bereich der geistlichen Rechtsprechung gehört hatten. Mit der Reformation wurden Scheidungen in St.Gallen überhaupt erst möglich. Im Gegensatz dazu gilt in der katholischen Konfession die Ehe bis heute als unauflösbares Sakrament. Doch konnten die streitenden Paare vor dem neuen reformierten Ehegericht auch wirklich eine Scheidung erreichen? Und was bedeutete die definitive Trennung in Bezug auf die Lebenssituation der geschiedenen Frauen und Männer?
Mit der Reformation wurde die Ehescheidung erstmals möglich. Nicole Stadelmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Stadtarchivs der Ortsbürgergemeinde St.Gallen, schildert, weshalb St.Galler Paare vor dem neuen reformierten Ehegericht vor 500 Jahren die Scheidung verlangten und ob der dafür zuständige Stadtrat ihnen eine solche auch erlaubte.
Referat von 18.00 bis 19.00 Uhr
Organisé par
Ortsbürgergemeinde St.Gallen, Reihe Stadtgeschichte im Stadthaus "Reformation findet Stadt"
Lieu de l'événement
Stadthaus, Festsaal, 3. OG
Gallusstrasse 14
9000
St. Gallen
Informations supplémentaires sur l'événement
Site web de la manifestation
Coûts de participation
CHF 0.00
Inscription
Délai d'inscription