"Akt der Grausamkeit" oder "schwimmende Munitionskiste". Die schweizerische Rezeption der Versenkung des Passagierdampfers Lusitania

Nom de l'auteur
André
Reber
Type de travail
Mémoire de master
Statut
abgeschlossen/terminé
Nom du professeur
Prof.
Siegfried
Weichlein
Institution
Seminar für Zeitgeschichte
Lieu
Fribourg
Année
2014/2015
Abstract
Am 7. Mai 1915 wurde vor der irischen Küste das Passagierschiff Lusitania von einem deutschen U-Boot torpediert und versank binnen achtzehn Minuten. Es ertranken weit über tausend Menschen. Unter den Opfern befanden sich viele US-Amerikaner, Frauen und Kinder. Die Versenkung, die ohne Vorwarnung seitens des U-Bootes erfolgt war, löste international grosse Empörung aus. Die Tageszeitungen der beiden kriegführenden Blöcke übernahmen in ihrer Argumentation, die entweder die Versenkung rechtfertigte, oder sie verurteilte, die jeweilige Meinung ihrer Regierungen. In der vorliegenden Masterarbeit wurde die Rezeption der oben beschriebenen Schiffskatastrophe in der Schweiz untersucht. Die Hauptfrage lautete, ob die Berichterstattung in der Schweiz den Graben zwischen den Sprachgrenzen abbildete, der im Ersten Weltkrieg die Eidgenossenschaft zeitweise mental getrennt hatte. Der Fokus lag auf bürgerlichen und konservativen Tageszeitungen, namentlich den Basler Nachrichten, dem Berner Tagblatt, dem Courrier de Genève, dem Der Bund, dem Gazette de Lausanne, dem Journal de Genève, der Neuen Zürcher Zeitung, dem Tages- Anzeiger und der Tribune de Genève. Zusätzlich wurden die Zeitschriften Bibliothèque Universelle und Wissen und Leben analysiert. Weiter wurde eine Akte des Politischen Departements untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass die Berichterstattung in den Zeitungen und Zeitschriften tatsächlich zwischen den Sprachregionen variierte, wobei die Sympathien der Westschweiz der Argumentation der Entente folgten. Die Journalisten der Deutschschweiz argumentierten differenzierter, aber auch zugunsten Deutschlands. Auf politischer Ebene unterliess es der Bundesrat, in Deutschland für die Schweizer Opfer der Katastrophe eine Entschädigung einzuklagen. Die Berichterstattung in der Schweiz folgte zwar dem Verlauf des sprachlichen Fossé, aber sie vertiefte den Graben nicht zusätzlich.

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