Im Verlauf des Oktobers 2009 wird sich herausstellen, ob Google mit seiner Politik der ungefragten Digitalisierung von Büchern weitermachen kann oder nicht. Im sogennanten im Jahr 2008 abgeschlossenen "Settelment" zwischen den us-amerikanischen Verleger- und Autorenverbänden und Google wurde festgelegt, zu welchen Bedingungen in der Zukunft Google mit seiner Digitalisierungspolitik fortfahren kann. Die endgültige gerichtliche Zustimmung zu diesem Vergleich steht noch aus und soll nun im kommenden Oktober erfolgen.
Da von der Praxis von Google auch nicht us-amerikanische Verleger- und Autorenverbände betroffen sind, haben diese zur Zeit die Möglichkeit, ihre Einwände gegen das Google-"Settelment" in schriftlicher Form dem zuständigen New Yorker Gericht mitzuteilen. Diese Einwände werden dann, so die Hoffnung der Verfasser, Eingang in den Entscheidungsfindungsprozess des Gerichts finden.
Doch was ist nun von den Ängsten und Befürchtungen der Kritiker zu halten. In einem langen und sehr kenntnisreichen Blog-Eintrag verweist Klaus Graf auf die Vorzüge und Chancen der von Google durchgeführten Digitalisierung von wissenschaftlichen Werken. Er betont insbesondere den Nutzen den die Wissenschaft davon hat. Aus seiner Sicht ist die Währung der Wissenschaft ihre Sichtbarkeit. "Üblicherweise dienen wissenschaftliche Werke nicht der Einnahmenerzielung, Aufsätze werden in der Regel ohne Honorar geschrieben. Daher muss es im Interesse der Wissenschaftler sein, dass ihre Werke "Open Access" komplett bei Google Book Search einsehbar sind."
Die von Klaus Graf vorgetragenen Argumente werden auch durch das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" geteilt. In seinem Schreiben an das für das Google "Settelment" zuständige New Yorker Gericht betont es sein grundsätzliches Einverständnis mit der Digitalisierungspolitik von Google. Einschränkend weisst es jedoch auf das "drohende Quasi-Monopol Googles an digitalisierten vergriffenen und verwaisten Werken" hin, das zu allerhand Befürchtungen Anlass gebe.
Entsprechend dem online Informationsportal zu Urheberrechtsfragen iRights gereicht das Google-Settelment auch den Autoren von nicht wissenschaftlichen Büchern, die vom Verkauf ihre Produkte leben müssen, zum Vorteil. Aus der Sicht dieses Informationsportals sind die meisten der mit der Digitalisierungspolitik von Google verbundenen Ängste unbegründet.
Man darf gespannt sein, wie das New Yorker Gericht entscheiden wird. So oder so wird die Entscheidung grosse Konsequenzen nach sich ziehen.