Soforthilfefonds für Opfer von Zwangsmassnahmen

Das Bundesamt für Justiz hat diese Woche angekündigt, dass Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ab Juni Gesuche für Soforthilfe einreichen können. Finanzielle Soforthilfen werden an Personen ausgerichtet, deren persönliche Integrität durch eine vor 1981 angeordnete oder vollzogene fürsorgerische Zwangsmassnahme verletzt worden ist und die sich heute in einer finanziellen Notlage befinden und punktuell entlastet werden sollen.

Die Schweiz ist gegenwärtig daran, ein düsteres Kapitel ihrer Sozialgeschichte aufzuarbeiten. Es geht um das Schicksal von Kindern und Jugendlichen, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen waren. Zu den Betroffenen zählen etwa Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte (Personen, die im Rahmen administrativer Massnahmen in geschlossene Anstalten, zum Teil sogar in Strafanstalten eingewiesen worden sind), Personen, deren Reproduktionsrechte verletzt worden sind (unter Zwang oder ohne Zustimmung erfolgte Abtreibungen, Sterilisierungen, Kastrationen), Zwangsadoptierte, Fahrende, etc.1

Weitere Informationen zum Thema:


1 http://www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch/index.html.